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BGH - VIII ZB 91/09

Bundesgerichtshof vom 27.04.2010
Inhalt
  • des hier in Rede stehenden Rechts, auf Dauer bestimmte Energielieferungen erbringen oder beziehen zu
  • mit Erdgas. Seine auf die Feststellung gerichtete Klage, dass die von der Beklagten in dem zwischen
  • deshalb rechtsfehlerhaft ist, weil er - wie die Rechtsbeschwerde rügt - nicht ausreichend mit Gründen
  • zurückzugreifen, wonach der Wert des Rechts auf wiederkehrende Leistungen nach dem dreieinhalbfachen
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 91/09 vom 27. April 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk

OLG Köln - 27 W 20/94

Oberlandesgericht Köln vom 04.01.1995
Inhalt
  • eines auf den 24. November 1994 datierten Sendeberichts mit der Rufnummer der Gerichtsbehörde reicht
  • Kläger wird wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. II
  • Telefaxübersendungen an das Gericht in Köln getätigt worden ist, bezieht. 3Indessen hat der Kläger
  • . Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache überein- stimmend für erledigt erklärt haben, ist
  • obsiegt hätte, ist nach dem Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache ungewiß

BFH - V S 18/09

Bundesfinanzhof vom 20.02.2009
Inhalt
  • Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. etwa BFH
  • verletzt, indem es im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2009 mit Beschluss vom 20
  • wieder trennen. Der Trennungsbeschluss ist eine prozessleitende Verfügung, die der Senat im
  • -Urteil vom 27. September 1994 VIII R 36/89, BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353; BFH-Beschlüsse in BFH/NV
  • Anhaltspunkte dafür vorgetragen, weshalb der Rechtsstreit in Bezug auf den im angefochtenen Urteil

OLG Stuttgart - 2 Ws 176/09

Oberlandesgericht Stuttgart vom 01.03.2010
Inhalt
  • ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern
  • weiteren Nachweisen). In Zweifelfällen ist auf die Schutzzwecklehre zurückzugreifen. Danach kann
  • StGB geschützt (vgl. OLG Celle, NStZ 2007, 483 mit zustimmender Anmerkung Iburg; Graalmann-Scheerer in
  • gerechtfertigt ist. Deshalb kommt dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zugute, wenn offen bleiben muss, ob
  • jemand durch eine Tat nur dann verletzt sein, wenn dessen Rechte durch die (angeblich) übertretene Norm

OLG Hamm - s OWi 445/07

Oberlandesgericht Hamm vom 12.10.2007
Inhalt
  • die Verletzung formellen und materiellen Rechts. II. 51. Die Verfahrensrüge, mit der eine
  • . 1415Sofern der Betroffene die Verletzung materiellen Rechts rügt, ist die Rechtsbeschwerde aus den
  • Verletzung des "richterlichen Gehörs" gerügt wird, ist 6unzulässig, da sie nicht den Begründungsanforderungen
  • Vorbringen der Revision zutrifft (vgl. Meyer-Goßner 50. Aufl. § 344 Rdn. 21 m.w.N.). 7Das ist hier
  • stellen und Ausführungen zu machen und dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in

HessVGH - 8 UZ 1970/97

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.08.1997
Inhalt
  • nicht ernstlich zweifelhaft im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Dem Verwaltungsgericht ist in seiner
  • Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Wirtschaft vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2133), daß nicht in
  • Steuerpflichtige führt, bei denen abzusehen ist, daß die gewerbesteuerlichen Freigrenzen in den nächsten
  • Entscheidungen und der herrschenden Meinung im Schrifttum keiner Klärung in einem Berufungsverfahren (siehe
  • Fortbildung des Rechts geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur

OLG Hamm - 1 Ss 503/06

Oberlandesgericht Hamm vom 30.11.2006
Inhalt
  • auf den für ihn von rechts kommenden Fahrradfahrer, vielmehr sprach er mit seiner in der Straße am
  • fahrlässiger Körperverletzung und wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr in Tateinheit mit
  • , soweit der Angeklagte wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr (in Tateinheit mit
  • Verletzung materiellen Rechts rügt. Er ist der Auffassung, den Urteilsgründen sei nicht zu entnehmen
  • Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden ist. Im Übrigen wird das

Gesellschaftsrecht: Mehrheitserfordernis in Anwalts-GmbH auf dem Prüfstand

Rechtsanwalt Ronny Jänig vom 29.05.2020
Inhalt
  • Der Zusammenschluss von Anwälten mit anderen Berufsgruppen in einer Anwalts-GmbH ist geprä
  • ;gt von dem Mehrheitserfordernis. Doch ist dieses Prinzip mit der Berufsausübungsfreiheit des
  • im Blick.Anwälte fordern mehr Freiheiten in der Berufsordnung Der nun mit dem Verfahren
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und
  • und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, als Rechtsanwaltsgesellschaft zur Anwaltschaft

Wie würden Sie entscheiden? – Wer hat die Behandlungskosten eines Fundhundes zu tragen?

martina heck vom 03.12.2013
Inhalt
  • <…> aus der Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz (Art. 20a
  • nicht oder nicht hinreichend geklärt ist und die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des
  • nicht mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet und damit kein Beliehener sei, der aber im Unterschied zum
  • ist anerkannt, dass die Gemeinde sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in gewissem Umfang auch Privater
  • Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich

Einbruchdiebstahlversicherung: Verspätete Übergabe der Stehlgutliste ist keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung

Rechtsexperte Christian Luber vom 29.06.2017
Inhalt
  • Versicherung teilweise Recht und wies die Klage in entsprechender Höhe ab.Auf die hiergegen eingelegte
  • Obliegenheitsverletzung in der Einbruchdiebstahlversicherung dar.Das Oberlandesgericht Celle hat mit Datum vom
  • und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München
  • wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei kö
  • älte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt Rechtsanwälte Christian Luber

§ 36a PfandBG

Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank
Inhalt
  • Ausübung seiner Rechte die Bestimmungen der Anordnung im Sinne des Satzes 1. Die Anordnung im
  • ;ufige Bestellung erfolgen muss. Die gerichtliche Ernennung ist in allen Fällen unverzüglich
  • und Ausübung seiner Rechte beachten, es sei denn, es droht entgegen §§ 30 bis 36 eine
  • Anwendung auf die Teile der Pfandbriefbank, die nach § 30 Absatz 1 Satz 3 im Falle einer
  • Insolvenz als Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit fortbestehen würden

SozG Hamburg - S 20 RJ 447/99

Sozialgericht Hamburg vom 05.03.2002
Inhalt
  • Bundesrepublik Deutschland nicht gehalten ist, in den völkerrechtlichen Verträgen mit den
  • über Soziale Sicherheit vom 7.1.1976 (BGBl. II 1976, 1358) in der Fassung des Zusatzabkommens vom
  • amerikanischen Antrags mit einem deutschen Antrag. Anderenfalls würden die in USA lebenden Versicherten
  • hat keinen Anspruch auf Gewährung einer Rente vor dem 1.11.1997. Zu Recht hat die Beklagte den
  • Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies ist im vorliegenden Fall der xx.xx ...1992. Wird der Antrag auf die

BFH - III R 58/12

Bundesfinanzhof vom 13.06.2013
Inhalt
  • Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es
  • Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Vater einer im Juni 1983 geborenen Tochter, die seit Juni
  • August 2005 im Mutterschutz befunden habe, führe nicht dazu, dass sie in diesem Zeitraum weiterhin als
  • § 70 Abs. 2 EStG zu Recht aufgehoben; ihr Rückforderungsanspruch sei auch nicht verwirkt. 4Zur
  • , Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 1 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die

SozG Lüneburg - S 30 AS 508/08 ER

Sozialgericht Lüneburg vom 03.04.2008
Inhalt
  • . Gründe: Die Antragstellerin lebt gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrem Großvater in einem Haus, das im
  • Abs. 2 Satz 2 SGG, mit der er die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II begehrt, ist neben einer
  • Antragstellerin, wenn sie im Bezug von Ar-beitslosengeld II steht, gesetzlich in der Kranken- und
  • Vorbehalt der Rückzah-lung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen nach dem SGB II in Höhe von
  • wohnen. Die Antragstellerin stellte am 6. November 2007 einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II. Im

HessVGH - 4 A 1907/10.Z

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.10.2010
Inhalt
  • des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt und sich ohne nähere Prüfung
  • bauaufsichtlichen Prüfprogramm gehörendes öffentliches Recht kommt es - entgegen der Auffassung des
  • erst genehmigten Anlage führen müsste, ist erst im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensbetätigung zu
  • . 2 HBO) führen würde und daher der Bauantrag zu Recht wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses
  • solche im Zulassungsantrag nicht in Zweifel gezogen. Abgesehen davon bestehen nach den in den Akten