Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1660 von 2512

§ 54 SGG

Inhalt
  • des öffentlichen Rechts ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln, ist
  • .(3) Eine Körperschaft oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts kann mit der Klage die
  • dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist
  • gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage zulässig, wenn der Kläger behauptet
  • zu sein.(2) Der Kläger ist beschwert, wenn der Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder

§ 131 AO 1977

Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts
Inhalt
  • Gründen ein Widerruf unzulässig ist.(2) Ein rechtmäßiger begünstigender
  • unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, au
  • Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für
  • Verwaltungsakt vorbehalten ist, 2.wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Beg
  • (1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er

§ 11 BSIZertV 2014

Mitwirkungsobliegenheiten
Inhalt
  • Einrichtungen und Rechte sowie die nach § 4 Absatz 1 erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zur
  • relevanten Standorten zu gewähren und die für die Prüfung notwendigen Rechte sowie die
  • Verfügung zu stellen. Unterlagen und sonstige Beweismittel können beim Antragsteller in
  • unterstützen. Soweit notwendig, obliegt es dem Antragsteller, kostenfrei das mit der Prüfung

§ 36 BeamtStG

Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
Inhalt
  • (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen
  • Handlungen die volle persönliche Verantwortung.(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit
  • Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit f
  • ür die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich
  • verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten

§ 1764 BGB

Wirkung der Aufhebung
Inhalt
  • und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, mit Ausnahme der elterlichen Sorge, wieder auf
  • Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.(3) Gleichzeitig leben das
  • worden wäre.(2) Mit der Aufhebung der Annahme als Kind erlöschen das durch die Annahme begr
  • im Verhältnis zu einem Ehegatten, so treten die Wirkungen des Absatzes 2 nur zwischen dem Kind

McDonald´s erntet Shitstorm für Stereotyp

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.07.2019
Inhalt
  • schreibt bei Instagram, dass er die Werbung mit dem Stereotyp echt traurig findet. Wo findet [...] Der
  • McDonald´s hat es sich mit den Italienern verscherzt. Die in Österreich gestartete „Italian Summer
  • “-Kampagne, ist im Süden Europas gar nicht gut angekommen. Der Fast-Food-Gigant hat große Plakate
  • mit dem Spruch „Für echte Mampfiosi.“ drucken und aufhängen lassen. Der italienische Innenminister

BFH - I R 41/07

Bundesfinanzhof vom 23.04.2007
Inhalt
  • unmittelbar auf eine Befriedigung der Steuergläubiger gerichtet sind, ist unerheblich. Es reicht
  • erlassenen Steuerbescheides. 2Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Insolvenzverwalterin in
  • (KO)-auch Senatsurteil vom 2. Juli 1997 I R 11/97, BFHE 183, 365, BStBl II 1998, 428; BFH-Urteil in
  • BFHE 207, 10, BStBl II 2005, 246). Der Steuergläubiger ist gehalten, Ansprüche aus dem
  • unwirksam (z.B. Senatsurteil in BFHE 201, 392, BStBl II 2003, 630; BFH-Urteil in BFHE 207, 10, BStBl

OLG Hamm - s OWi 494/07

Oberlandesgericht Hamm vom 06.11.2007
Inhalt
  • der Rechtsbeschwerde ist nicht zur Fortbildung des Rechts geboten. 89Eine Zulassung der
  • Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts kommt nur bei Rechtsfragen in Betracht, die entscheidungserheblich
  • gestellt und diesen mit weiterem Schriftsatz näher begründet. 3 II. 56Der Antrag auf Zulassung der
  • zur Aufdeckung einer Rechtsfrage, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts
  • (Veränderung des Aufbaus eines Baumes ohne Genehmigung) zu einer Geldbuße in Höhe von 250,00 € verurteilt. 4

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 190/94

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.09.1996
Inhalt
  • " eingetragen. In den ebenfalls beigefügten Geburtsurkunden der Kläger zu 3) und 4) ist ebenso wie im
  • unter Berücksichtigung der im öffentlichen Recht ebenfalls geltenden Grundsätze des bürgerlichen
  • Klägerin zu 2) vorhandenden bzw. möglichen Erkrankung im wesentlichen in der Form einer mit einer
  • Rechts über das Vorliegen einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht ist die Zustellung des
  • Bleiberecht nicht zusteht und es ihm vom Gesetz in der Regel zugemutet wird, seine Rechte auf Anerkennung

OLG Brandenburg - 10 WF 316/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • . Keidel/Kahl, a.a.O., § 19, Rz. 28). II. 2Die Beschwerde ist begründet. Zu Unrecht hat das
  • ) und vom Amtsgericht noch im Termin durch Beschluss übernommen worden ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ
  • Verhängung von Zwangsmitteln nach § 33 FGG„ angedroht. Dies reicht nicht aus. Eine angedrohte
  • , ohne eine Zustimmung des anderen Elternteils abzuwarten, reicht grundsätzlich nicht aus, die
  • Umgangsvereinbarung Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Beschwerdeverfahren ist

OLG Stuttgart - 8 W 412/10

Oberlandesgericht Stuttgart vom 28.09.2010
Inhalt
  • ). Das Recht zur Einsicht in § 12 GBO und für die nicht in Bezug genommenen Grundakten in § 46 GBVfg
  • in der Rechtsprechung und Literatur auch das Recht des Maklers zur Grundbucheinsicht zum Zwecke der
  • Senat in vollem Umfang anschließt. 9Die vom Grundbuchamt vertretene Rechtsauffassung steht nicht im
  • ), in der darauf hingewiesen wurde, dass das Grundbuch ein öffentliches Register ist (a.A. Kohler in
  • .). 12Zwar ist der Begriff des "berechtigten Interesses" im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO sowie bezüglich

§ 18 BVerfSchG

Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
Inhalt
  • mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine den Betroffenen stärker belastende Ma
  • ;ffentlichen Rechts unterrichten von sich aus das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die
  • juristischen Personen des öffentlichen Rechts,2.Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der
  • ährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im
  • gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter

§ 4 StBerG

Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
Inhalt
  • Geschäft, das zu ihrem Handelsgewerbe gehört, ihren Kunden Hilfe in Steuersachen leisten,6
  • ,b)sonstige gewerbliche Unternehmen, soweit sie im Zusammenhang mit der Zollbehandlung Hilfe in
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Zuständigkeit,4
  • Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt: 1.Notare im
  • .Unternehmer, die ein Handelsgewerbe betreiben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einem

§ 36a WpHG

Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Inhalt
  • (1) Die in diesem Abschnitt geregelten Rechte und Pflichten sind mit Ausnahme des § 31 Abs. 1
  • oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen erbringt und das beabsichtigt, im Inland eine
  • Zweigniederlassung im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes zu errichten, ist von der
  • , das im Inland eine Zweigniederlassung errichtet hat, gegen andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten
  • entsprechend für ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

BFH - X B 207/07

Bundesfinanzhof vom 28.02.2008
Inhalt
  • und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen jedoch für sich gesehen
  • Rechtsfragen zweifelhaft und streitig ist. Dazu gehört auch, dass sich der Beschwerdeführer mit den zu
  • Bar- und Sachlohn beruhen. 93. Im Kern erschöpft sich die Beschwerdebegründung zu den in § 115 Abs. 2
  • rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30
  • schwerwiegende Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv