Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1655 von 2512

KG Berlin - 21 U 12/06

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • ist. Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das
  • in der S,. in B.-M. mit Geld, das sie von der L. erhalten hatte. Außerdem nahm sie Geld entgegen
  • und verließ schließlich um etwa 22.58 Uhr die Bank mit der Geldtasche in der Hand. Weder die Tasche
  • enthielt, ob sie ursprünglich verplombt war und was in der Filiale im Einzelnen geschah, insbesondere ob
  • das Geld sich noch in der Tasche befand, als der Beklagte die Filiale verließ und was er mit der

LAG Baden-Württemberg - 5 Ta 123/09

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 09.11.2009
Inhalt
  • in der Arbeit" angewiesen ist. Diese Gesichtspunkte hat das Arbeitsgericht zu Recht in seine
  • Beschäftigung ist vom Arbeitsgericht zu Recht gem. § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO bewertet worden. Die
  • des Klägers im Nachgang zu einer mit Schreiben vom 19. August 2008 ausgesprochenen außerordentlich
  • im April 1954 geborene Kläger ist seit Juli 1980 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin
  • brutto tätig. Er ist mit einem Grad der Behinderung von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt

OLG Köln - d auf 5.000

Oberlandesgericht Köln vom 04.03.2010
Inhalt
  • Antragsteller ist Notar. Er übt sein Amt in C. aus. Mit Verfügung des Präsidenten des
  • Antragsgegner (und erst recht nicht einer seiner Geschäftstellenbeamten) in den Jahren 2000, 2003 und
  • . ersichtlich ist, wurde dem Notar die Verwahrung der Urkunden, Akten und Bücher (im Folgenden auch nur
  • Antragsteller die Verwahrung der in Rede stehenden Akten. Bereits im Jahre 1997 hatte der
  • umgehend wieder in seine eigene Verwahrung zurückzunehmen. Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit

§ 34 AVBWasserV

Gerichtsstand
Inhalt
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • (1) Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
  • öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist am Sitz der für den Kunden zuständigen
  • allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder2.wenn der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder

Art 183 BGBEG

Inhalt
  • Gesetzbuchs mit Wald bestanden ist, bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche die Rechte des Eigent
  • ümers eines Nachbargrundstücks in Ansehung der auf der Grenze oder auf dem Waldgrundstü
  • § 923 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmen, bis zur nächsten Verjüngung des Waldes in Kraft.

§ 137 BBergG

Übergangsregelung
Inhalt
  • nach dem Äquidistanzprinzip.(2) Die endgültige Regelung der Rechte am Festlandsockel
  • (1) Die Zuständigkeit der Länder im Bereich des Festlandsockels richtet sich nach dem
  • Äquidistanzprinzip. Eine Feldes- oder Förderabgabe ist an das Land zu entrichten, an dessen
  • Küstengewässer das Feld einer Erlaubnis, Bewilligung oder eines Bergwerkseigentums im

§ 977 BGB

Bereicherungsanspruch
Inhalt
  • Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den
  • Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in
  • den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der
  • Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Anspruch erlischt mit

§ 108 BeamtVG

Anwendungsbereich in den Ländern
Inhalt
  • öffentlichen Rechts gilt das Beamtenversorgungsgesetz in der bis zum 31. August 2006 geltenden
  • Richtergesetzes ist auf die Versorgung der Richter der Länder das Beamtenversorgungsgesetz in der bis zum
  • 31. August 2006 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 62 BNatSchG 2009

Bereitstellen von Grundstücken
Inhalt
  • Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen
  • in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen
  • solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung
  • bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und
  • Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.

§ 24 DesignV

Umschreibung internationaler Eintragungen
Inhalt
  • ;r den Nachweis des Rechtsübergangs entsprechend.
  • eingetragenen Designs die Eintragung des Inhaberwechsels nach Regel 21 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der
  • (BGBl. 2008 II S. 1341, 1342) für die Umschreibung der internationalen Eintragung, sofern der

§ 6 EÜG

Ausschluß von Nachteilen
Inhalt
  • Pensions- und Urlaubskassen, der Zulagen und sonstigen Rechte, die sich ausschließlich aus der Dauer
  • (1) Aus der Teilnahme an einer Eignungsübung darf dem Arbeitnehmer in beruflicher und
  • betrieblicher Hinsicht und dem Handelsvertreter in seinen vertraglichen Beziehungen zu dem Unternehmer kein
  • Vertragsverhältnisses ergeben; darin ist zu bestimmen, daß der Bund Beiträge leistet. Der

§ 97 LuftFzgG

Inhalt
  • Pfandrechte an Luftfahrzeugen, das ganz oder zum Teil zerstört oder abhanden gekommen ist
  • die zu einer Rechtsänderung erforderliche Eintragung ersetzt wird.
  • Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, mit Zustimmung
  • eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt. In der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden
  • , in welcher Weise bis zur Wiederherstellung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

§ 1 KHV

Anwendungsbereich und Anlass
Inhalt
  • Verwaltungsverfahrens zur Wahrnehmung eigener Rechte für die mündliche Kommunikation im
  • (1) Die Verordnung gilt für alle Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen nach Maß
  • Behindertengleichstellungsgesetzes gegenüber jedem Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1

§ 80 HwO

Inhalt
  • Der Landesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts; er wird mit Genehmigung
  • ;ndige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit den beteiligten obersten Landesbehörden zu
  • die oberste Landesbehörde. Im Falle eines gemeinsamen Landesinnungsverbandes nach § 79
  • Abs. 1 Satz 2 ist die Genehmigung durch die für den Sitz des Landesinnungsverbandes zustä

§ 238 InsO

Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
Inhalt
  • geregelt wird, sind im Termin die Rechte dieser Gläubiger einzeln zu erörtern. Ein Stimmrecht
  • (1) Soweit im Insolvenzplan auch die Rechtsstellung absonderungsberechtigter Gläubiger