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VerfG Brandenburg - VfGBbg 6/95
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 24.03.2003
- Inhalt
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- Beschwerdeführerinnen in ihrem recht auf kommunale Selbstverwaltung und sind nichtig. 2. ... Gründe I. 1Die
- Brandenburg sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt und nichtig ist. 4Der Landtag Brandenburg, die
- " in diesem Sinne ist, wie keiner näheren Begründung bedarf, auch die Auflösung einer Gemeinde unter
- Verfassungsbestimmungen mit Bezug auf die kommunale Selbstverwaltung. Das erkennende Gericht ist
- Teils der bisher zu dem Amt gehörenden Gemeinden in die Stadt Cottbus. Zu der mit dem Entwurf des 2
§ 45 StVO 2013
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Inhalt
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- gleiche Recht haben sie ferner 1.in Bade- und heilklimatischen Kurorten,2.in Luftkurorten,3.in
- änger zulässig.(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgä
- verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie 1.zur Durchführung von Arbeiten
- ßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen 1.im Zusammenhang mit der
- von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
LG Heidelberg - 5 S 87/10 K
Landgericht Heidelberg vom 25.02.2011
- Inhalt
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- "Studentenwohnheims" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB ist notwendig, aber auch ausreichend, wenn Wohnraum in hierfür
- der Mietsicherheit), doch ist in Übereinstimmung mit dem Wortlaut die Absicht einer Beschränkung
- Revisionsgerichts ist auch zur Fortbildung des Rechts erforderlich. Der Fall gibt Veranlassung, Leitlinien für die Auslegung des § 549 Abs. 3 BGB aufzustellen.
- Deutlichkeit aus Rechtsnormen (z.B. § 2 Abs. 2 Studentenwerksgesetz in Verbindung mit der jeweiligen
- in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der
KG Berlin - 1 W 285/06
Kammergericht vom 27.06.2006
- Inhalt
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- Landgerichts selbst ergibt – im Beschwerdeverfahren geltend gemacht worden ist. Denn mit dem
- eingetragen. Mit einem Beschluss vom 30. Dezember 1999 ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- eingetragen worden. Mit Schreiben vom 15. Februar 2001 ist dem Liquidator der Gesellschaft die
- eingegangen ist, Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde hat das Landgericht mit Beschluss vom 27. Juni
- und auch im Übrigen zulässig. Sie ist innerhalb der Frist von zwei Wochen nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1
HessVGH - 9 UE 1045/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.10.1994
- Inhalt
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- festgesetzt worden ist und insoweit mit dem Bundessozialhilfegesetz und höherrangigem Recht im
- Sozialstaatsprinzip habe Vorrang vor dem einfachen Recht des § 22 Abs. 3 BSHG; dieses sei im Lichte des
- des Klägers ist nicht begründet, denn das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die
- komme nicht in Betracht, da die Bedarfsberechnung keine Fehler erkennen lasse. Mit Widerspruchsbescheid
- sei in Hessen das Sozialministerium (§ 10 Hessisches Ausführungsgesetz zum BSHG). Dieses habe mit
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 284/07 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.12.2007
- Inhalt
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- Regelung im SGB II kommt insoweit allenfalls § 60 Abs. 1 SGB I in Betracht. Dessen Voraussetzungen
- im Anwendungsbereich des SGB überhaupt wirksam bestehen können. Denn schließlich dürfen Rechte und
- Härte zur Folge hätte. Dabei ist (jedenfalls) in den Fällen, in denen wie hier das Gesetz selbst
- ), Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistungen erheblich sind oder über die im
- 18.11.1995, 9 TG 974/85, NJW 1986, S. 1129; Armborst in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, Anhang Verfahren Rn
LSG Hessen - L 8 Kr 957/70
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- angefochtenen Urteil ist in vollem Umfang zu folgen; es hat mit zutreffender Begründung festgestellt, daß
- Beitragsforderung der Beklagten zu Recht besteht. Als Ruhestandsbeamter war der beigeladene W. in
- vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Seit dem 20. September 1968 ist er gem. § 173 RVO von der
- versicherungspflichtig gewesen sei und die Beitragsforderung zu Recht bestehe. Die Beigeladene Bundesanstalt für Arbeit
- erforderlich ist. Die Krankenversicherungspflicht zieht nach § 56 AVAVG die Versicherungspflicht in der
§ 34 KStG 1977
Schlussvorschriften
- Inhalt
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- Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. 4§ 8c Absatz 1a ist dann in den
- würde, wenn das am 13. Dezember 2010 geltende Recht weiter anzuwenden wäre,".(8a) § 21a Absatz 1 in der
- anzuwenden.(11) § 36 ist in allen Fällen, in denen die Endbestände im Sinne des § 36 Absatz 7 noch nicht
- in der am 29. Dezember 2007 geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass als Zahlungszeitraum im Sinne des
- (1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist
OLG Celle - 7 U 52/03
Oberlandesgericht Celle vom 27.08.2003
- Inhalt
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- Bezug genommen. II. Die Klägerin hat mit ihrer Berufung keinen Erfolg. Denn sie ist aus
- abgetretenem Recht des später in Insolvenz geratenen Bauunternehmers ####### nicht berechtigt, von der
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist und sich weder mit einem Werkvertrag noch mit einem Dienstvertrag in Einklang bringen
- BGB), weshalb der vertragliche Mangel tiefgreifender ist mit der Folge (nach BGH in BauR 1980, 186
- Bestreiten der Beklagten zu Recht als unsubstantiiert gewertet. Da die Arbeitnehmer in dieser Zeit von ihr
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Ta 189/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 02.09.2009
- Inhalt
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- Rechtsanwaltes zu Recht zurückgewiesen, da unter Berücksichtigung von § 115 Abs. 4 ZPO die
- Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu zahlenden Monatsraten hatte nach § 115 ZPO in Verbindung mit
- ist dem Kläger vom Gericht aufgegeben worden, eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung über seine
- 26.05.2009 eingeräumt. Des Weiteren ist während der Güteverhandlung der Rechtsstreit durch einen
- Vergleich beendet worden. Mit Beschluss vom 02.06.2009 hat das Arbeitsgericht den Antrag des Klägers auf
LAG Baden-Württemberg - 22 Sa 24/02
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 21.11.2002
- Inhalt
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- begründet worden. II. 47 Die Berufung ist nicht begründet. 48 1. Das Arbeitsgericht hat in Ergebnis
- und Begründung im Urteil vom 14.03.2002 zu Recht festgestellt, dass weder der Feststellungsanspruch
- sind. 55 Mit Recht hat auch das Arbeitsgericht dahingestellt sein lassen, dass letztendlich nicht von
- Teilzeitarbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht worden sind. 56 4. In Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht ist das
- worden, was der Beklagte und ihm folgend das Arbeitsgericht zu Recht in seinem Schreiben vom
BGH: Ersatz der Stornokosten durch Reiseversicherung auch bei fehlender Geldleistungspflicht durch den Versicherungsnehmer
Rechtsexperte Christian Luber vom 27.07.2017
- Inhalt
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- Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.06.2017, Az. IV ZR 161/16, entschieden, dass
- Erbin zugrunde, die aus übergangenem Recht ihres verstorbenen Mannes Ansprüche aus einer
- Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin
- Erfolg gibt uns Recht! Kontakt Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin
- Versicherungsnehmer im Falle des Rücktritts besteht. Dem Verfahren lag das Begehr einer
BGH - VI ZB 15/06
Bundesgerichtshof vom 16.02.2006
- Inhalt
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- auch ansonsten zulässige Rechtsbeschwerde ist nicht 3begründet. Das Landgericht hat mit Recht die
- BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 1008 Ist ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen eine gegen die
- Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in Wegfall geraten (im Anschluss an BGH, Beschluss
- Glätteunfalls vor deren Anwesen in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat die Klage mit Urteil vom 21
- der Kläger weiterhin die festgesetzten Erhöhungsgebühren in Wegfall bringen. II. Die statthafte und
SozG Dortmund - S 40 KR 402/04
Sozialgericht Dortmund vom 03.03.2005
- Inhalt
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- Marienhospital I. Dort wurde eine radikale Prostatektomie mit Nervenerhalt rechts am 02.03.2004
- nicht zu erstatten. Tatbestand: Streitig ist die Versorgung des Klägers mit PDE-5-Hemmern. 23Der XX
- begonnene medikamentöse Therapie mit Viagra 25 mg im Sinne eines sexuellen Frühtrainings über einen
- Behandlungskonzept zur Erektionshilfe sei u. a. ein Schwellkörpertraining mit PDE-5-Hemmern in low-dose jeden
- Einsatz von PDE-5-Hemmern in low-dose erforderlich. Ziel seiner Behandlung mit den begehrten PDE-5
BGH - VIII ZR 330/11
Bundesgerichtshof vom 26.09.2012
- Inhalt
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- Richterin Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider für Recht erkannt: Auf die
- anderen ist zu beachten, dass der Kündigungstatbestand des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB den in § 573 Abs. 2
- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagten sind seit dem Jahr 2002 Mieter der streitgegenständlichen
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 330/11 Verkündet am: 26. September
- 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit