Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1657 von 2512

HessVGH - 13 UE 3486/90

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.09.1991
Inhalt
  • Volksverräter gelte und im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland mit langjähriger Haftstrafe zu
  • Entscheidung über diese Eigenschaft ist jedoch nach nunmehr geltendem Recht der Ausländerbehörde entzogen
  • Anspruch zusteht, ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats. Nach § 7 Abs. 1 AsylVfG in
  • Klage zu Recht abgewiesen hat. 18 Allerdings scheitert die Zulässigkeit der Klage nicht schon daran
  • vom 12. Dezember 1989 nicht ausdrücklich in sein Klagebegehren im Wege eines Aufhebungsantrages

VG Gießen - 5 E 5864/04

Verwaltungsgericht Gießen vom 23.02.2006
Inhalt
  • BBesO) im Dienst der Beklagten. Er nimmt die Aufgaben des Sachgebietsleiters für Recht und Organarbeit
  • nicht in seinem Recht auf freie Mandatsausübung (§ 35 a Abs. 1 Satz 1 HGO). 20 Es bedarf in diesem
  • mündlichen Verhandlung. Entscheidungsgründe 12 Die Klage ist als Untätigkeitsklage in entsprechender
  • Arbeitszeitregelung für den Betriebsausflug 2004 mit dem Personalrat in einem Monatsgespräch erörtert. Es bedarf
  • sachlichen Erwägungen. Es ist für das Gericht nachvollziehbar, in diesen Fällen dem Interesse an einer

§ 4 BauMaschMeistPrV

Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil
Inhalt
  • (1) Im wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil ist in folgenden Fächern zu prü
  • Funktionsbereich erkennen und beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Aus dem
  • Arbeitsstätte erkennen und beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1
  • ;chern ist schriftlich und in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Prüfungsfach auch mündlich
  • ;fungsfach soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er in der Lage ist, bestimmte berufstypische

KG Berlin - 12 U 336/02

Kammergericht vom 25.10.2002
Inhalt
  • Hinblick auf die Regelung in Nr. IV. 3. des Vertrages vom 27. Juni 2001 ausgeschlossen ist. Die von
  • (Rückgängigmachung des Vertrages) ist in Nr. IV. 3. des Vertrages vom 27. Juni 2001 wirksam
  • Kläger abgetreten. Unter diesen Umständen ist die Regelung in § IV Nr. 3 des notariellen Vertrages
  • Vertrages wegen eines Mangels (Wandlung) ist vertraglich abbedungen worden. Die Rechte auf
  • Beklagte in erster Instanz – insoweit unstreitig – mit 58.454,69 EUR angegeben hat, begründe eine

BGH - V ZR 149/13

Bundesgerichtshof vom 20.03.2014
Inhalt
  • Kaufvertrages und weiteren Schadensersatz gerichtete Klage aus eigenem und abgetretenem Recht ist vor
  • Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. nur Senat
  • Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet. Das angefochtene Urteil ist nach § 544 Abs. 7 ZPO aufzuheben. Mit seiner
  • Bundesgerichtshofs ist ein Vortrag schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in
  • der 14-fachen Jahresnettomiete ermitteln lässt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Denn seine

BGH - IX ZR 95/13

Bundesgerichtshof vom 22.05.2014
Inhalt
  • nicht ersichtlich. 293. Das Berufungsgericht nimmt mit Recht an, dass es sich bei den
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX Z R 9 5/13 Verkündet am: 22. Mai 2014 Kluckow
  • Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen
  • : 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 30. Juni 2006 am 4. September 2006 eröffneten
  • stand sie mit der beklagten S. in laufender Geschäftsverbindung. Am 13. Juni 1997 erließ das

VG Gießen - 8 G 3045/99

Verwaltungsgericht Gießen vom 03.11.1999
Inhalt
  • Dezernatsverteilungsplan der Stadt ..., der mit Rundschreiben vom 14.10.1997 herausgegeben wurde, ist
  • Bebauungsplanes in ihrer Sitzung vom 02.09.1999 ab. Die Antragstellerin ist der Auffassung, der
  • Antragstellerin greife rechtswidrig in ihre Zuständigkeiten im Bereich der Stadtplanung ein. Er habe, ohne daß
  • ihm ein entsprechendes Recht zustehe, eine Vorlage zur Beschlußfassung durch den Magistrat erstellen
  • Beigeordneter besonders gewählt ist (Borchmann, a.a.O.). Die Geschäftsverteilung wird in der Regel durch

LSG Thüringen - L 6 KR 1099/07 ER

Thüringer Landessozialgericht vom 19.11.2007
Inhalt
  • das im Haupt¬sacheverfahren fragliche materielle Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben
  • Nutzen im Rahmen von Phase-II-Studien weiterhin geprüft werde. Die Einbindung in derartige Studien sei
  • zu bezeichnen ist. Gleichwohl fällt sie unter das grundsätzliche Verbot. Im Hinblick auf das in Art
  • Gesundheitszustand des Versicherten im Vergleich mit dem Zustand anderer, in gleicher Weise erkrankten, aber
  • wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache

OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 694/98

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.04.1998
Inhalt
  • die Gründe darzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist. Dies erfordert regelmäßig, daß in dem
  • Zulassungstatbestände vorliegen sollen. Im Zulassungsantrag ist schon keiner der Zulassungsgründe ausdrücklich
  • der §§ 906 ff. BGB und ist in dem dafür vorgesehenen zivilrechtlichen Verfahren zu prüfen. 9Angesichts
  • keine durch die Baumschutzsatzung begründeten subjektiven Rechte der Klägerin zu verletzen vermag
  • subjektiven Rechte der Klägerin am Erhalt des Baumes dargelegt, die durch die Erteilung der

BSG - S 42 SO 8/06

Bundessozialgericht vom 18.03.2008
Inhalt
  • . Allerdings hat es das LSG zu Recht abgelehnt, die Kfz-Steuern und die Versicherungsbeiträge für den
  • werden, ob die Kündigung mit einem nicht mehr zumutbaren Wertverlust (im Hinblick auf den Umfang der
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zustehen, konnte nicht abschließend beurteilt werden
  • Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) ausdrücklich privilegiertes Vermögen, dessen
  • entgegensteht, konnte nicht abschließend entschieden werden. Weder ist vom LSG festgestellt, ob der Vertrag

LAG Rheinland-Pfalz - 9 Ta 143/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 08.07.2005
Inhalt
  • vorliegenden Rechtsstreit unter Beachtung von § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu Recht in Höhe eines
  • geschlossen, in welchem unter anderem folgendes vereinbart worden ist: 1. Die Parteien sind sich
  • aufzufassen - ist gemäß §§ 78 Satz 1 ArbGG, 33 Abs. 2 RVG, 567 ff. ZPO zwar zulässig, in der Sache
  • Änderungskündigung gegenstandslos ist und der Beklagten die Möglichkeit eingeräumt wurde, im Mai 2005 eine
  • Arbeitsgericht Kaiserslautern am 28.04.2005 eine Klage eingereicht, mit welcher er sich gegen eine

LG Paderborn - 1 S 91/02

Landgericht Paderborn vom 22.08.2002
Inhalt
  • erkennbar niedriger ist. Einer Absenkung im Sinne eines speziellen Bordsteins, der in sich einen
  • Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. 3 II. 4Die zulässige Berufung ist nicht begründet. 56Das
  • Amtsgericht hat die Klage auch unter Berücksichtigung des zweitinstanzlichen Parteivorbringens zu Recht
  • überfahrenden Bereich ein Bordstein vorhanden ist, der im Verhältnis zum angrenzenden Fußgängerbereich
  • niedrigerer, also im Verhältnis zum angrenzenden Bereich abgesenkter Bordstein zu überfahren ist. 11Das

§ 18 WoPDV

Übertragung und Umwandlung von Verträgen mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen und Organen der staatlichen Wohnungspolitik
Inhalt
  • Unternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen worden ist, verpflichtet, in die Rechte und Pflichten aus
  • dem Vertrag einzutreten, 2.in einen Sparvertrag mit festgelegten Sparraten im Sinne des § 6
  • ;ckgefordert, wenn Verträge mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen oder am 31. Dezember 1989
  • umgewandelt werden. (2) § 12 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

§ 830a ZPO

Pfändung einer Schiffshypothekenforderung
Inhalt
  • die Pfändung der Ansprüche auf die im § 53 des Gesetzes über Rechte an
  • (1) Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, ist die
  • Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich; die
  • ;ber mit der Zustellung als bewirkt.(3) Diese Vorschriften sind nicht anzuwenden, soweit es sich um

§ 9 KredAnstWiAG

Jahres- und Konzernabschluss
Inhalt
  • ;tzegesetzes und in § 112 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung aufgeführten Rechte zu.
  • von der Rechtsaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellt.(2) Der Verwaltungsrat
  • Genehmigung nicht erteilt.(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.(4) Den zuständigen
  • Stellen der Bundesrepublik Deutschland stehen die in § 55 Abs. 2 des Haushaltsgrundsä