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BGH - XII ZB 102/00
Bundesgerichtshof vom 31.07.2002
- Inhalt
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- real teilte, daß der Antragstellerin aus eigenem Recht monatliche Anwartschaften in Höhe von 1.090,46
- eigenem Recht monatliche Anwartschaften in Höhe von 374 DM zustehen. Durch Beschluß vom 7. Juni 1999
- DVBl. 1994, 1080, 1081) ist sowohl in formelle wie in materielle Rechtskraft erwachsen. Außerhalb der
- Versorgungsausgleich, mit der ein Ausgleich durch Begründung von Rentenanwartschaften in der
- verfahrensbeendende Wirkung in diesen Fällen schon dem Abschluß der Vereinbarung in Verbindung mit
§ 82 BBergG
Ausdehnung der Grundabtretung
- Inhalt
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- Grundstück durch die Entziehung, Belastung oder Beschränkung eines Rechts an einem anderen
- (1) In den in § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen kann der Eigentümer
- eine andere Form der Grundabtretung für ihn unbillig ist.(3) Soll ein Grundstück oder ein r
- Restbesitz nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich genutzt werden kann.(4) Wird ein
- Grundstück in seiner Wirtschaftlichkeit wesentlich beeinträchtigt, so kann der Eigentü
§ 2c BGBEG
Grundbucheintragung
- Inhalt
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- Grundbuchordnung) im Grundbuch wie eine Belastung des betroffenen Grundstücks einzutragen. Ist f
- Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist auf Antrag des Nutzers ein Vermerk in der Zweiten Abteilung des
- anzuwenden.(3) Der Erwerb selbständigen Gebäudeeigentums sowie dinglicher Rechte am Geb
- (1) Selbständiges Gebäudeeigentum nach § 2b ist auf Antrag (§ 13 Abs. 2 der
- Eintragung in das Grundbuch von Amts wegen angelegt.(2) Zur Sicherung etwaiger Ansprüche aus dem
§ 32 PfandBG
Übertragung der Deckungsmassen und -verbindlichkeiten
- Inhalt
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- und § 87 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen sind zu beachten. Im Übrigen
- (1) Der Sachwalter kann mit schriftlicher Zustimmung der Bundesanstalt alle oder einen Teil der im
- ) Soweit für die Übertragung von Gegenständen im Falle der Einzelrechtsnachfolge in
- Deckungsregister eingetragenen Werte einschließlich der Werte im Sinne des § 30 Abs. 3
- Pfandbriefbank,2.die Vereinbarung über die Übertragung der im Deckungsregister eingetragenen Werte und
§ 7 NatSGRhönV
Ausnahmen
- Inhalt
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- Dienstfahrten sowie durch Sonstige mit Genehmigung der Reservatsverwaltung, 4.die im Sinne des
- Hofbereich, 7.organisierte Veranstaltungen im Sinne des Schutzzweckes (§ 3) im Einvernehmen mit
- Grund besonderer Genehmigungen und Rechte zulässigen Maßnahmen unberührt. Soweit diese
- § 3 dienen, 3.das Befahren der gesperrten Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen durch
- baulichen Anlagen einschließlich der dazugehörigen Flächen, 6.in der Schutzzone III
§ 77n TKG 2004
Fristen, Entgeltmaßstäbe und Regulierungsziele der nationalen Streitbeilegung
- Inhalt
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- ;lich der Investitionen in das mitgenutzte öffentliche Telekommunikationsnetz.(4) Sind Rechte
- Bundesnetzagentur als nationale Streitbeilegungsstelle nach § 132 in Verbindung mit § 134a
- Streitbeilegungsstelle nach § 132 in Verbindung mit § 134a beantragen. Die Bundesnetzagentur
- ; 132 in Verbindung mit § 134a beantragen. Grundlage für die Bestimmung der Höhe eines
- beantragen. Die Bundesnetzagentur entscheidet verbindlich über die Rechte, Pflichten oder
FG Düsseldorf - 13 K 304/07 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 08.04.2008
- Inhalt
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- der Finanzgerichtsordnung – FGO -) ist im vorliegendem Verfahren nicht erfolglos durchgeführt worden
- zu Recht keine Einspruchsentscheidung bezüglich Einkommensteuer 1990 erlassen. 34Es kann nicht davon
- ist bestandskräftig. Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist mit Beschluss des Bundesfinanzhofs
- Berichtigungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich. 4344Insofern hat der Beklagte zu Recht eine Änderung des
- Einkommensteuerbescheides 1990 vom 22.11.1999 mit Schreiben vom 12.12.2006 abgelehnt. 45Eine Untätigkeitsklage ist
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 1580/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2002
- Inhalt
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- in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bezeichneten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechts- oder Tatsachensatz
- dafür sprechen, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis aus den in der
- wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg. 4Vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Stand: Juli 2000, § 124 Rn. 119 ff
- Berufungsgerichts im Zulassungsverfahren auf die Darlegungen in der Antragsbegründung beschränkt. 6Der
- Akteneinsicht in Betracht gekommen ist. Ein etwaiges Ermittlungsdefizit ist unerheblich, weil der
SozG Leipzig - S 3 R 624/06
Sozialgericht Leipzig vom 16.05.2007
- Inhalt
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- verwiesen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Bescheid vom 12. Dezember 2005 in
- Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Mai 2006 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in
- Zugangsfaktors entspricht den gesetzlichen Vorgaben, die ihrerseits nicht gegen höher-rangiges Recht
- ist. Mit anderen Worten sollen also die Folgen der Absenkung des Zugangsfaktors für jüngere
- abzusenken ist. Auch ist es nach Auf-fassung der Kammer unzutreffend, in § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI die
LSG Bayern - L 8 AL 190/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.03.2007
- Inhalt
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- ausgeführt, dass die Regelung des § 141 Abs. 3 SGB III in den angefochtenen Entscheidungen zu recht nicht
- SGG) ist die von der Beklagten mit Bescheid vom 19.04.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids
- in Höhe von 865,89 Euro. Das SG hat jedoch diese Anfechtungsklage zu Recht abgewiesen. Die Berufung
- für die Anrechnung des im Jahre 2004 erzielten Nebeneinkommens ist § 141 in der Fassung des Zweiten
- der Vorschrift vom 23.12.2003 (BGBl. S. 2848) zu. Gemäß § 434j SGB III ist das Recht über die
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 B 224/02 U
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 14.08.2002
- Inhalt
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- Zusammenhanges beschränkt (" ... wenig wahrscheinlich ..., dass in diesem Fall die im BK-Recht
- 26. Juli 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Dezember 1996). Im anschließenden
- liquidierte hierfür 200,- DM sowie Schreibgebühren in Höhe von 10,- DM. Nachdem das SG die Klage mit
- . II. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Klägers ist zulässig (§§ 172, 173 SGG
- Berücksichtigung dieses Grundsatzes eine Kostenübernahme im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Denn Prof. Dr. H
Abmahnung UWG von World of LED GbR durch Loschelder Leisenberg
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 21.03.2016
- Inhalt
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- Leisenberg in der Abmahnung genannten Vorschriften seien dazu bestimmt, im Interesse der
- Unterlassungserklärung und setzt dabei eine recht kurze Frist. Die Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg
- lassen, ob er überhaupt verpflichtet ist, die vorgeworfenen Anforderungen zu erfüllen. Dies wird in
- ihre vertriebenen Beleuchtungskörper nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen, die eine Mindesthöhe
- unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen auf dem Postweg in der Kanzlei eingehe. Auch wird
Illegales Filesharing – Eltern haften nicht für ihre Kinder
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 16.11.2012
- Inhalt
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- Klägerinnen Strafanzeige und teilten der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse mit. Nach der im
- die Klägerinnen beauftragten Internetdetektei in einer Internettauschbörse unter einer bestimmten IP
- geworden – eine Schadensersatzpflicht. Der Bundesgerichtshof gab nun den Eltern Recht. Nach Ansicht
- . November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus. In dem Verfahren traten die Eltern eines an Internet
- Verfügung gestellt. Der Sohn hatte einen eigenen PC. Man kam auf die IP-Adresse der Eltern, da einer durch
Unfallschutz bei Telefonat mit Diensthandy während des Gassigehens
Thorsten Blaufelder vom 14.02.2013
- Inhalt
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- . Das LSG gab jedoch in seinem Urteil vom 18.12.2012 der Altenpflegerin recht. Eine gemischte Tätigkeit
- eine im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht“, so die Essener Richter. Hier
- Gehen Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft mit ihrem Hund Gassi, sind sie während eines
- ) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Donnerstag, 14.02.2013, veröffentlichten Urteil entschieden
- Klägerin am 10.01.2010 während einer Rufbereitschaft mit ihrem Hund spazieren ging, nahm sie daher
2000 EUR Schadensersatz für zwei vertrocknete Pommes
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.02.2012
- Inhalt
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- . Während das Landgericht München I der Galerie recht gab, hatte das OLG den Marktwert der
- eines Kunstprojektes. Anfang 1990 hatte sich Bohnenberger mit dem „Thema Kreuz“ beschäftigt und sich
- dann schließlich ein Pommes-Abguss in Feingold gebildet wurde – das Goldkreuz „Pommes d‘ Or“. Die
- Münchener Galerie Mosel und Tschechow stellte 1990 das Goldkreuz sowie die Original-Pommes-Stäbchen in
- ihrer Ausstellung „Pommes d‘ Or“ aus. Im Ausstellungskatalog hieß es, das zwischen dem Gold- und dem