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LG Stuttgart - 10 T 520/04
Landgericht Stuttgart vom 09.02.2005
- Inhalt
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- Beschränkungen gem. § 850 f Abs. II ZPO zu bestimmen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des
- . 2a). 18 Zu Recht hat das Amtsgericht in der Abhilfeentscheidung auch einen Mehrbedarf für das Kind
- Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 850 f, Rdnr. 10). Er ist vom Vollstreckungsgericht im Pfändungs- und
- Regelsatz für den Haushaltsvorstand in Höhe von z. Zt. 345 EUR (§ 1 RSVO BW) hinaus sind zur
- bringen, die mit einer Pauschale von 100 EUR im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 12.8.2004
OLG Frankfurt - 6 U 148/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2009
- Inhalt
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- " ist im Zusammenhang mit dem Angebot von CFDs irreführend, wenn nach dem Gesamtzusammenhang der
- . 7Wie das Landgericht weiter mit Recht ausgeführt hat, erweist sich auch die Formulierung „börslich
- untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Bezug auf die Handelsplattform X die
- untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Bezug auf die Handelsplattform X die
- Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 5, 8 II Nr. 1 UWG zu, der jedoch einen Verbotsausspruch nur in dem aus dem Tenor
VG Köln - 34 K 6656/02.PVL
Verwaltungsgericht Köln vom 23.07.2003
- Inhalt
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- ist auch gegeben, wenn Eingruppierungen im Zusammenhang mit Einstellungen in befristete
- Anderen ist der Antragsteller der Auffassung, dass durch § 94 Abs. 4 LPVG sein Recht auf Mitbestimmung
- Antragstellers gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG bei der Eingruppierung der Lehrerin T. in die Vergütungsgruppe II
- Vergütungsgruppe II a Fallgruppe 3.1 und der Lehrerin T1. in die Vergütungsgruppe III Fallgruppe 4.3
- Frau T. und der Frau T1. Bezug genommen. II. 11Soweit der Antragsteller den Antrag im Anhörungstermin
OLG Hamm - 11 WF 425/02
Oberlandesgericht Hamm vom 18.02.2003
- Inhalt
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- Kinder, in deren Haushalt die Kinder leben. 4Der wiederverheiratete Kläger ist gelernter Zahntechniker
- seit dem 01.03.2002 in eigener Regie betreibt. 5Der Kläger ist zunächst durch Urteil des Amtsgerichts
- abgeholfen hat. II. 910Die nach § 127 II ZPO zulässige, frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde ist
- Recht verneint. Auf der Grundlage des bisherigen Vortrags des Klägers kann -wenn auch aus anderen als
- gegenüber im Blick behalten und dieser bei seiner Berufsplanung daher in verantwortungsvoller
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 5/08
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 04.09.2008
- Inhalt
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- Berufung der Klägerin ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung
- bekannt ist, der Honorierung eigenschöpferischer, künstlerischer Tätigkeiten. 31Zu Recht und mit
- Ungenauigkeiten auf. 32Hat die Beklagte nach alledem die KSA für die Jahre 2001 bis 2005 zu Recht und in
- die Zuschauer in sog Mottoshows telefonisch für ihre Favoriten stimmen. Der oder die Kandidat/in mit
- . Die Juroren seien nicht vergleichbar mit Schiedsrichtern im Sport, welche mit ihren Entscheidungen
BAG - 10 AZR 417/11
Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2012
- Inhalt
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- regelmäßigen An- und Abflügen ex Hannover unumgänglich.“ 8 Des Weiteren ist im Abschnitt II folgende Regelung
- zu beachten, dass die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im
- gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. Die Nichtausübung des
- wohnende Klägerin ist seit dem 22. Februar 2001 bei der Beklagten als Flugbegleiterin mit einer zuletzt
- Vollzeitäquivalent von 33,9 Stellen weg. Dies ist im Hinblick auf die dauerhafte Streichung von
§ 135 LuftPersV
Übergangsvorschriften
- Inhalt
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- /2011 beantragt, erfolgt die Umwandlung in Übereinstimmung mit den Anforderungen aus dem
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 ersetzt. Die Rechte aus den JAR-FCL-Lizenzen dürfen nach dem 8
- Verkehrspiloten werden auf Antrag im Rahmen der Verlängerung der Gültigkeit durch Lizenzen nach der
- . April 2018 nicht mehr ausgeübt werden.(2) Die Umwandlung nicht JAR-gemäßer Lizenzen f
§ 15 MontanMitbestGErgG
- Inhalt
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- einem anderen Unternehmen zustehenden Rechte bei der Bestellung, dem Widerruf der Bestellung oder
- (1) Die einem Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz oder nach
- Vertretung berufene Organ nur auf Grund von Beschlüssen des Aufsichtsrats ausgeübt werden
- Beteiligung des Unternehmens an dem anderen Unternehmen weniger als ein Viertel beträgt.
§ 63 OWiG 1968
Beteiligung der Verwaltungsbehörde
- Inhalt
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- ändigen Verwaltungsbehörde dieselben Rechte und Pflichten wie die Beamten des
- ), so haben die mit der Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten betrauten Angehörigen der sonst zust
- Polizeidienstes im Bußgeldverfahren. Die sonst zuständige Verwaltungsbehörde kann Beschlagnahmen
- Strafbefehls mitzuteilen, soweit sie sich auf eine Ordnungswidrigkeit beziehen.(3) Erwägt die
- Staatsanwaltschaft, in den Fällen des § 40 oder § 42 das Verfahren wegen der
§ 185 AktG
Zeichnung der neuen Aktien
- Inhalt
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- Zeichnungsscheins als Aktionär Rechte ausgeübt oder Verpflichtungen erfüllt hat.(4) Jede nicht
- im Zeichnungsschein enthaltene Beschränkung ist der Gesellschaft gegenüber unwirksam.
- beschlossen worden ist; 2.den Ausgabebetrag der Aktien, den Betrag der festgesetzten Einzahlungen
- sowie den Umfang von Nebenverpflichtungen; 3.die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
- nicht bis dahin die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals eingetragen ist. (2
§ 163a StPO
Vernehmung des Beschuldigten
- Inhalt
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- 3 sowie § 58b gelten entsprechend. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm
- Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. Im übrigen
- 136a und 168c Abs. 1 und 5 gelten entsprechend. Über die Rechtmäßigkeit der Vorf
- (1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es
- Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Die §§ 133 bis
§ 14 BeamtStG
Abordnung
- Inhalt
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- auch ohne Zustimmung zulässig, wenn die neue Tätigkeit zuzumuten ist und einem Amt mit
- .(4) Die Abordnung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn
- verfügt. Soweit zwischen den Dienstherren nichts anderes vereinbart ist, sind die für den
- Bereich des aufnehmenden Dienstherrn geltenden Vorschriften über die Pflichten und Rechte der
- teilweise zu einer dem übertragenen Amt entsprechenden Tätigkeit in den Bereich eines
§ 152 FGO
- Inhalt
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- (1) Soll im Fall des § 151 wegen einer Geldforderung vollstreckt werden, so verfügt das
- . Die Frist darf einen Monat nicht übersteigen.(3) Die Vollstreckung ist unzulässig in
- bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gegen die
- ersuchte Stelle ist verpflichtet, dem Ersuchen nach den für sie geltenden
- mit der Aufforderung, die Vollstreckung innerhalb einer vom Gericht zu bemessenden Frist abzuwenden
VG Düsseldorf - 1 L 542/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 20.05.2003
- Inhalt
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- für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und damit dem öffentlichen Recht zuzurechnende Normen in
- Abendstunden, führt. Diese Erwägung ist plausibel, steht in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen
- . 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW darf eine Gemeinde Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur
- privaten Rechts gegründetes Unternehmen, dessen 100%ige Gesellschafterin die Antragsgegnerin ist
- streitgegenständlichen Rechtsverhältnisses ist das Ziel des Antragsbegehrens, wie es im Antrag und dem zu Grunde
Geringerer Azubi-Lohn nur für Azubis mit Ausbildungsproblemen
Thorsten Blaufelder vom 26.07.2017
- Inhalt
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- Lohnnachschlag in Höhe von 11.762,00 € zustehe. Das BAG gab dem Azubi recht. Ihm stehe ein höherer Lohn zu
- in Höhe von 11.762,00 € zu. Der Azubi hatte sich im Dezember 2009 nach seinem Realschulabschluss in
- Schafft ein gemeinnütziger Ausbildungsträger zusätzliche Ausbildungskapazitäten für Lehrlinge mit
- bezahlt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom
- Ausbildungsvertrag über einen gemeinnützigen, nicht tarifgebundenen Ausbildungsträger, der Jugendliche mit