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Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer
Rechtsanwalt Malte Winter vom 21.10.2011
- Inhalt
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- Das Arbeitsverhältnis eines über 58 Jahre alten Arbeitnehmers konnte auf der Grundlage des TzBfG in
Schwere Arbeit rechtfertigt mehr Urlaub im Alter
Thorsten Blaufelder vom 23.10.2014
- Inhalt
-
- Schwere Arbeit macht gerade ältere Arbeitnehmer schneller müde. Der Arbeitgeber kann ihnen daher
- für die ab 58-jährigen Arbeitnehmer ausreichend begründet. Danach hätten ältere Arbeitnehmer wegen
- zur Erholung. Schließlich falle gerade älteren Arbeitnehmern die Schuhherstellung besonders schwer
- Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern bei der Urlaubsgewährung nicht automatisch eine
- Urlaub pro Jahr zu. Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr gewährt der Betrieb freiwillig zwei weitere Tage
Schwere Arbeit rechtfertigt mehr Urlaub im Alter
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.10.2014
- Inhalt
-
- Schwere Arbeit macht gerade ältere Arbeitnehmer schneller müde. Der Arbeitgeber kann ihnen daher
- für die ab 58-jährigen Arbeitnehmer ausreichend begründet. Danach hätten ältere Arbeitnehmer wegen
- zur Erholung. Schließlich falle gerade älteren Arbeitnehmern die Schuhherstellung besonders schwer
- Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern bei der Urlaubsgewährung nicht automatisch eine
- Urlaub pro Jahr zu. Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr gewährt der Betrieb freiwillig zwei weitere Tage
Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub haben
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 21.10.2014
- Inhalt
-
- Arbeitnehmern mehr Urlaub gewährt, nicht gegen das AGG. Es liegt daher keine Altersdiskriminierung vor, wenn
- Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Demnach verstößt eine Regelung, die älteren
Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern
Malte Winter vom 25.11.2014
BAG - 1 AZN 793/07
Bundesarbeitsgericht vom 02.10.2007
- Inhalt
-
- ältere als jüngere Arbeitnehmer betroffen sind. Die älteren Arbeitnehmer werden durch eine
- Sozialplanabfindung auf einen Höchstbetrag, der typischerweise mehr ältere als jüngere Arbeitnehmer betrifft
- Sozialplanabfindung - Benachteiligung älterer Arbeitnehmer Tenor 1. Die Beschwerde des Klägers gegen die
- verbotene Benachteiligung älterer Arbeitnehmer dar. Es liegt weder eine unmittelbare noch eine
- mittelbare Diskriminierung älterer Arbeitnehmer vor. Durch eine Höchstbetragsklausel, die ihrerseits nicht
BAG - 6 AZR 911/08
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ältere Arbeitnehmer durch die Herausnahme aus dem Personalabbau gegenüber jüngeren Arbeitnehmern, die
- beschäftigungspolitisches Ziel - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Leitsätze Ältere Arbeitnehmer, die ein
- auszuscheiden, und die dieses Angebot angenommen haben. Das gilt auch dann, wenn ältere Arbeitnehmer
- umsetzenden AGG werden ältere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber generell von einem Personalabbau
- untersagt, ältere Arbeitnehmer aufgrund der typisierenden und pauschalierenden Annahme, dass diesem
Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen zulässig
Thorsten Blaufelder vom 23.09.2014
- Inhalt
-
- diskriminieren Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen ihres Alters. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften das
- allem ältere Beschäftigte profitieren. Denn typischerweise könnten nur Ältere auf eine lange
- alle Arbeitnehmer gelten müsse. Schließlich verlange EU-Recht Gleichbehandlung in Beschäftigung und
- Beschäftigungsdauer jedoch nicht. Jüngere Arbeitnehmer würden damit zwar tatsächlich mittelbar
- Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren
Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen zulässig
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.09.2014
- Inhalt
-
- diskriminieren Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen ihres Alters. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften das
- allem ältere Beschäftigte profitieren. Denn typischerweise könnten nur Ältere auf eine lange
- alle Arbeitnehmer gelten müsse. Schließlich verlange EU-Recht Gleichbehandlung in Beschäftigung und
- Beschäftigungsdauer jedoch nicht. Jüngere Arbeitnehmer würden damit zwar tatsächlich mittelbar
- Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren
§ 19b SGB 1
Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
- Inhalt
-
- entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für ältere Arbeitnehmer, die ihre
- (1) Nach dem Recht der Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in
Abfindungshöhe nach Altersstufen rechtmäßig
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 15.04.2011
- Inhalt
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- ältere Arbeitnehmer typischerweise im Vergleich zu jüngeren größere Schwierigkeiten haben, eine
- Arbeitnehmer typischerweise schlechter sind als die der jüngeren. Die Höhe der von den jüngeren
- vorbestimmten Faktor multipliziert wird, welcher bis zum 29. Lebensjahr des Arbeitnehmers 80 %, bis zum 39
- Arbeitnehmern hinzunehmenden Abschläge war auch nicht unangemessen, vergleiche § 10 Satz 3 AGG. BAG, Urt. v. 12.04.2011 Az.: 1 AZR 764/09
Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahres
Malte Winter vom 23.10.2014
- Inhalt
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- Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann
- diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer
Sozialplanabfindung darf zum Nachteil Älterer begrenzt werden
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.05.2022
- Inhalt
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- der Abfindungen ältere Arbeitnehmer mittelbar wegen ihres Alters benachteiligen. Denn vor allem
- Betriebsstilllegung erstellte Sozialpläne dürfen ältere Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit bei den
- Arbeitnehmer sah in der Deckelung eine verbotene Altersdiskriminierung. Er hatte eine Sozialplanabfindung
- Ältere seien mit einer langen Betriebszugehörigkeit von der Begrenzung der Abfindungen eher betroffen
- müssten auch jüngere Arbeitnehmer bei der Abfindung ausreichend zum Zuge kommen. Die Deckelung diene
Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer rechtens – Urteil des BAG vom 21.10.2014
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 31.10.2014
- Inhalt
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- Die zusätzliche Gewährung von Urlaubstagen für ältere Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein
- anstrengende Produktion handelt. Die Arbeitnehmer bedürfen nach Vollendung ihres 58. Lebensjahres mehr Erholung
- tarifgebundene Arbeitgeberin (Schuhersteller) Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres zwei
- Urlaubstage mehr zu, als den jüngeren Arbeitnehmern. Nach Ansicht der jüngeren Klägerin stellte dies
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Alter kann höher zu bewerten sein als Unterhaltspflichten
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 18.07.2011
- Inhalt
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- Durch die Entscheidung könnte die Position älterer Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl bei
- dabei zwar grundsätzlich gleichrangig. Wenn aber ein Arbeitnehmer aufgrund seines Alters besonders
- Arbeitnehmer A (Kläger) war ebenso wie sein Kollege B seit 1991 bei seinem Arbeitgeber (Beklagte
- betriebsbedingten Kündigung unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern grundsätzlich eine Sozialauswahl
- bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers die vier gesetzlichen Sozialkriterien Dauer der