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HessVGH - PV TK 3176/90

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.04.1991
Inhalt
  • ergebende Überschreitung ist als Überzeitarbeit anzuerkennen (bei Unterschreitung s. unter 3.3.5)." 5Der
  • vorhergehende Überzeitarbeit auszugleichen ist." 7Im Rahmen eines am 8.9.1989 in Umlauf gebrachten
  • Anerkennung der Wochenendarbeit als Überzeitarbeit sehe man keine Grundlage. 9Werden Anforderungen für
  • dem Sinne, ob es sich um regelmäßige Arbeitszeit oder Überzeitarbeit handele. Die Bewertung der
  • Arbeitszeit unterliege ebenfalls oder Überzeitarbeit handele. Die Bewertung der Arbeitszeit unterliege

LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 2334/09

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 09.09.2009
Inhalt
  • auch die Anerkennung von Überzeitarbeit beansprucht werden kann. Dies zeigt eindeutig, dass trotz der
  • Wortwahl Überzeitarbeit beansprucht werden kann. Dies zeigt eindeutig, dass trotz der Wortwahl als
  • „Zulage“ diese Vergütung alternativ zur reinen Überzeitarbeit gesehen wurde. Auch im Tarifvertrag Nr
  • Überzeitarbeit oder der normalen Grundvergütung regeln wollten. Die D. P. AG begründet dies in ihrer
  • beamtenrechtliche Reglungen zur Überzeitarbeit enthalten hätte. V. geht in ihrer Stellungnahme davon

LAG Baden-Württemberg - 15 TaBV 4/99

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 13.03.2000
Inhalt
  • Zusteller ggf. Überzeitarbeit nach dem Verfahren unter 2.2.1.3.3.2 anerkannt werden. 6 Im Rahmen der
  • keiner Weise die Anerkennung von Überzeitarbeit. Die Überlastung der Frachtzusteller erfolge durch
  • für einzelne überlastete Zusteller ggf. Überzeitarbeit anerkannt werden kann, konkretisiert nicht die
  • etwaiger Überzeitarbeit nach tariflichen Bestimmungen, wobei es sich dabei ohne Zweifel um die