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§ 11 LBG
- Inhalt
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- sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und ihnen gleichzustellenden juristischen
- ücke im Wege des freihändigen Erwerbs nicht beschafft werden konnten, b)Grundstücke
- , die für das beabsichtigte Vorhaben geeignet sind, im Eigentum von Bund, Ländern und
- Personen nicht vorhanden sind, c)die Verhandlung mit dem Betroffenen über den freihändigen
- Erwerb des in Anspruch genommenen Grundstücks auch unter Beachtung der Vorschriften des § 3 nicht zum Ziel geführt hat.
§ 121 HGB
- Inhalt
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- von vier vom Hundert seines Kapitalanteils. Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmen
- (1) Von dem Jahresgewinn gebührt jedem Gesellschafter zunächst ein Anteil in Höhe
- einem Gesellschafter zukommenden Gewinnanteils werden Leistungen, die der Gesellschafter im Laufe des
- abgelaufenen Zeit berücksichtigt. Hat der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahrs Geld auf
§ 5 RPflG 1969
Vorlage an den Richter
- Inhalt
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- , wenn die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.(3) Die vorgelegten Sachen bearbeitet
- Grundgesetzes einzuholen ist;2.zwischen dem übertragenen Geschäft und einem vom Richter
- wahrzunehmenden Geschäft ein so enger Zusammenhang besteht, dass eine getrennte Behandlung nicht
- sachdienlich ist.(2) Der Rechtspfleger kann ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorlegen
- der Richter, solange er es für erforderlich hält. Er kann die Sachen dem Rechtspfleger zur
§ 14 ASG
Inhalt des durch Verpflichtung begründeten
Arbeitsverhältnisses
- Inhalt
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- Bedingungen, die im Betrieb, in der Dienststelle oder in entsprechenden Betrieben oder Dienststellen f
- (1) Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis richten sich nach den
§ 42 AO 1977
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Inhalt
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- umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der
- (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht
- . Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so
- Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem
§ 2 AgrarMSV
Grundsatz der Anerkennung
- Inhalt
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- üllt.(2) Für jeden Erzeugnisbereich, in dem eine Agrarorganisation tätig ist, bedarf
- Eindruck erwecken.(4) Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten, die einer Agrarorganisation durch
- (1) Eine Agrarorganisation ist auf ihren Antrag hin anzuerkennen, wenn sie 1.die allgemeinen
- .Agrarerzeugnisse im Sinne der Nummer 1nicht als von ihrer Anerkennung umfasst bezeichnen oder einen entsprechenden
- Agrarorganisation zur Vertretung derselben im Rechtsverkehr bestellt sind.
§ 22b UStG 1980
Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
- Inhalt
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- Gesetz als eigene zu erfüllen. Er hat die gleichen Rechte wie der Vertretene.(2) Der
- (1) Der Fiskalvertreter hat die Pflichten des im Ausland ansässigen Unternehmers nach diesem
- (§ 18 Abs. 3 und 4) abzugeben, in der er die Besteuerungsgrundlagen für jeden von ihm
- Fiskalvertreter hat die Aufzeichnungen im Sinne des § 22 für jeden von ihm vertretenen
§ 633 BGB
Sach- und Rechtsmangel
- Inhalt
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- Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
- anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.(3) Das Werk ist frei von
- verschaffen.(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die
- Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, 1.wenn es sich fü
- eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller
§ 12 BADV
Gegenseitigkeit
- Inhalt
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- Union ist, von Rechts wegen oder tatsächlich 1.nicht in einer dieser Verordnung vergleichbaren
- Drittlandes ergeben, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht ganz oder teilweise aussetzen.(3) Das
- Unternehmen mehrheitlich im Eigentum von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen
- ;nstiger als Dienstleister und Selbstabfertiger aus anderen Drittländernbehandelt, ist das
§ 32 ErstrG
Weiterbenutzungsrecht
- Inhalt
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- übrigen Bundesgebiet bereits vor dem 1. Juli 1990 rechtmäßig benutzt hat. Dieser ist
- Warenzeichengesetzes von der Eintragung ausgeschlossen wäre, tritt gegen denjenigen nicht ein, der ein mit der
- Marke übereinstimmendes Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen im
- befugt, das Zeichen im gesamten Bundesgebiet zu benutzen, soweit die Benutzung nicht zu einer
§ 7 GBWiederhV
- Inhalt
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- Eigenbesitzer gehört oder deren Rechte nicht gemäß § 5 Abs. 5 vom Eigentümer
- In das Aufgebot sind aufzunehmen: a)die Ankündigung der bevorstehenden Wiederherstellung des
- Grundstücke im Grundbuch maßgebenden Verzeichnis; c)die Bezeichnung des Eigenbesitzers; d)die
- ängers Gunsten im Grundbuch bestanden haben, binnen einer vom Grundbuchamt zu bestimmenden Frist
§ 1 GBVorV
Vorrang für investive Grundbuchsachen
- Inhalt
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- (1) Anträge oder Ersuchen auf Vornahme von rechtsändernden oder berichtigenden
- Eintragungen in das Grundbuch, die Investitionen dienen, kann das Grundbuchamt vorrangig bearbeiten. Es soll
- sie vorrangig bearbeiten, wenn ihnen ein Investitionsvorrangbescheid oder eine Entscheidung im ö
- ) Auch in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 bleibt § 17 der Grundbuchordnung unberührt
§ 5 GKVRefG 2000
Personalübergang zu der Deutschen Verbindungsstelle
Krankenversicherung-Ausland
- Inhalt
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- ); sie tritt insoweit in die Rechte und Pflichten aus den Beschäftigungsverhältnissen ein. F
- -Bundesverband überwiegend mit der Durchführung der Aufgaben der Verbindungsstelle im AOK
- äge in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend. Das Nähere regeln die Spitzenverbände.
BMW-Emblem: Bunt oder schwarz-weiß?
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 01.10.2015
- Inhalt
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- identisch ist mit derselben Marke in Farbe. Dies wäre allenfalls dann der Fall, wenn die
- Rechte des Markeninhabers verstoßen, sofern eine Verwechslungsgefahr mit dessen Marke besteht.Im vor
- Der Bundesgerichtshof hat im März 2015 entschieden, dass eine schwarz-weiße Wort-Bild-Marke nicht
- dem BGH verhandelten Fall ging es um das Logo der Firma BMW, das beim Patent- und Markenamt in den
- Farben Schwarz und Weiß eingetragen ist. Das berühmte Emblem der Marke wird aber auch von BMW selbst
FG Hessen - 6 K 556/03
Hessisches Finanzgericht vom 10.06.2009
- Inhalt
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- (= ... DM) zu Recht abgelehnt hat. 2Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der A. Mit Vertrag vom
- daraus, dass der deutsche Fiskus wegen fehlender Umsetzung in das nationale Recht gehindert war, die
- sie günstigere nationale Recht (Besteuerung nur der in inländischen Gewässern erbrachten
- Gesetz in Übereinstimmung mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine Steuerbefreiung normiert ist
- , aber begrenzt auf alle offenen Verfahren, entspricht bereits nicht Recht und Billigkeit. Sie ist