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§ 1 LwRentBkG

Rechtsform, Sitz
Inhalt
  • Anstalt des öffentlichen Rechts.(2) Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie unterhält keine Zweigniederlassungen.
  • (1) Die Landwirtschaftliche Rentenbank, nachstehend Bank genannt, ist eine bundesunmittelbare

§ 7 KOVVwG

Inhalt
  • Dem Land Berlin bleibt es vorbehalten, um seine Rechte nach § 91 des
  • Bundesversorgungsgesetzes zu wahren, die unveränderte Anwendung dieses Gesetzes in Berlin durch Gesetz zu beschließen.

§ 1 JMBStiftG

Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
Inhalt
  • ;hige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
  • Unter dem Namen "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfä

§ 1 SEDDiktStiftG

Rechtsform der Stiftung
Inhalt
  • ähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
  • Unter dem Namen "Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsf

§ 31 SGB 1

Vorbehalt des Gesetzes
Inhalt
  • Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs dürfen nur begrü

§ 44j SGB 2

Gleichstellungsbeauftragte
Inhalt
  • Bundesgleichstellungsgesetz gilt entsprechend. Der Gleichstellungsbeauftragten stehen die Rechte entsprechend den
  • In der gemeinsamen Einrichtung wird eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Das

§ 192 AO 1977

Vertragliche Haftung
Inhalt
  • , kann nur nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden.

§ 2 UmstGErwNwG

Inhalt
  • Natürliche Personen und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz der Niederlassung in der
  • DDR oder außerhalb der DDR haben auf Verlangen die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des zur

§ 186 SGG

Inhalt
  • älfte. Die Gebühr entfällt, wenn die Erledigung auf einer Rechtsänderung beruht.
  • Wird eine Sache nicht durch Urteil erledigt, so ermäßigt sich die Gebühr auf die H

§ 3 SVDDRAuflG

Kosten
Inhalt
  • übergegangenen Rechte und Pflichten trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.

Art 1 WGemRefKiVtrG

Inhalt
  • öffentlichen Rechts – wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
  • Dem in Hannover und Berlin am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten Vertrag zwischen der

§ 1 BismStiftG

Rechtsform der Stiftung
Inhalt
  • rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
  • Unter dem Namen "Otto-von-Bismarck-Stiftung" wird mit Sitz in Aumühle-Friedrichsruh eine

§ 2 ERPSchG

Inhalt
  • Im Innenverhältnis zum ERP-Sondervermögen ist der Bund alleiniger Schuldner der nach
  • § 1 übernommenen Verbindlichkeiten und alleiniger Gläubiger der nach § 1 übernommenen Kreditforderungen und sonstigen Rechte.

§ 1 BfRG

Rechtsform, Name
Inhalt
  • ) als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.
  • Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und

§ 3b AusglLeistG

Rechtsnachfolger
Inhalt
  • Rechte und Pflichten nach diesem Gesetz und der Flächenerwerbsverordnung ein.
  • ächen nach § 23a des Treuhandgesetzes übertragen, tritt der Rechtsnachfolger in alle