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BGH - I ZB 66/06
Bundesgerichtshof vom 24.05.2007
- Inhalt
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- II; BGH GRUR 2004, 329, 331 - Käse in Blütenform). 13b) Zu Recht macht die Rechtsbeschwerde geltend
- in diesem Zusammenhang zu Recht, dass das Bundespatentgericht rechtsfehlerhaft lediglich eine
- PVÜ der Schutz wegen Fehlens jeder Unterscheidungskraft zu versagen ist, sondern die IR-Marke den
- sich sämtliche Formelemente der IR-Marke in der konkreten Ausgestaltung und in der Kombination bei
- . 4.12.2003 - I ZB 38/00, GRUR 2004, 329 = WRP 2004, 492 - Käse in Blütenform). 112. Mit Erfolg wendet
OLG Köln - 12 U 172/02
Oberlandesgericht Köln vom 15.05.2003
- Inhalt
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- seine Betriebskosten in etwa mit den Kosten seiner Konkurrenten vergleichbar sind. II. 1011Dem
- Tagesverdienst grundsätzlich mit 90,--DM bzw. im dortigen Fall mit 40,--€ angenommen werden kann. Nach
- den Ausführungen im vorgenannten Urteil ist von folgenden rechtlichen Überlegungen auszugehen: 8 Die
- Betriebskosten zu bereinigen. Dabei ist von den Betriebsergebnissen in den letzten Jahren vor dem
- begrenzte Zahl von Konzessionen und der im Wesentlichen bei allen Unternehmen in etwa gleich hohen
FG Köln - 3 K 4851/03
Finanzgericht Köln vom 20.02.2008
- Inhalt
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- ist, dass der Kläger die Wohnung die nicht am Beschäftigungsort liegt, aus eigenen Recht nutzt und
- Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich zu berücksichtigen ist. 3Der Kläger bezog im
- Stellensuche. Er schloss am ......2000 mit der ... Niederlassung in .S......... einen Arbeitsvertrag
- ..... zur Arbeit. In B..... bewohnte der Kläger aufgrund eines mündlich geschlossenen Mietvertrages im
- Zweifamilienhaus seiner Eltern gemeinsam mit seinem Bruder die im Souterrain gelegene Wohnung
FG Düsseldorf - 16 K 6207/01 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 31.07.2003
- Inhalt
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- seiner steuerlichen Behandlung mit höherrangigem Recht gerügt. B. Die Klage ist unbegründet. 29301
- dauernd getrennt und wohnte im Streitzeitraum in Hessen. Die Ehefrau lebte in "F-Stadt". Die Kosten
- Umgangs zu bewerkstelligen. In Verbindung mit der vorzitierten Entscheidung des BFH seien damit auch
- . Die angefochtene Einkommensteuerfestsetzung in Gestalt der Einspruchsent- scheidung ist rechtmäßig
- 1998 ist verfassungsgemäß. 34Die im ablehnenden zweiten Prozesskostenhilfebeschluss vom 2.7.2003 im
BGH - V ZB 56/10
Bundesgerichtshof vom 21.10.2010
- Inhalt
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- . Hervorzuheben ist: 9a) Zu Recht bejaht hat das Beschwerdegericht jedenfalls den Haftgrund nach § 62
- in Deutschland verwirklicht werden könnte, ist nicht ersichtlich. Ohnehin hat der Betroffene im
- 2009 von Beamten der Beteiligten zu 2 in einem Zug zwischen Gorgast und Gusow mit einer für die Fahrt
- Deutschland kommen, sondern sich mit seiner in der Bundesrepublik Deutschland lebenden deutschen Ehefrau in
- mit seiner Ehefrau in Stettin treffen wollen und er sei nur versehentlich in das Bundesgebiet
OLG Düsseldorf - g auf 250.000
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.10.2004
- Inhalt
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- in Anbetracht der Vorgespräche mit den Zusammenschlussbeteiligten der Sache nach auch ein
- : in der Form einer Freigabeverfügung im Hauptprüfverfahren - ergangen wäre. 13Mit Beschluss vom 30
- Beschluss und treten den Ausführungen der Antragstellerin im Einzelnen entgegen. 19 II. 20Die sofortige
- seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen. Zwar ist mit Rücksicht auf diese verfassungsrechtlich
- ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt. Ihr steht insbesondere kein subjektives öffentliches Recht
OLG Köln - 7 U 85/96
Oberlandesgericht Köln vom 09.01.1997
- Inhalt
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- sonstige Rechte anerkannt wurden. Das Recht, sein Leben in jeder Beziehung selbst zu bestimmen
- .Lebensjahres der Tochter in Höhe von 130.020.- DM (teilweise aus abgetretenem Recht des Ehemannes
- ), Schmerzensgeld in Höhe von 50.000.- DM (wegen der mit der Schwangerschaft verbundenen außergewöhnlichen
- mit mindestens 10.000 DM angibt, Aufwandsschaden in Höhe von 15.000 DM sowie Feststellung der
- 100%ig wirksam. Umstellungsschwierigkeiten kämen nicht in Betracht, da die Schwangerschaft - was das
OLG Köln - 19 U 235/00
Oberlandesgericht Köln vom 02.03.2001
- Inhalt
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- Versicherungsvertreter ein ihm zustehendes Recht ohne Angaben von Gründen geltend macht. IV. 104Die
- einschränkbaren Rechts zu benennen. Wenn sich die Beklagte im Gegensatz zu anderen Versicherern (wie
- fristgerecht eingelegte und auch im übrigen zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen
- zu. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Buchauszug nicht bereits durch die in der
- Vergangenheit monatlich erteilten und vom Kläger nicht beanstandeten Provisionsabrechnungen in Verbindung mit
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 3432/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1997
- Inhalt
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- Begründung dieser Auffassung wird zu Recht darauf hingewiesen, daß im Verkehr mit Behörden Angaben, die
- Untersuchungsausschusses und das Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses im vorliegenden Fall nicht anwendbar
- für xxx, die bis 1991 in xxx ein Spielkasino betrieb, mit der Stadt xxx eine Vereinbarung über die
- Steuerakten das Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses beeinträchtige und diesem Recht Vorrang vor dem
- Akteneinsicht im Umfange der Fragestellung des Hauptantrages bezüglich der Erhebung von Vergnügungssteuer in
VG Köln - 18 K 9981/03
Verwaltungsgericht Köln vom 26.01.2007
- Inhalt
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- Stufenplanverfahrens seien in der Fallstatistik des BfArM im Zusammenhang mit oral applizierten homöopathischen
- . „ nicht zu entkräften. Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass die Anzahl der in die Studie
- , in Homoöpathika gerade nicht vorkommen, kann ein Blutungsrisiko im Zusammenhang mit der Einnahme
- Alkylphenolen vom Urushiol-Typ gehörten und im Samenmantel von Ginkgo biloba, aber auch in den arzneilich
- Urtinktur enthalte und insoweit in seinen wesentlichen arzneilich wirksamen Bestandteilen mit anderen
BGH - VI ZR 95/03
Bundesgerichtshof vom 03.02.2004
- Inhalt
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- ihre Benutzer beim Betreten den weiteren Rutschenverlauf nicht einsehen können. Mit Recht weist die
- diesem Zeitpunkt ist ihm im allgemeinen ein Abbremsen nicht oder kaum mehr möglich, weil er in der
- einer mechanisch wirkenden Sperre hat das Berufungsgericht mit Recht als nicht sachdienlich erachtet
- und Stöhr für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- das Hallenbad der Beklagten in G. Im Außenbereich dieses Bades befindet sich eine 46 m lange
§ 43 IStGHG
Vollstreckung von Geldstrafen
(Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe a, Artikel 109 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- Inhalt
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- ersucht hat und 2.in dem Ersuchen angegeben wird, bis zu welcher Höhe die Geldstrafe im Inland zu
- Justizbeitreibungsordnung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.(3) Die Geldstrafe ist mit
- wenn nach deutschem Recht die Voraussetzungen des § 459a der Strafprozessordnung vorlägen
- vollstrecken ist, sofern der Gerichtshof mehrere Staaten um Vollstreckung der Geldstrafe ersucht
- . Soweit die Höhe der zu vollstreckenden Geldstrafe in einer anderen Währung als Euro angegeben
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 B 27/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht für unbegründet gehalten. 2Der Umstand, dass Dr. … anstelle des in Auftrag gegebenen
- Befangenheit des Gutachters gegenüber dem Kläger besorgen. Wenn der Sachverständige im Hinblick auf
- keiner (nochmaligen) ambulanten Untersuchung auf seinem Fachgebiet, so ist dies Ergebnis einer
- Gesamtbeurteilung, die für sich nicht geeignet ist, mögliche Voreingenommenheit dem Kläger gegenüber zu
- dadurch selbst in Frage gestellt hat, dass er „bei fortdauernden Widersprüchen“ des Klägers weitere
OVG Nordrhein-Westfalen - 5 B 2684/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2004
- Inhalt
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- Recht stattgegeben. 4Die im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem
- Antragsgegners ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat dem sinngemäß gestellten Antrag des Antragstellers
- ausgesprochene Aufenthaltsverbot ist rechtwidrig, weil es an einer entsprechenden Ermächtigung des
- § 34 Abs. 2 PolG NRW kommt nicht in Betracht. § 24 Nr. 13 OBG NRW schließt ausdrücklich die
- Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung vom 31. Juli 2002 - der Polizei überlassen bleiben (LT
VG Frankfurt (Main) - 9 G 4156/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 02.10.2003
- Inhalt
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- Beförderungsmaßnahmen im August 2003 nicht zu berücksichtigen, nicht in seinem Recht auf chancengleichen Zugang zu
- Abschluss gekommen ist. Zum anderen ist die Antragsgegnerin zu der Einschätzung gelangt, dass im Hinblick
- , dass der "Zwist mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin" lediglich im privaten, "zwischenmenschlichen
- recht durfte die Antragsgegnerin diese Zweifel zum Anlass nehmen, den Antragsteller derzeit trotz
- x 6,5) ist im Hinblick auf die Vorläufigkeit der Entscheidung im Eilverfahren auf 3/8 zu kürzen