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BGH - VIII ZB 91/09
Bundesgerichtshof vom 27.04.2010
- Inhalt
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- des hier in Rede stehenden Rechts, auf Dauer bestimmte Energielieferungen erbringen oder beziehen zu
- mit Erdgas. Seine auf die Feststellung gerichtete Klage, dass die von der Beklagten in dem zwischen
- deshalb rechtsfehlerhaft ist, weil er - wie die Rechtsbeschwerde rügt - nicht ausreichend mit Gründen
- zurückzugreifen, wonach der Wert des Rechts auf wiederkehrende Leistungen nach dem dreieinhalbfachen
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 91/09 vom 27. April 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk
OLG Köln - 27 W 20/94
Oberlandesgericht Köln vom 04.01.1995
- Inhalt
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- eines auf den 24. November 1994 datierten Sendeberichts mit der Rufnummer der Gerichtsbehörde reicht
- Kläger wird wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. II
- Telefaxübersendungen an das Gericht in Köln getätigt worden ist, bezieht. 3Indessen hat der Kläger
- . Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache überein- stimmend für erledigt erklärt haben, ist
- obsiegt hätte, ist nach dem Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache ungewiß
BFH - V S 18/09
Bundesfinanzhof vom 20.02.2009
- Inhalt
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- Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. etwa BFH
- verletzt, indem es im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2009 mit Beschluss vom 20
- wieder trennen. Der Trennungsbeschluss ist eine prozessleitende Verfügung, die der Senat im
- -Urteil vom 27. September 1994 VIII R 36/89, BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353; BFH-Beschlüsse in BFH/NV
- Anhaltspunkte dafür vorgetragen, weshalb der Rechtsstreit in Bezug auf den im angefochtenen Urteil
OLG Stuttgart - 2 Ws 176/09
Oberlandesgericht Stuttgart vom 01.03.2010
- Inhalt
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- ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern
- weiteren Nachweisen). In Zweifelfällen ist auf die Schutzzwecklehre zurückzugreifen. Danach kann
- StGB geschützt (vgl. OLG Celle, NStZ 2007, 483 mit zustimmender Anmerkung Iburg; Graalmann-Scheerer in
- gerechtfertigt ist. Deshalb kommt dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zugute, wenn offen bleiben muss, ob
- jemand durch eine Tat nur dann verletzt sein, wenn dessen Rechte durch die (angeblich) übertretene Norm
OLG Hamm - s OWi 445/07
Oberlandesgericht Hamm vom 12.10.2007
- Inhalt
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- die Verletzung formellen und materiellen Rechts. II. 51. Die Verfahrensrüge, mit der eine
- . 1415Sofern der Betroffene die Verletzung materiellen Rechts rügt, ist die Rechtsbeschwerde aus den
- Verletzung des "richterlichen Gehörs" gerügt wird, ist 6unzulässig, da sie nicht den Begründungsanforderungen
- Vorbringen der Revision zutrifft (vgl. Meyer-Goßner 50. Aufl. § 344 Rdn. 21 m.w.N.). 7Das ist hier
- stellen und Ausführungen zu machen und dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in
HessVGH - 8 UZ 1970/97
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.08.1997
- Inhalt
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- nicht ernstlich zweifelhaft im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Dem Verwaltungsgericht ist in seiner
- Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Wirtschaft vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2133), daß nicht in
- Steuerpflichtige führt, bei denen abzusehen ist, daß die gewerbesteuerlichen Freigrenzen in den nächsten
- Entscheidungen und der herrschenden Meinung im Schrifttum keiner Klärung in einem Berufungsverfahren (siehe
- Fortbildung des Rechts geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur
OLG Hamm - 1 Ss 503/06
Oberlandesgericht Hamm vom 30.11.2006
- Inhalt
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- auf den für ihn von rechts kommenden Fahrradfahrer, vielmehr sprach er mit seiner in der Straße am
- fahrlässiger Körperverletzung und wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr in Tateinheit mit
- , soweit der Angeklagte wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr (in Tateinheit mit
- Verletzung materiellen Rechts rügt. Er ist der Auffassung, den Urteilsgründen sei nicht zu entnehmen
- Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden ist. Im Übrigen wird das
Gesellschaftsrecht: Mehrheitserfordernis in Anwalts-GmbH auf dem Prüfstand
Rechtsanwalt Ronny Jänig vom 29.05.2020
- Inhalt
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- Der Zusammenschluss von Anwälten mit anderen Berufsgruppen in einer Anwalts-GmbH ist geprä
- ;gt von dem Mehrheitserfordernis. Doch ist dieses Prinzip mit der Berufsausübungsfreiheit des
- im Blick.Anwälte fordern mehr Freiheiten in der Berufsordnung Der nun mit dem Verfahren
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und
- und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, als Rechtsanwaltsgesellschaft zur Anwaltschaft
Wie würden Sie entscheiden? – Wer hat die Behandlungskosten eines Fundhundes zu tragen?
martina heck vom 03.12.2013
- Inhalt
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- <…> aus der Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz (Art. 20a
- nicht oder nicht hinreichend geklärt ist und die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des
- nicht mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet und damit kein Beliehener sei, der aber im Unterschied zum
- ist anerkannt, dass die Gemeinde sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in gewissem Umfang auch Privater
- Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich
Einbruchdiebstahlversicherung: Verspätete Übergabe der Stehlgutliste ist keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
Rechtsexperte Christian Luber vom 29.06.2017
- Inhalt
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- Versicherung teilweise Recht und wies die Klage in entsprechender Höhe ab.Auf die hiergegen eingelegte
- Obliegenheitsverletzung in der Einbruchdiebstahlversicherung dar.Das Oberlandesgericht Celle hat mit Datum vom
- und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München
- wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei kö
- älte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt Rechtsanwälte Christian Luber
§ 36a PfandBG
Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank
- Inhalt
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- Ausübung seiner Rechte die Bestimmungen der Anordnung im Sinne des Satzes 1. Die Anordnung im
- ;ufige Bestellung erfolgen muss. Die gerichtliche Ernennung ist in allen Fällen unverzüglich
- und Ausübung seiner Rechte beachten, es sei denn, es droht entgegen §§ 30 bis 36 eine
- Anwendung auf die Teile der Pfandbriefbank, die nach § 30 Absatz 1 Satz 3 im Falle einer
- Insolvenz als Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit fortbestehen würden
SozG Hamburg - S 20 RJ 447/99
Sozialgericht Hamburg vom 05.03.2002
- Inhalt
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- Bundesrepublik Deutschland nicht gehalten ist, in den völkerrechtlichen Verträgen mit den
- über Soziale Sicherheit vom 7.1.1976 (BGBl. II 1976, 1358) in der Fassung des Zusatzabkommens vom
- amerikanischen Antrags mit einem deutschen Antrag. Anderenfalls würden die in USA lebenden Versicherten
- hat keinen Anspruch auf Gewährung einer Rente vor dem 1.11.1997. Zu Recht hat die Beklagte den
- Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies ist im vorliegenden Fall der xx.xx ...1992. Wird der Antrag auf die
BFH - III R 58/12
Bundesfinanzhof vom 13.06.2013
- Inhalt
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- Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es
- Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Vater einer im Juni 1983 geborenen Tochter, die seit Juni
- August 2005 im Mutterschutz befunden habe, führe nicht dazu, dass sie in diesem Zeitraum weiterhin als
- § 70 Abs. 2 EStG zu Recht aufgehoben; ihr Rückforderungsanspruch sei auch nicht verwirkt. 4Zur
- , Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 1 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die
SozG Lüneburg - S 30 AS 508/08 ER
Sozialgericht Lüneburg vom 03.04.2008
- Inhalt
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- . Gründe: Die Antragstellerin lebt gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrem Großvater in einem Haus, das im
- Abs. 2 Satz 2 SGG, mit der er die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II begehrt, ist neben einer
- Antragstellerin, wenn sie im Bezug von Ar-beitslosengeld II steht, gesetzlich in der Kranken- und
- Vorbehalt der Rückzah-lung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen nach dem SGB II in Höhe von
- wohnen. Die Antragstellerin stellte am 6. November 2007 einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II. Im
HessVGH - 4 A 1907/10.Z
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.10.2010
- Inhalt
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- des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt und sich ohne nähere Prüfung
- bauaufsichtlichen Prüfprogramm gehörendes öffentliches Recht kommt es - entgegen der Auffassung des
- erst genehmigten Anlage führen müsste, ist erst im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensbetätigung zu
- . 2 HBO) führen würde und daher der Bauantrag zu Recht wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses
- solche im Zulassungsantrag nicht in Zweifel gezogen. Abgesehen davon bestehen nach den in den Akten