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Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer

Rechtsanwalt Malte Winter vom 21.10.2011
Inhalt
  • Das Arbeitsverhältnis eines über 58 Jahre alten Arbeitnehmers konnte auf der Grundlage des TzBfG in

Schwere Arbeit rechtfertigt mehr Urlaub im Alter

Thorsten Blaufelder vom 23.10.2014
Inhalt
  • Schwere Arbeit macht gerade ältere Arbeitnehmer schneller müde. Der Arbeitgeber kann ihnen daher
  • für die ab 58-jährigen Arbeitnehmer ausreichend begründet. Danach hätten ältere Arbeitnehmer wegen
  • zur Erholung. Schließlich falle gerade älteren Arbeitnehmern die Schuhherstellung besonders schwer
  • Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern bei der Urlaubsgewährung nicht automatisch eine
  • Urlaub pro Jahr zu. Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr gewährt der Betrieb freiwillig zwei weitere Tage

Schwere Arbeit rechtfertigt mehr Urlaub im Alter

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.10.2014
Inhalt
  • Schwere Arbeit macht gerade ältere Arbeitnehmer schneller müde. Der Arbeitgeber kann ihnen daher
  • für die ab 58-jährigen Arbeitnehmer ausreichend begründet. Danach hätten ältere Arbeitnehmer wegen
  • zur Erholung. Schließlich falle gerade älteren Arbeitnehmern die Schuhherstellung besonders schwer
  • Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern bei der Urlaubsgewährung nicht automatisch eine
  • Urlaub pro Jahr zu. Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr gewährt der Betrieb freiwillig zwei weitere Tage

Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub haben

Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 21.10.2014
Inhalt
  • Arbeitnehmern mehr Urlaub gewährt, nicht gegen das AGG. Es liegt daher keine Altersdiskriminierung vor, wenn
  • Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Demnach verstößt eine Regelung, die älteren

BAG - 1 AZN 793/07

Bundesarbeitsgericht vom 02.10.2007
Inhalt
  • ältere als jüngere Arbeitnehmer betroffen sind. Die älteren Arbeitnehmer werden durch eine
  • Sozialplanabfindung auf einen Höchstbetrag, der typischerweise mehr ältere als jüngere Arbeitnehmer betrifft
  • Sozialplanabfindung - Benachteiligung älterer Arbeitnehmer Tenor 1. Die Beschwerde des Klägers gegen die
  • verbotene Benachteiligung älterer Arbeitnehmer dar. Es liegt weder eine unmittelbare noch eine
  • mittelbare Diskriminierung älterer Arbeitnehmer vor. Durch eine Höchstbetragsklausel, die ihrerseits nicht

BAG - 6 AZR 911/08

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • ältere Arbeitnehmer durch die Herausnahme aus dem Personalabbau gegenüber jüngeren Arbeitnehmern, die
  • beschäftigungspolitisches Ziel - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Leitsätze Ältere Arbeitnehmer, die ein
  • auszuscheiden, und die dieses Angebot angenommen haben. Das gilt auch dann, wenn ältere Arbeitnehmer
  • umsetzenden AGG werden ältere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber generell von einem Personalabbau
  • untersagt, ältere Arbeitnehmer aufgrund der typisierenden und pauschalierenden Annahme, dass diesem

Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen zulässig

Thorsten Blaufelder vom 23.09.2014
Inhalt
  • diskriminieren Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen ihres Alters. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften das
  • allem ältere Beschäftigte profitieren. Denn typischerweise könnten nur Ältere auf eine lange
  • alle Arbeitnehmer gelten müsse. Schließlich verlange EU-Recht Gleichbehandlung in Beschäftigung und
  • Beschäftigungsdauer jedoch nicht. Jüngere Arbeitnehmer würden damit zwar tatsächlich mittelbar
  • Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren

Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen zulässig

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.09.2014
Inhalt
  • diskriminieren Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen ihres Alters. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften das
  • allem ältere Beschäftigte profitieren. Denn typischerweise könnten nur Ältere auf eine lange
  • alle Arbeitnehmer gelten müsse. Schließlich verlange EU-Recht Gleichbehandlung in Beschäftigung und
  • Beschäftigungsdauer jedoch nicht. Jüngere Arbeitnehmer würden damit zwar tatsächlich mittelbar
  • Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren

§ 19b SGB 1

Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
Inhalt
  • entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für ältere Arbeitnehmer, die ihre
  • (1) Nach dem Recht der Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in

Abfindungshöhe nach Altersstufen rechtmäßig

Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 15.04.2011
Inhalt
  • ältere Arbeitnehmer typischerweise im Vergleich zu jüngeren größere Schwierigkeiten haben, eine
  • Arbeitnehmer typischerweise schlechter sind als die der jüngeren. Die Höhe der von den jüngeren
  • vorbestimmten Faktor multipliziert wird, welcher bis zum 29. Lebensjahr des Arbeitnehmers 80 %, bis zum 39
  • Arbeitnehmern hinzunehmenden Abschläge war auch nicht unangemessen, vergleiche § 10 Satz 3 AGG.   BAG, Urt. v. 12.04.2011 Az.: 1 AZR 764/09

Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahres

Malte Winter vom 23.10.2014
Inhalt
  • Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann
  • diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer

Sozialplanabfindung darf zum Nachteil Älterer begrenzt werden

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.05.2022
Inhalt
  • der Abfindungen ältere Arbeitnehmer mittelbar wegen ihres Alters benachteiligen. Denn vor allem
  • Betriebsstilllegung erstellte Sozialpläne dürfen ältere Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit bei den
  • Arbeitnehmer sah in der Deckelung eine verbotene Altersdiskriminierung. Er hatte eine Sozialplanabfindung
  • Ältere seien mit einer langen Betriebszugehörigkeit von der Begrenzung der Abfindungen eher betroffen
  • müssten auch jüngere Arbeitnehmer bei der Abfindung ausreichend zum Zuge kommen. Die Deckelung diene

Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer rechtens – Urteil des BAG vom 21.10.2014

Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 31.10.2014
Inhalt
  • Die zusätzliche Gewährung von Urlaubstagen für ältere Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein
  • anstrengende Produktion handelt. Die Arbeitnehmer bedürfen nach Vollendung ihres 58. Lebensjahres mehr Erholung
  • tarifgebundene Arbeitgeberin (Schuhersteller) Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres zwei
  • Urlaubstage mehr zu, als den jüngeren Arbeitnehmern. Nach Ansicht der jüngeren Klägerin stellte dies

Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Alter kann höher zu bewerten sein als Unterhaltspflichten

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 18.07.2011
Inhalt
  • Durch die Entscheidung könnte die Position älterer Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl bei
  • dabei zwar grundsätzlich gleichrangig. Wenn aber ein Arbeitnehmer aufgrund seines Alters besonders
  • Arbeitnehmer A (Kläger) war ebenso wie sein Kollege B seit 1991 bei seinem Arbeitgeber (Beklagte
  • betriebsbedingten Kündigung unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern grundsätzlich eine Sozialauswahl
  • bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers die vier gesetzlichen Sozialkriterien Dauer der