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BGH - I ZB 66/06

Bundesgerichtshof vom 24.05.2007
Inhalt
  • II; BGH GRUR 2004, 329, 331 - Käse in Blütenform). 13b) Zu Recht macht die Rechtsbeschwerde geltend
  • in diesem Zusammenhang zu Recht, dass das Bundespatentgericht rechtsfehlerhaft lediglich eine
  • PVÜ der Schutz wegen Fehlens jeder Unterscheidungskraft zu versagen ist, sondern die IR-Marke den
  • sich sämtliche Formelemente der IR-Marke in der konkreten Ausgestaltung und in der Kombination bei
  • . 4.12.2003 - I ZB 38/00, GRUR 2004, 329 = WRP 2004, 492 - Käse in Blütenform). 112. Mit Erfolg wendet

OLG Köln - 12 U 172/02

Oberlandesgericht Köln vom 15.05.2003
Inhalt
  • seine Betriebskosten in etwa mit den Kosten seiner Konkurrenten vergleichbar sind. II. 1011Dem
  • Tagesverdienst grundsätzlich mit 90,--DM bzw. im dortigen Fall mit 40,--€ angenommen werden kann. Nach
  • den Ausführungen im vorgenannten Urteil ist von folgenden rechtlichen Überlegungen auszugehen: 8 Die
  • Betriebskosten zu bereinigen. Dabei ist von den Betriebsergebnissen in den letzten Jahren vor dem
  • begrenzte Zahl von Konzessionen und der im Wesentlichen bei allen Unternehmen in etwa gleich hohen

FG Köln - 3 K 4851/03

Finanzgericht Köln vom 20.02.2008
Inhalt
  • ist, dass der Kläger die Wohnung die nicht am Beschäftigungsort liegt, aus eigenen Recht nutzt und
  • Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich zu berücksichtigen ist. 3Der Kläger bezog im
  • Stellensuche. Er schloss am ......2000 mit der ... Niederlassung in .S......... einen Arbeitsvertrag
  • ..... zur Arbeit. In B..... bewohnte der Kläger aufgrund eines mündlich geschlossenen Mietvertrages im
  • Zweifamilienhaus seiner Eltern gemeinsam mit seinem Bruder die im Souterrain gelegene Wohnung

FG Düsseldorf - 16 K 6207/01 E

Finanzgericht Düsseldorf vom 31.07.2003
Inhalt
  • seiner steuerlichen Behandlung mit höherrangigem Recht gerügt. B. Die Klage ist unbegründet. 29301
  • dauernd getrennt und wohnte im Streitzeitraum in Hessen. Die Ehefrau lebte in "F-Stadt". Die Kosten
  • Umgangs zu bewerkstelligen. In Verbindung mit der vorzitierten Entscheidung des BFH seien damit auch
  • . Die angefochtene Einkommensteuerfestsetzung in Gestalt der Einspruchsent- scheidung ist rechtmäßig
  • 1998 ist verfassungsgemäß. 34Die im ablehnenden zweiten Prozesskostenhilfebeschluss vom 2.7.2003 im

BGH - V ZB 56/10

Bundesgerichtshof vom 21.10.2010
Inhalt
  • . Hervorzuheben ist: 9a) Zu Recht bejaht hat das Beschwerdegericht jedenfalls den Haftgrund nach § 62
  • in Deutschland verwirklicht werden könnte, ist nicht ersichtlich. Ohnehin hat der Betroffene im
  • 2009 von Beamten der Beteiligten zu 2 in einem Zug zwischen Gorgast und Gusow mit einer für die Fahrt
  • Deutschland kommen, sondern sich mit seiner in der Bundesrepublik Deutschland lebenden deutschen Ehefrau in
  • mit seiner Ehefrau in Stettin treffen wollen und er sei nur versehentlich in das Bundesgebiet

OLG Düsseldorf - g auf 250.000

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.10.2004
Inhalt
  • in Anbetracht der Vorgespräche mit den Zusammenschlussbeteiligten der Sache nach auch ein
  • : in der Form einer Freigabeverfügung im Hauptprüfverfahren - ergangen wäre. 13Mit Beschluss vom 30
  • Beschluss und treten den Ausführungen der Antragstellerin im Einzelnen entgegen. 19 II. 20Die sofortige
  • seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen. Zwar ist mit Rücksicht auf diese verfassungsrechtlich
  • ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt. Ihr steht insbesondere kein subjektives öffentliches Recht

OLG Köln - 7 U 85/96

Oberlandesgericht Köln vom 09.01.1997
Inhalt
  • sonstige Rechte anerkannt wurden. Das Recht, sein Leben in jeder Beziehung selbst zu bestimmen
  • .Lebensjahres der Tochter in Höhe von 130.020.- DM (teilweise aus abgetretenem Recht des Ehemannes
  • ), Schmerzensgeld in Höhe von 50.000.- DM (wegen der mit der Schwangerschaft verbundenen außergewöhnlichen
  • mit mindestens 10.000 DM angibt, Aufwandsschaden in Höhe von 15.000 DM sowie Feststellung der
  • 100%ig wirksam. Umstellungsschwierigkeiten kämen nicht in Betracht, da die Schwangerschaft - was das

OLG Köln - 19 U 235/00

Oberlandesgericht Köln vom 02.03.2001
Inhalt
  • Versicherungsvertreter ein ihm zustehendes Recht ohne Angaben von Gründen geltend macht. IV. 104Die
  • einschränkbaren Rechts zu benennen. Wenn sich die Beklagte im Gegensatz zu anderen Versicherern (wie
  • fristgerecht eingelegte und auch im übrigen zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen
  • zu. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Buchauszug nicht bereits durch die in der
  • Vergangenheit monatlich erteilten und vom Kläger nicht beanstandeten Provisionsabrechnungen in Verbindung mit

OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 3432/94

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1997
Inhalt
  • Begründung dieser Auffassung wird zu Recht darauf hingewiesen, daß im Verkehr mit Behörden Angaben, die
  • Untersuchungsausschusses und das Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses im vorliegenden Fall nicht anwendbar
  • für xxx, die bis 1991 in xxx ein Spielkasino betrieb, mit der Stadt xxx eine Vereinbarung über die
  • Steuerakten das Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses beeinträchtige und diesem Recht Vorrang vor dem
  • Akteneinsicht im Umfange der Fragestellung des Hauptantrages bezüglich der Erhebung von Vergnügungssteuer in

VG Köln - 18 K 9981/03

Verwaltungsgericht Köln vom 26.01.2007
Inhalt
  • Stufenplanverfahrens seien in der Fallstatistik des BfArM im Zusammenhang mit oral applizierten homöopathischen
  • . „ nicht zu entkräften. Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass die Anzahl der in die Studie
  • , in Homoöpathika gerade nicht vorkommen, kann ein Blutungsrisiko im Zusammenhang mit der Einnahme
  • Alkylphenolen vom Urushiol-Typ gehörten und im Samenmantel von Ginkgo biloba, aber auch in den arzneilich
  • Urtinktur enthalte und insoweit in seinen wesentlichen arzneilich wirksamen Bestandteilen mit anderen

BGH - VI ZR 95/03

Bundesgerichtshof vom 03.02.2004
Inhalt
  • ihre Benutzer beim Betreten den weiteren Rutschenverlauf nicht einsehen können. Mit Recht weist die
  • diesem Zeitpunkt ist ihm im allgemeinen ein Abbremsen nicht oder kaum mehr möglich, weil er in der
  • einer mechanisch wirkenden Sperre hat das Berufungsgericht mit Recht als nicht sachdienlich erachtet
  • und Stöhr für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  • das Hallenbad der Beklagten in G. Im Außenbereich dieses Bades befindet sich eine 46 m lange

§ 43 IStGHG

Vollstreckung von Geldstrafen (Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe a, Artikel 109 Abs. 1 des Römischen Statuts)
Inhalt
  • ersucht hat und 2.in dem Ersuchen angegeben wird, bis zu welcher Höhe die Geldstrafe im Inland zu
  • Justizbeitreibungsordnung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.(3) Die Geldstrafe ist mit
  • wenn nach deutschem Recht die Voraussetzungen des § 459a der Strafprozessordnung vorlägen
  • vollstrecken ist, sofern der Gerichtshof mehrere Staaten um Vollstreckung der Geldstrafe ersucht
  • . Soweit die Höhe der zu vollstreckenden Geldstrafe in einer anderen Währung als Euro angegeben

LSG Berlin-Brandenburg - L 1 B 27/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • Recht für unbegründet gehalten. 2Der Umstand, dass Dr. … anstelle des in Auftrag gegebenen
  • Befangenheit des Gutachters gegenüber dem Kläger besorgen. Wenn der Sachverständige im Hinblick auf
  • keiner (nochmaligen) ambulanten Untersuchung auf seinem Fachgebiet, so ist dies Ergebnis einer
  • Gesamtbeurteilung, die für sich nicht geeignet ist, mögliche Voreingenommenheit dem Kläger gegenüber zu
  • dadurch selbst in Frage gestellt hat, dass er „bei fortdauernden Widersprüchen“ des Klägers weitere

OVG Nordrhein-Westfalen - 5 B 2684/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2004
Inhalt
  • Recht stattgegeben. 4Die im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem
  • Antragsgegners ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat dem sinngemäß gestellten Antrag des Antragstellers
  • ausgesprochene Aufenthaltsverbot ist rechtwidrig, weil es an einer entsprechenden Ermächtigung des
  • § 34 Abs. 2 PolG NRW kommt nicht in Betracht. § 24 Nr. 13 OBG NRW schließt ausdrücklich die
  • Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung vom 31. Juli 2002 - der Polizei überlassen bleiben (LT

VG Frankfurt (Main) - 9 G 4156/03

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 02.10.2003
Inhalt
  • Beförderungsmaßnahmen im August 2003 nicht zu berücksichtigen, nicht in seinem Recht auf chancengleichen Zugang zu
  • Abschluss gekommen ist. Zum anderen ist die Antragsgegnerin zu der Einschätzung gelangt, dass im Hinblick
  • , dass der "Zwist mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin" lediglich im privaten, "zwischenmenschlichen
  • recht durfte die Antragsgegnerin diese Zweifel zum Anlass nehmen, den Antragsteller derzeit trotz
  • x 6,5) ist im Hinblick auf die Vorläufigkeit der Entscheidung im Eilverfahren auf 3/8 zu kürzen