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BPatG - 17 W (pat) 55/06
Bundespatentgericht vom 21.09.2010
- Inhalt
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- ist, mit folgenden Verfahrensschritten: (a) Empfangen einer internen Ausnahme (IA) eines bestimmten
- Seite 37 rechte Spalte Absatz 1 letzter Satz. Ferner ist aus Seite 43 rechte Spalte Absatz 2 die
- lauten (mit einer redaktionellen Korrektur im Anspruch 1): „1. Multithread-Prozessor (1) mit einer
- , mit: einer Umschalt-Tabelle (2), welche – eine interne Ausnahme (IA) eines bestimmten Kontext (DC, DI
- betraut wird, die internen Abläufe in einem Multithread-Prozessor zu optimieren, ist hier ein
LSG Hamburg - L 6 RJ 90/04
Landessozialgericht Hamburg vom 16.11.2006
- Inhalt
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- und ist in ihrem Gutachten vom 29. September 2002 zum Ergebnis gelangt, die Klägerin könne mit den
- SGG) und auch sonst zulässig. Sie ist jedoch unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht
- ihrer Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1972, ohne eine förmliche
- mellitus Typ II b ohne Anhalt für Folgeerkrankungen, Versagenszustand mit Somatisierung ohne Anhalt
- Kniegelenks mit Belastungsbeschwerden nach arthroskopischer Knorpelglättung im September 1998
LSG Sachsen-Anhalt - L 1 RA 118/01
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 25.05.2005
- Inhalt
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- Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9.2.67 (GBl. DDR II 1967
- , Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes (v. 9.2.67, GBl. der DDR II S. 121
- das Recht, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ab dem 15. August 1966 arbeitete er als
- zur ZV". Die Beklagte lehnte diesen Antrag mit Bescheid vom 24. August 2000 ab: Die im VEB
- Betriebe im Sinne des Bundesrechts gehandelt. Es sei daher auf den VEB Kombinat Robotron in seiner
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 B 13/09 R ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 18.02.2010
- Inhalt
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- (im vorliegenden Fall gemäß § 28i Satz 5 SGB IV die Beigeladene) zuständig ist. Zwar entscheidet nach
- Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das
- " beantwortete Frau G mit "./.". Im Rahmen eines Freitextes führte sie aus: Ihre frühere Tätigkeit für den
- . Mit Bescheid v. 20.3.2009 setzte die Antragsgegnerin eine Nachforderung in Höhe von 2.563,02 EUR incl
- wird. II. 21Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das SG hat die aufschiebende Wirkung des
VG Frankfurt (Main) - 9 E 1248/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.10.2004
- Inhalt
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- mit Art. 25 lit. c des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Recht (IPbpR) vom
- zu Recht darauf hin, dass er für mehr als 12 Jahre bereits in Frankfurt am Main tätig ist und ihm
- des Amtes in Art. 33 Abs. 2 GG ist funktional zu verstehen und richtet sich im Anschluss an Art. 33
- Grundsatz in gleicher Weise für die Aufgabenerfüllung Berechtigten auszuwählen ist. Art. 25 lit. c IPbpR
- , ist im Hinblick auf § 114 S. 2 VwGO zweifelhaft, weil sie mit der Struktur der Ermessensausübung
BGH - V ZR 74/05
Bundesgerichtshof vom 17.11.2005
- Inhalt
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- ZPO); insoweit ist auch keine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts (§ 543
- unentgeltlicher Besitzer. Er habe kein Recht zum Besitz gehabt. Eine vertragliche Regelung über die
- sich um ein besonderes, mit einem Endzeitpunkt versehenes Moratorium, mit dem eine in der DDR
- § 2a Abs. 9 EGBGB auch in diesem Fall anwenden, beseitigte man damit die mit der endgültigen Zuordnung
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 74/05 vom 17. November 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk
§ 6b SGB 2
Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger
- Inhalt
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- , soweit in Rechtsvorschriften des Bundes oder Vereinbarungen des Bundes mit den zugelassenen kommunalen
- 65d ergebenden Aufgaben. Sie haben insoweit die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit.(2
- (1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer ö
- ;rtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit
- ) Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich
§ 2 TMG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
- Im Sinne dieses Gesetzes 1.ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die
- Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Stö
- eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei
- audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische
§ 31 WaStrG
Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
- Inhalt
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- dieses Gesetzes rechtmäßig vorhanden sind,4.für Maßnahmen im Rahmen des
- Gesetzes in zulässiger Weise ausgeübt werden,3.für Anlagen, die beim Inkrafttreten
- Verlegens, der Veränderung und des Betriebs von Seekabeln in, über oder unter einer
- Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist.(1a) (weggefallen)(2) Wer eine Bundeswasserstra
- ße benutzen oder Anlagen in, über oder unter einer solchen Wasserstraße oder an ihrem
LSG Baden-Württemberg macht “kurzen Prozess”
Thorsten Blaufelder vom 14.04.2013
- Inhalt
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- geschrieben ist, verletzt eine derart kurze mündliche Verhandlung nicht das Recht der Betroffenen auf
- Terminsplanung fest und wies die Klage mit Urteil vom 21.03.2013 ebenfalls ab. In ihren jetzt dazu
- Gerichte dürfen einfache Sachverhalte in nur 20 Minuten abhandeln. Wenn schon alles gesagt und
- rechtliches Gehör, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am
- Verhandlung mit 20-minütiger Dauer an. Auch nach mehreren Beschwerden des Mannes hielt es an dieser
§ 3 WFachwPrV
Gliederung und Durchführung der Prüfung
- Inhalt
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- Betriebswirtschaft,2.Rechnungswesen,3.Recht und Steuern,4.Unternehmensführung.(3) Die Teilprüfung
- ;Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen
- . Sie ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach § 5 sowie mü
- ;ndlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation zu prüfen
- Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Präsentation geht mit einem Drittel in
LAG Köln - 5 Sa 412/08
Landesarbeitsgericht Köln vom 23.06.2008
- Inhalt
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- mit Recht hingewiesen hat – zu berücksichtigen, dass der Kläger während der gesamten Zeit seines
- eine Monteurstätigkeit im Kundendienst werde der Kläger nur deshalb versetzt, weil er seine Rechte
- Wechsel des Arbeitseinsatzes für das Arbeitsverhältnis prägend ist; ein gelegentlicher Wechsel reicht
- BetrVG Sachgebiet: Arbeitsrecht Leitsätze: Ist ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ganz überwiegend
- an einem Arbeitsplatz eingesetzt worden, ist eine Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit ständig
BPatG - 27 W (pat) 85/02
Bundespatentgericht vom 03.12.2002
- Inhalt
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- Markenstelle sind, entnommen werden, dass das Wort "crazy" etwa in dem im Zusammenhang mit Kindermoden
- "life" mit weiteren sachbezogenen Angaben jeweils warenanpreisend verwendet würden, einer in der
- Werbeüblichkeit des Begriffs "Life" in Alleinstellung oder in Verbindung mit weiteren Bestandteilen
- verwendeten Werbespruch "echt cool, echt neu, echt crazy" rein warenanpreisend verwendet wird. Dem steht
- BUNDESPATENTGERICHT 27 W (pat) 85/02 _______________ (Aktenzeichen) BESCHLUSS In der
LSG Sachsen - L 5 RJ 160/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 09.10.2001
- Inhalt
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- der Beklagten verwiesen. Entscheidungsgründe: Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das SG die
- Nr. 143 m.w.N.). In Übereinstimmung mit der sozialgerichtlichen Entscheidung ist die Klägerin der
- Unterlagen und Gutachten ist die Klägerin in der Lage, vollschichtig körperlich leichte Tätigkeiten im
- VI (a.F.) ist, hat sie erst recht keinen Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen
- verminderter Erwerbsfähigkeit zu zahlen ist. Die am ... geborene Klägerin hat eine Ausbildung im
EuGH - C-73/04
Europäischer Gerichtshof vom 13.10.2005
- Inhalt
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- (Deutschland) mit Entscheidung vom 27. Januar 2004, beim Gerichtshof eingegangen am 17. Februar 2004, in
- dem die unbewegliche Sache belegen ist“. Sachverhalt und Vorlagefragen 5Die Eheleute Klein, die in
- . 9In der Hotelanlage, in der das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Appartement gelegen war, wurden
- in diesem Sinne entstanden sind, aber rechtlich und tatsächlich nichts mit Miete oder Pacht zu tun
- Gerichte des Vertragsstaats vor, in dem die unbewegliche Sache belegen ist. 15Als Ausnahme von den