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HessVGH - 13 UE 3486/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.09.1991
- Inhalt
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- Volksverräter gelte und im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland mit langjähriger Haftstrafe zu
- Entscheidung über diese Eigenschaft ist jedoch nach nunmehr geltendem Recht der Ausländerbehörde entzogen
- Anspruch zusteht, ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats. Nach § 7 Abs. 1 AsylVfG in
- Klage zu Recht abgewiesen hat. 18 Allerdings scheitert die Zulässigkeit der Klage nicht schon daran
- vom 12. Dezember 1989 nicht ausdrücklich in sein Klagebegehren im Wege eines Aufhebungsantrages
VG Gießen - 5 E 5864/04
Verwaltungsgericht Gießen vom 23.02.2006
- Inhalt
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- BBesO) im Dienst der Beklagten. Er nimmt die Aufgaben des Sachgebietsleiters für Recht und Organarbeit
- nicht in seinem Recht auf freie Mandatsausübung (§ 35 a Abs. 1 Satz 1 HGO). 20 Es bedarf in diesem
- mündlichen Verhandlung. Entscheidungsgründe 12 Die Klage ist als Untätigkeitsklage in entsprechender
- Arbeitszeitregelung für den Betriebsausflug 2004 mit dem Personalrat in einem Monatsgespräch erörtert. Es bedarf
- sachlichen Erwägungen. Es ist für das Gericht nachvollziehbar, in diesen Fällen dem Interesse an einer
§ 4 BauMaschMeistPrV
Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil
- Inhalt
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- (1) Im wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil ist in folgenden Fächern zu prü
- Funktionsbereich erkennen und beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Aus dem
- Arbeitsstätte erkennen und beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1
- ;chern ist schriftlich und in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Prüfungsfach auch mündlich
- ;fungsfach soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er in der Lage ist, bestimmte berufstypische
KG Berlin - 12 U 336/02
Kammergericht vom 25.10.2002
- Inhalt
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- Hinblick auf die Regelung in Nr. IV. 3. des Vertrages vom 27. Juni 2001 ausgeschlossen ist. Die von
- (Rückgängigmachung des Vertrages) ist in Nr. IV. 3. des Vertrages vom 27. Juni 2001 wirksam
- Kläger abgetreten. Unter diesen Umständen ist die Regelung in § IV Nr. 3 des notariellen Vertrages
- Vertrages wegen eines Mangels (Wandlung) ist vertraglich abbedungen worden. Die Rechte auf
- Beklagte in erster Instanz – insoweit unstreitig – mit 58.454,69 EUR angegeben hat, begründe eine
BGH - V ZR 149/13
Bundesgerichtshof vom 20.03.2014
- Inhalt
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- Kaufvertrages und weiteren Schadensersatz gerichtete Klage aus eigenem und abgetretenem Recht ist vor
- Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. nur Senat
- Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet. Das angefochtene Urteil ist nach § 544 Abs. 7 ZPO aufzuheben. Mit seiner
- Bundesgerichtshofs ist ein Vortrag schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in
- der 14-fachen Jahresnettomiete ermitteln lässt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Denn seine
BGH - IX ZR 95/13
Bundesgerichtshof vom 22.05.2014
- Inhalt
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- nicht ersichtlich. 293. Das Berufungsgericht nimmt mit Recht an, dass es sich bei den
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX Z R 9 5/13 Verkündet am: 22. Mai 2014 Kluckow
- Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen
- : 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 30. Juni 2006 am 4. September 2006 eröffneten
- stand sie mit der beklagten S. in laufender Geschäftsverbindung. Am 13. Juni 1997 erließ das
VG Gießen - 8 G 3045/99
Verwaltungsgericht Gießen vom 03.11.1999
- Inhalt
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- Dezernatsverteilungsplan der Stadt ..., der mit Rundschreiben vom 14.10.1997 herausgegeben wurde, ist
- Bebauungsplanes in ihrer Sitzung vom 02.09.1999 ab. Die Antragstellerin ist der Auffassung, der
- Antragstellerin greife rechtswidrig in ihre Zuständigkeiten im Bereich der Stadtplanung ein. Er habe, ohne daß
- ihm ein entsprechendes Recht zustehe, eine Vorlage zur Beschlußfassung durch den Magistrat erstellen
- Beigeordneter besonders gewählt ist (Borchmann, a.a.O.). Die Geschäftsverteilung wird in der Regel durch
LSG Thüringen - L 6 KR 1099/07 ER
Thüringer Landessozialgericht vom 19.11.2007
- Inhalt
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- das im Haupt¬sacheverfahren fragliche materielle Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben
- Nutzen im Rahmen von Phase-II-Studien weiterhin geprüft werde. Die Einbindung in derartige Studien sei
- zu bezeichnen ist. Gleichwohl fällt sie unter das grundsätzliche Verbot. Im Hinblick auf das in Art
- Gesundheitszustand des Versicherten im Vergleich mit dem Zustand anderer, in gleicher Weise erkrankten, aber
- wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 694/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.04.1998
- Inhalt
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- die Gründe darzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist. Dies erfordert regelmäßig, daß in dem
- Zulassungstatbestände vorliegen sollen. Im Zulassungsantrag ist schon keiner der Zulassungsgründe ausdrücklich
- der §§ 906 ff. BGB und ist in dem dafür vorgesehenen zivilrechtlichen Verfahren zu prüfen. 9Angesichts
- keine durch die Baumschutzsatzung begründeten subjektiven Rechte der Klägerin zu verletzen vermag
- subjektiven Rechte der Klägerin am Erhalt des Baumes dargelegt, die durch die Erteilung der
BSG - S 42 SO 8/06
Bundessozialgericht vom 18.03.2008
- Inhalt
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- . Allerdings hat es das LSG zu Recht abgelehnt, die Kfz-Steuern und die Versicherungsbeiträge für den
- werden, ob die Kündigung mit einem nicht mehr zumutbaren Wertverlust (im Hinblick auf den Umfang der
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zustehen, konnte nicht abschließend beurteilt werden
- Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) ausdrücklich privilegiertes Vermögen, dessen
- entgegensteht, konnte nicht abschließend entschieden werden. Weder ist vom LSG festgestellt, ob der Vertrag
LAG Rheinland-Pfalz - 9 Ta 143/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 08.07.2005
- Inhalt
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- vorliegenden Rechtsstreit unter Beachtung von § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu Recht in Höhe eines
- geschlossen, in welchem unter anderem folgendes vereinbart worden ist: 1. Die Parteien sind sich
- aufzufassen - ist gemäß §§ 78 Satz 1 ArbGG, 33 Abs. 2 RVG, 567 ff. ZPO zwar zulässig, in der Sache
- Änderungskündigung gegenstandslos ist und der Beklagten die Möglichkeit eingeräumt wurde, im Mai 2005 eine
- Arbeitsgericht Kaiserslautern am 28.04.2005 eine Klage eingereicht, mit welcher er sich gegen eine
LG Paderborn - 1 S 91/02
Landgericht Paderborn vom 22.08.2002
- Inhalt
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- erkennbar niedriger ist. Einer Absenkung im Sinne eines speziellen Bordsteins, der in sich einen
- Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. 3 II. 4Die zulässige Berufung ist nicht begründet. 56Das
- Amtsgericht hat die Klage auch unter Berücksichtigung des zweitinstanzlichen Parteivorbringens zu Recht
- überfahrenden Bereich ein Bordstein vorhanden ist, der im Verhältnis zum angrenzenden Fußgängerbereich
- niedrigerer, also im Verhältnis zum angrenzenden Bereich abgesenkter Bordstein zu überfahren ist. 11Das
§ 18 WoPDV
Übertragung und Umwandlung von Verträgen mit
Wohnungs- und Siedlungsunternehmen und Organen der staatlichen
Wohnungspolitik
- Inhalt
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- Unternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen worden ist, verpflichtet, in die Rechte und Pflichten aus
- dem Vertrag einzutreten, 2.in einen Sparvertrag mit festgelegten Sparraten im Sinne des § 6
- ;ckgefordert, wenn Verträge mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen oder am 31. Dezember 1989
- umgewandelt werden. (2) § 12 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
§ 830a ZPO
Pfändung einer Schiffshypothekenforderung
- Inhalt
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- die Pfändung der Ansprüche auf die im § 53 des Gesetzes über Rechte an
- (1) Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, ist die
- Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich; die
- ;ber mit der Zustellung als bewirkt.(3) Diese Vorschriften sind nicht anzuwenden, soweit es sich um
§ 9 KredAnstWiAG
Jahres- und Konzernabschluss
- Inhalt
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- ;tzegesetzes und in § 112 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung aufgeführten Rechte zu.
- von der Rechtsaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellt.(2) Der Verwaltungsrat
- Genehmigung nicht erteilt.(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.(4) Den zuständigen
- Stellen der Bundesrepublik Deutschland stehen die in § 55 Abs. 2 des Haushaltsgrundsä