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LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 B 157/09 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2010
- Inhalt
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- , in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen. Zu Recht hat das Sozialgericht
- Leistungen. Mit Bescheid vom 21.08.2009 wurden ihm Leistungen in (voller) Höhe von monatlich 613,94 Euro
- (z.B. Hilfeplaner/-innen des Kreises D) sichergestellt und sind einvernehmlich mit Herrn 7 NT zu
- vereinbaren. Herr NT bestätigt durch seine/ihre Unterschrift, dass er/sie mit diesem Verfahren
- nach § 16d SGB II) nicht ausführe 1718( ) ich eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1703/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.07.2004
- Inhalt
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- Berufung. Einen solchen Satz hat das Verwaltungsgericht nicht und erst recht nicht in dieser Allgemeinheit
- , im Hinblick auf ein nicht geltend gemachtes Recht auch nicht beschwert sein. 28Dasselbe gilt
- einzuschalten ist. Sie hält beispielsweise im Gegensatz zum Verwaltungsgericht die Korrespondenz mit den
- UA)". Derartige Ausführungen finden sich im Urteil des Verwaltungsgerichts nicht, erst recht nicht
- Vergleichsmarktbetrachtung nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 TEntgV durchführen. Anschließend ist in einem
Anlage 10 FSPersAV
(zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11)Anforderungen für das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 für Fluglotsen
- Inhalt
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- oder körperlichen Unfähigkeit, die mit der Lizenz verbundenen Rechte wahrzunehmen
- als flugmedizinisches Zentrum anerkennen, wenn diese a)in Verbindung mit einem entsprechenden
- ausgebildete Ärzte mit Erfahrung in der Flugmedizin hat;d)mit medizinisch-technischen Gerä
- ein ausgebildeter und approbierter Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung im Bereich Flugmedizin
- Aufrechterhaltung der Anerkennung ist, dass der entsprechende Arzt die medizinischen Untersuchungen in Ü
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 1793/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.12.2003
- Inhalt
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- Versagung einer Ausnahmegenehmigung für das Schleppen im gesamten Bundesgebiet in ihrem Recht auf
- Dauergenehmigung für das Schleppen eigener und fremder nicht betriebsbereiter Fahrzeuge greife in das Recht
- Gemeinschaft bleibt unberührt. Die Klägerin ist nicht gehindert, auch im Bundesgebiet mit ihrem
- Dienstleistungsfreiheit im europäischen Recht, JZ 1996, 132 (135) m.w.N. 71Art. 49 EG verbietet allerdings
- erteilt wurden. Darüber hinaus ist im Hinblick auf den Einsatz des Bergungsfahrzeugs in den Niederlanden
LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 EG 60/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2003
- Inhalt
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- werden. In dem genannten Urteil habe der EuGH für Recht erkannt, dass die unmittelbare Wirkung des Art
- ist die Klägerin deutsche Staatsangehörige. 4Das beklagte Land lehnte mit Bescheid vom 14.03.1994
- die Betreuung von H mit der Begründung ab, sie sei nicht im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder
- zu Recht abgewiesen, denn die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erziehungsgeld für die Betreuung des
- auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: 12Die
OVG Saarland - 2 B 461/07
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 26.11.2007
- Inhalt
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- vorgetragenen Ereignisse bei dem chinesischen Generalkonsulat in B-Stadt/Main im Zusammenhang mit dem
- GG, § 60 Abs. 1 AufenthG) im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung gegenüber der Ausländerbehörde mit
- des Bundesamtes generell nicht (mehr) mit Erfolg geltend machen. Diese darf im Rahmen der
- Eheschließung ist auszugehen, wenn einerseits die Verlobten alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um
- aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ihr gegenüber abzusehen, zu Recht zurückgewiesen. Das nach § 146 Abs. 4
BSG - 9 VG 3/08
Bundessozialgericht vom 30.09.2009
- Inhalt
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- Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 28.4.2005 aufgestellten Grundsätze zu Recht auf den hier zu beurteilenden
- höherrangiges Recht (vgl Urteile vom 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen
- einer Behinderung nach dem SGB IX im Jahre 2001). Feststellungen dazu, ob in diesem Rahmen eine
- gegenüber Rechte geltend zu machen oder Pflichten zu erfüllen sind. In der Regel wird die Beratungspflicht
- Betreuungspflicht der Versorgungsverwaltung soweit reicht und ob die Glieder dieser mehrgliedrigen Kausalkette im
AG Essen - 131 C 43/07
Amtsgericht Essen vom 31.08.2007
- Inhalt
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- Nebenkostenabrechnung tatsächlich der Beklagten zugegangen ist. Erfahrungsgemäß kann es im Rahmen des
- nicht in der Lage gewesen, den Zugang einer rechtzeitige Abrechnung noch im Jahre 2003 zu veranlassen
- reicht der Nachweis der Aufgabe einer Nebenkostenabrechnung per Post an den Empfänger zwar als Beweis
- sind. Allein die Aufforderung zur Zahlung einer bestimmten Abrechnung reicht nicht aus, die Abrechnung
- Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ohne
BGH - III ZR 71/00
Bundesgerichtshof vom 05.10.2000
- Inhalt
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- mit dem Flächenabzug nach § 55 Abs. 2 BauGB im Ansatz mit Recht auf § 55 Abs. 1 BauGB, wonach die im
- Umlegungsplans begrenzten Betrachtung kann es, wie das Berufungsgericht ebenfalls mit Recht hervorhebt
- beschaffen ist, daß die in Rede stehenden öffentlichen Flächen (hier im wesentlichen: öffentliche
- Streck, Schlick, Dörr und Galke für Recht erkannt: Die Revision der Beteiligten zu 1 gegen das Urteil
- Grundstücken in der Gemarkung B. der Stadt L. (Beteiligte zu 2). Die Flächen liegen im Geltungsbereich des am
VG Köln - 19 K 229/03
Verwaltungsgericht Köln vom 18.10.2005
- Inhalt
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- Person keine Ausschlussgründe im Sinne § 5 vorliegen; Abs. 2 bleibt unberührt. Diese Vorschrift ist in
- gegebene verfahrensbedingte Härte ist auch nicht mit der am 01. Januar 2005 in Kraft getretenen
- ist, die allein in der Behördensphäre liegen. Im Verhältnis zur Klägerin muss sich die Beklagte
- mit dem Zuwanderungsgesetz am 01. Januar 2005 eingetretenen Rechts- lage nicht mehr als gegeben an
- die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in glei- cher Höhe leistet. Tatbestand 1Die Klägerin ist
BFH - I B 26/08
Bundesfinanzhof vom 15.07.2008
- Inhalt
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- (Klägerin), eine GmbH, errichtete im Jahr 2000 zusammen mit einer (Schwester- )Gesellschaft
- . Denn diese Frage ist --wie auch die Klägerin einräumt-- vom erkennenden Senat bereits in der Weise
- Spezifizierungen --wohl mit Blick auf das Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1047-- vorträgt, der BFH habe sich nicht
- erkennbar mit der im Schrifttum geäußerten Kritik auseinandergesetzt, fehlen jegliche nähere
- der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Dabei muss die
§ 133 UmwG 1995
Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- Inhalt
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- gleichwertigen Rechte im Sinne des § 125 in Verbindung mit § 23 auch in dem ü
- Verbindung mit § 22 bleiben unberührt; zur Sicherheitsleistung ist nur der an der Spaltung
- üllung der Verpflichtung nach § 125 in Verbindung mit § 23 haften die an der Spaltung
- ündete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die in Satz
- mit § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist. Die für die Verjährung geltenden §
LG Köln - 26 O 125/07
Landgericht Köln vom 19.11.2008
- Inhalt
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- Flugschein enthalten ist, beginnend mit dem ersten und endend mit dem letzten Ort der gesamten im
- Luftbefärderungsverträge mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen
- nicht zur Beförderung angenommen, wenn Sie nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im
- Beförderungsleistung ist wesentlicher Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. 4. (3.3.1) Die
- 25 Verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in 3Deutschland. Er ist in die beim
OLG Hamm - 3 Ws 592/07
Oberlandesgericht Hamm vom 08.10.2007
- Inhalt
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- Amtsgerichts Bielefeld vom 13.10.2003 ist gemäß § 304 StPO statthaft und im Übrigen zulässig, in der Sache
- Recht aufgehoben. 22In dem Urteil vom 09.03.2007 hat das Landgericht von einer Verfallsanordnung im
- € abgewendet. 4Das Ermittlungsverfahren gegen die Arrestschuldnerin ist im Juni 2004 gemäß § 170 Abs. 2 StPO
- ist gemäß § 111 g Abs. 2 Satz 2 StPO statthaft sowie form- und fristgerecht angebracht worden, in
- der Sache jedoch nicht begründet. 12Auf das Verfahren ist § 111 g StPO in der Fassung durch das
OLG Oldenburg - 8 U 64/08
Oberlandesgericht Oldenburg vom 03.07.2008
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. Februar 2008 verkündete Urteil des
- vollstreckbar. Gründe: I. Die Parteien streiten über wechselseitige Ansprüche im Zusammenhang mit einem
- der von dem Beklagten erklärten Aufrechnungen mit Gegenforderungen in Höhe von 52.434,90 Euro
- derzeit nicht zu prüfen. Ob und in welchem Umfang die mit der Klage erhobenen Ansprüche und die
- verworfen. Das ist in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung