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BGH - I ZR 164/12
Bundesgerichtshof vom 22.01.2014
- Inhalt
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- "wetteronlin.de" ist abzuweisen (dazu B IV). 13I. Im Streitfall ist sowohl über eine Verletzung des
- in Hoeren/Sieber, Multimedia-Recht, 25. Lief., Teil 6.1. Rn. 214). Der Verkehr weiß, dass in vielen
- vorliegende Fallkonstellation ist auch nicht mit der Verwendung von Gattungsbegriffen in unterschiedlicher
- . Koch und Dr. Löffler für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 6
- Wettbewerbsrecht gestützte Antrag auf Einwilligung in die Löschung des Domainnamens "wetteronlin.de" abgewiesen. Im
§ 46 BRAO
Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte
- Inhalt
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- eigenverantwortlich auszuübende Tätigkeiten sowie durch folgende Merkmale geprägt ist: 1.die Pr
- , die als Rechtsanwälte, Patentanwälte oder rechts- oder patentanwaltliche Berufsausü
- ;bungsgesellschaften tätig sind.(2) Angestellte anderer als der in Absatz 1 genannten Personen oder
- Gesellschaften üben ihren Beruf als Rechtsanwalt aus, sofern sie im Rahmen ihres Arbeitsverh
- Rechtsanwaltschaft nach § 46a.(3) Eine anwaltliche Tätigkeit im Sinne des Absatzes 2 Satz 1
OLG Hamm - 2 Ss 392/04
Oberlandesgericht Hamm vom 02.11.2004
- Inhalt
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- . II. 45Die Revision ist zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Die auf die Sachrüge hin
- richtet sich nunmehr noch die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt
- machen. Er hatte aus diesem Grund im März 2003 seinen Verteidiger mit der Prüfung der Rechtsfrage
- nicht angemeldete Waffe. Mit dieser Waffe hat der Angeklagte in der Vergangenheit nie geschossen
- aufgrund der Amnestieregelung in § 58 Abs. 8 WaffG - auf die noch einzugehen ist - während der
LSG Bayern - L 12 KA 200/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 24.10.2001
- Inhalt
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- Härtefallregelung in Anlage 1 zum HVM im Jahre 1995 ist auch nicht unter Verstoß gegen höherrangiges Recht zu
- des Klägers im Quartal 1/95. Der Kläger ist als Radiologe in N. zur vertragsärztlichen Versorgung
- - Punktwertes gemäß Ziffer 2.6.3.3 in der Anlage 1 zum Zuge kam. Diese Regelung ist in ihrer Wirkungsweise mit
- bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen recht- fertigen können. Im vorliegenden Fall handelt es
- Recht nicht angenommen wurde. Unzutreffend ist die Argumentation der Berufungsführerin, dass der
KG Berlin - 13 U 36/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- .2 II BV üblicherweise mit 2 % der Nettokaltmiete in Ansatz gebracht. Insoweit ist der Kläger einer
- der Klage in ihren Hauptanträgen mit Urteil vom 07. Juni 2006 im Wesentlichen stattgegeben, der
- zusammenbrechen. Er ist ferner der Meinung, dass beim Vergleich mit den im Besuchsbericht angegebenen
- , denn der Darlehensvertrag ist mit dem in der Vertragsurkunde wiedergegebenen Inhalt weiterhin
- Sittenwidrigkeit aber gerade nicht auszugehen ist. 113 2.6.3.2. Es ist im Weiteren nicht ersichtlich, dass mit
BGH - VI ZR 180/04
Bundesgerichtshof vom 21.12.1992
- Inhalt
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- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie
- Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 ist Vertragspartner eines Kassenpatienten, der in
- Stöhr und Zoll für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des
- die Handsprechstunde des Chefarztes Dr. G. in der Ambulanz im Kreiskrankenhaus der Beklagten zu 2
- erbrachter Eingriffe möglich ist (vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drucksache 12/3608, S. 103
OLG Düsseldorf - I-15 U 64/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.12.2008
- Inhalt
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- . April 2008, II ZR 181/04, juris Rz. 20 = DStR 2008, 1340). Es ist nicht einzusehen, warum im Falle des
- werben. Der tatsächliche Verzicht insbesondere desjenigen Gesellschafters auf dieses Recht, der im
- Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Liquidationsstadium (im Folgenden
- Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach Berichtigung der Schulden und
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Prämisse, dass er sich zusammen mit dem Kläger von dem
VG Koblenz - 4 K 536/09.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 18.01.2010
- Inhalt
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- Richterin Versicherungskauffrau Reiter für Recht erkannt: Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der
- sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht zu Abschleppkosten in Höhe von 104,13
- , zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem er bekannt gegeben wird. Dem Kläger ist das Zeichen 325 im
- , die im Zusammenhang mit der Anordnung einer Ersatzvornahme durchgeführt werden, in einem Rahmen von
- Verhältnis besteht. Mit der Festsetzung der Gebühr in Höhe von 40 € hat sich der Beklagte im Rahmen des
VG Minden - 2 L 67/09
Verwaltungsgericht Minden vom 25.02.2009
- Inhalt
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- Antragsgegner weist in seiner Antragserwiderung zu Recht darauf hin, dass der Dienstherr seiner
- zu Recht darauf hin, dass die Gefahr von Gewalttaten in erster Linie von in Anspruch genommenen
- hoheitlicher Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung betroffen ist. Nach § 46 Nr. 1 der
- § 16 Abs. 1 Satz 1 lit. b) i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 lit. f) DSG NRW rechtlich zulässig ist, weil
- der Antragsteller diese Daten (mit Ausnahme seiner Tätigkeit als Gerichtsvollzieher) freiwillig in
Mietwagen bei überlanger Reparaturdauer
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 15.10.2010
- Inhalt
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- Nutzungsausfallentschädigung oder aber auf einen Mietwagen. Zu Recht stellen sich Geschädigte die Frage, für welchen
- und in welcher Form das Urteil in der Praxis umzusetzen ist, bleibt abzuwarten. In einem
- Zeitraum ein Mietwagen genutzt werden kann. Das Kammergericht stellt im Urteil vom 9. April 2010 (12
- deutlich niedriger sind als die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfallschaden. Ist der Geschädigte zur
- Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs finanziell nicht in der Lage, muss er den Unfallgegner bzw
Anlage 2 BüroMKfAusbV
(zu § 3 Absatz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement– zeitliche Gliederung –
- Inhalt
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- ;ig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung zum Erreichen der
- Nummer 9Verwaltung und Recht oderAbsatz 3 Nummer 10öffentliche Finanzwirtschaft.
- ;ume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten schwerpunktmäß
- ;tsorientiertes Handeln in Prozessen,Absatz 4 Nummer 3.3Kooperation und Teamarbeit,Absatz 4 Nummer 3.4Anwenden
- einer Fremdsprache bei Fachaufgaben.B. 1. bis 15. Ausbildungsmonat(1) In einem Zeitraum von insgesamt
Wann der Insolvenzverwalter eine Abfindung tatsächlich zahlen muss
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 22.03.2019
- Inhalt
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- recht. Maßgeblich ist danach der Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- “. Hintergrund ist, dass Masseforderungen vorab und daher in der Regel noch in voller Höhe befriedigt
- Donnerstag, 14.03.2019, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 6 AZR 4/18). Erweist sich eine
- Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflöst. Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung des
- Arbeitsverhältnisses nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist. Letzteres kommt wegen des durch den Streit
Drohung mit der Presse rechtfertigt Kündigung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.07.2014
- Inhalt
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- daraufhin nochmals fristlos – zu Recht, wie das LAG Köln bestätigte (Urteil vom 05.07.2012, AZ: 5 Sa 71/12). Bildnachweis: © Dan Race – Fotolia.com
- Wer seinem Chef mit der Presse droht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das hat das
- Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag, 15.07.2014, veröffentlichten Urteil
- Geschäftsführung eines Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Rheinland-Pfalz. Nach eigenem Bekunden
- -Kreisverbandes zu verantworten habe. In einem Gespräch informierte er drei andere Vorstandsmitglieder darüber
OLG Köln - 16 Wx 18/05
Oberlandesgericht Köln vom 18.02.2005
- Inhalt
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- AufenthG, weil er nicht im Besitz einer nach altem Recht erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung war
- Milieu hat. Er ist mit Hilfe von Schleusern in die Bundesrepublik eingereist und hat hierfür einen
- Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die Entscheidung des Landgerichts im Ergebnis nicht auf einer
- der genannten Vorschrift ist ein Ausländer in Sicherungshaft zu nehmen, wenn er aufgrund einer
- unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist. Die Ausreisepflicht des Betroffenen, der im Jahre
§ 16 RechKredV
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (Nr. 5)
- Inhalt
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- sind. Sie sind mit dem Bilanzwert zu vermerken.(4) Im Unterposten Buchstabe c sind zurückgekaufte
- (1) Als Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind die folgenden Rechte
- Rechte (wie zum Beispiel commercial papers, euro-notes, certificates of deposit, bons de caisse
- ebenfalls hier aufzunehmen.(2) Als festverzinslich gelten auch Wertpapiere, die mit einem verä
- an einen Interbankzinssatz oder an einen Euro-Geldmarktsatz gebunden ist, sowie Null-Kupon-Anleihen