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HessVGH - PV TK 3176/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.04.1991
- Inhalt
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- ergebende Überschreitung ist als Überzeitarbeit anzuerkennen (bei Unterschreitung s. unter 3.3.5)." 5Der
- vorhergehende Überzeitarbeit auszugleichen ist." 7Im Rahmen eines am 8.9.1989 in Umlauf gebrachten
- Anerkennung der Wochenendarbeit als Überzeitarbeit sehe man keine Grundlage. 9Werden Anforderungen für
- dem Sinne, ob es sich um regelmäßige Arbeitszeit oder Überzeitarbeit handele. Die Bewertung der
- Arbeitszeit unterliege ebenfalls oder Überzeitarbeit handele. Die Bewertung der Arbeitszeit unterliege
LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 2334/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 09.09.2009
- Inhalt
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- auch die Anerkennung von Überzeitarbeit beansprucht werden kann. Dies zeigt eindeutig, dass trotz der
- Wortwahl Überzeitarbeit beansprucht werden kann. Dies zeigt eindeutig, dass trotz der Wortwahl als
- „Zulage“ diese Vergütung alternativ zur reinen Überzeitarbeit gesehen wurde. Auch im Tarifvertrag Nr
- Überzeitarbeit oder der normalen Grundvergütung regeln wollten. Die D. P. AG begründet dies in ihrer
- beamtenrechtliche Reglungen zur Überzeitarbeit enthalten hätte. V. geht in ihrer Stellungnahme davon
LAG Baden-Württemberg - 15 TaBV 4/99
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 13.03.2000
- Inhalt
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- Zusteller ggf. Überzeitarbeit nach dem Verfahren unter 2.2.1.3.3.2 anerkannt werden. 6 Im Rahmen der
- keiner Weise die Anerkennung von Überzeitarbeit. Die Überlastung der Frachtzusteller erfolge durch
- für einzelne überlastete Zusteller ggf. Überzeitarbeit anerkannt werden kann, konkretisiert nicht die
- etwaiger Überzeitarbeit nach tariflichen Bestimmungen, wobei es sich dabei ohne Zweifel um die