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BGH - 5 StR 138/01
Bundesgerichtshof vom 15.06.2000
- Inhalt
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- Nebenkosten) in Abzug gebracht hat. II. Die Revisionen führen lediglich im Ausspruch über den
- , der im übrigen mit der erfolgten Bestechung in keinerlei ursächlichem Zusammenhang steht. Gleichfalls
- § 332 Abs. 3 Nr. 2 StGB reicht es zudem bereits aus, wenn sich der Beamte im Hinblick auf künftige
- /01 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 21. März 2002 in der Strafsache gegen 1. 2
- des Angeklagten J , Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt
Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.12.2011
- Inhalt
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- Unterlassungserklärung in Wettbewerbssachen greifen oftmals zu weit in die Rechte der jeweiligen
- einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann daher helfen, dass die Rechte der
- Vor wenigen Wochen ist die Übergangsfrist für die Einbindung der neuen Musterwiderrufsbelehrung
- Musterwiderrufsbelehrung noch nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit in ihren Online-Shop
- Online-Händler dar. Aufgrund der Regelung in § 4 Nr. 11 UWG stellt jeder Verstoß gegen eine gesetzliche
§ 71a GBVfg
Anlegung des Datenbankgrundbuchs
- Inhalt
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- entstandenen Rechte sollen jeweils gesondert in die Hauptspalte der dritten Abteilung übernommen
- werden; für die Nummerierung der Rechte gilt § 17 Absatz 4 entsprechend.Betrifft die
- gelten sinngemäß, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.(2) Bei der Anlegung des
- Datenbankgrundbuchs gilt § 69 Absatz 2 Satz 2 mit folgenden Maßgaben: 1.Text und Form der
- Eintragungen sind an die für Eintragungen in das Datenbankgrundbuch geltenden Vorgaben
§ 2 SGB 7
Versicherung kraft Gesetzes
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für die in
- in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten im
- oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten
- selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der
- oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung
§ 23 SCEBG
Errichtung des SCE-Betriebsrats
- Inhalt
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- (1) Zur Sicherung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung in der Europäischen
- Nr. 2 ist für die Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer das Ende des in
- § 20 angegebenen Zeitraums maßgeblich. Die Mitgliedschaft im SCE-Betriebsrat beginnt mit der
- Genossenschaft ist ein SCE-Betriebsrat zu errichten. Dieser setzt sich aus Arbeitnehmern der Europä
- und 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der beteiligten
AG Hagen - e am 23.12.200
Amtsgericht Hagen vom 24.10.2007
- Inhalt
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- geraten ist (§ 816 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 185 Abs. 2 S. 1, 184 Abs. 1 BGB). 21 Dabei unterliegt
- , hat das Landgericht die Klage zu Recht abgewiesen. Es bedarf daher im vorliegenden Verfahren weder
- vergleichbar mit sonstigen Verfügungen des Insolvenzschuldners über massezugehörige Rechte vor
- Betrags leistet. Gründe 1I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma A GmbH (im
- ausdrücklich die Beklagte als Empfänger, in der Rubrik „Verwendungszweck“ ist neben der Rechnungsnummer … die
LSG Bayern - L 13 R 4167/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.09.2006
- Inhalt
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- Geburt im Jahre 1941. Den Akten der Beklagten ist im Übrigen zu entnehmen, dass in dem Zeugnis der
- somit zu Recht einen Anspruch auf Altersrente nach § 236 SGB VI mit der Begründung abgelehnt, der
- zu legen ist. Der Kläger, der in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurde und in seiner Heimat
- als Geburtsdatum des Klägers der 1941 zu entnehmen. Im Zuge eines Antrags auf Kontenklärung, in dem er
- zusammen mit dem Kläger in einer Klasse gewesen. I. K. bestätigte, sie kenne den Kläger seit seiner
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 67/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.07.2003
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe: 18Die zulässige Berufung ist unbegründet. 19Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die
- allein im Rahmen der Zuwachsregelung des § 7 Abs. 3 HVM zu beantworten ist. 34Der von der Beklagten mit
- 43Möglichkeit, den Bemessungszeitraum zu verlegen, als auch in Bezug auf das Recht des unbegrenzten
- Ausfluss höherrangigen Rechts sind, ist die Beklagte bei der Ausgestaltung ihres HVM jedoch zwingend
- die Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens für vertragsärztliche Leistungen im Quartal IV
OLG Düsseldorf - I-1 U 150/02
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.03.2003
- Inhalt
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- Rutschstrecke von ca. 60 m mit dem Körper aufgeschlagen. Allerdings ist dem Kläger zuzugeben, dass im
- mit dem epiduralen Hämatom ebenfalls im Bereich der linksseitigen Schädelhälfte eingetreten ist. 62c
- Beklagten in ihrer Berufungserwiderung zu Recht hinweisen – künftige immaterielle Schäden. Wegen der
- materielle Schäden (Bl. 289 d. A.). Die Beklagten machen zu Recht geltend, dass in dem
- . 150 km/h erbracht. 12Denn er hat in seiner Klageerwiderung vorgetragen, er habe die rechte Fahrspur
KG Berlin - 6 U 66/10
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 2 S 2 ZPO, Nr E1.3 VVG 2008 Leitsatz 1. Der Versicherer (VR) ist in der Vollkaskoversicherung wegen
- des Berufungsgerichts nicht erfordert. 2Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Auch das
- Anspruch auf Versicherungsleistungen aus § 1 VVG in Verbindung mit den Versicherungsbedingungen AKB
- insbesondere in Übereinstimmung mit der von dem Kläger auf Seite 2 der Berufungsbegründung
- zugrundeliegende Fall unterscheidet sich von dem vorliegend zu entscheidenden Fall in mehrfacher Hinsicht. So ist
BGH - RiZ (R) 2/12
Bundesgerichtshof vom 14.10.2013
- Inhalt
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- Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang
- ArbGG reicht, insbesondere in welchen Fällen hiervon abgewichen werden kann und ob etwa vorsorglich
- für Recht erkannt: Die Revisionen des Antragstellers und des Antragsgegners gegen das Urteil des
- dienstlichen Beurteilung vom 2. Januar 2009 in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt ist
- Beurteilung schließt mit dem Gesamturteil „Er entspricht nicht den Anforderungen“. Im Übrigen hat sie
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 AS 660/10 B ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.09.2010
- Inhalt
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- Sozialgesetzbuch (SGB II). Seit März 2009 ist er in dritter Ehe mit der 1970 geborenen Frau U I
- Ehefrau und Tochter F in O waren zu recht bis Ende April 2010 nicht als besonderer Bedarf zu übernehmen
- Abs. 6 SGB II in Betracht. Die Kostenübernahme insoweit (- ab diesem Zeitpunkt -) ist aber, da
- - und Übernachtungskosten für Besuchskontakte mit seiner Familie in O an drei Wochenenden pro Monat
- Übernachtung im Zusammenhang mit der Ausübung seines Umgangsrechtes mit seiner Tochter F I zukünftig an
OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11191/10.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 12.01.2011
- Inhalt
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- Selbstständigkeit erst recht gegeben ist. c) Die Beigeladene war auch in der Lage, die umstrittenen Flächen
- durchgeführt werden. Anstelle des zweiten Mähganges ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen in Form der
- einen Dritten wahrzunehmen, sofern der Landwirt in der Lage ist, die Flächen mit einer hinreichenden
- selbstständig entscheiden kann und erst recht über den Ablauf jedes Tages. Sie ist nicht an feste
- diese Auslegung des europäischen Rechts ist der erste zentrale Einwand der Klägerin entkräftet, die
BAG - 5 AZR 253/09
Bundesarbeitsgericht vom 19.05.2010
- Inhalt
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- /Deinert § 305 BGB Rn. 25 mwN; Stoffels AGB-Recht 2. Aufl. § 6 Rn. 149). 27(3) Ist die Möglichkeit der
- Ansprüche aus diesem Dienstvertrag und solche, die mit dem Dienstvertrag in Verbindung stehen, verfallen
- Arbeit übergegangen ist. Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bezog der Kläger im Juli 2005
- hat den Anstellungsvertrag vorformuliert, dem Kläger in dieser Form angeboten und damit im Rechtssinne
- selbständig ist neben der weitgehenden Freiheit von Weisungen, dass die Tätigkeit im eigenen Namen
§ 31d LuftVG
- Inhalt
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- ;ftsräume zu gestatten, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Ü
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz an, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Für
- Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung zu erhebenden Auslagen ist
- .(4) Gegen die Entscheidungen des Beauftragten im Rahmen seines Auftrags ist der Widerspruch statthaft
- . Im Falle des § 30a ist die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den