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§ 16 SkAufG

Haftung
Inhalt
  • des öffentlichen Rechts.(2) Haftet der ausländische Staat, so bestimmt sich die
  • ;r die Haftung des ausländischen Staates sind die Bestimmungen des deutschen Rechts maß
  • ausländischen Streitkräfte rechtlich verantwortlich sind, im Bundesgebiet verursacht
  • Mitglieder ausländischer Streitkräfte aus Handlungen oder Unterlassungen, die nicht in Ausü
  • Behörden prüfen den Anspruch, ermitteln in billiger und gerechter Weise unter Berü

Art 2 FinVermStVtr

Vermögensaufteilung
Inhalt
  • (1) Das Finanzvermögen ist mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages abschließend und
  • ;cke, grundstücksgleichen Rechte und beschränkten dinglichen Rechte des Finanzvermögens
  • gegenüber dem Bund und dem Finanzvermögen im Landeseigentum. Alle Ansprüche des Bundes
  • ;rgerlichen Gesetzbuche sind damit erfüllt.(3) Die volkseigenen, ehemals in Rechtsträgerschaft des
  • ;bertragen; ebenso wurden die Zahlungen im Rahmen der sogenannten FEDI-Erlösauskehr ohne

§ 2 FSBeitrV

Beitragsbefreiungen
Inhalt
  • Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbehalten ist, werden keine Beiträge erhoben. Dies gilt ebenfalls
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und
  • bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Ausgaben ganz oder teilweise
  • und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen eines
  • Vergleichbarkeit nach Satz 2 ist das Bundesministerium des Innern.(3) Eine Beitragsbefreiung tritt

OLG Hamm - 3 Ss 425/09

Oberlandesgericht Hamm vom 06.10.2009
Inhalt
  • . 7 Das Landgericht hat den Wiedereinsetzungsantrag zu Recht verworfen. 89In der Rechtsprechung ist
  • . Ausweislich der in der Akte befindlichen Postzustellungs- urkunde vom 13. Mai 2009 ist dem Angeklagten
  • verworfen. Dagegen wendet sich der Angeklagte mit seiner sofortigen Beschwerde. II. 6Der gemäß § 46 Abs
  • . 3 StPO statthaften sofortigen Beschwerde des Angeklagten ist in der Sache kein Erfolg beschieden
  • für sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung ohne Weiteres entnehmen lässt. Erforderlich ist eine

BGH - VI ZR 241/06

Bundesgerichtshof vom 04.12.2007
Inhalt
  • Stöhr für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  • den erstinstanzlich geltend gemachten Nutzungsausfall in voller Höhe weiterverfolgt hat. Mit der vom
  • Gewerbeertrages (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten
  • Einbußen im eigenwirtschaftlichen Einsatz von Wirtschaftsgütern entschieden habe, die sich nicht in
  • ] 98, 212, 219 f., 222). 8Hervorzuheben ist, dass mit dieser Entscheidung die bisherige

LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 93/09 AS ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2009
Inhalt
  • Recht nicht vorhanden ist. Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet, so
  • ca. 13.30 Uhr mit einer weiteren Person am Hausgrundstück Am I1 Nr. 00 in I bei der Gartenpflege
  • Barabhebungen von rund 485 EUR im Monat getätigt und in Lebensmittelmärkten mit EC-Karte ungefähr 90
  • ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht
  • zu machen. Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten

§ 675p BGB

Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
Inhalt
  • erforderlich. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im
  • Lastschrift kann der Zahler den Zahlungsauftrag jedoch unbeschadet seiner Rechte gemäß §
  • Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so kann der Zahler den
  • ;hrung des Zahlungsvorgangs an den Zahlungsempfänger übermittelt hat. Im Fall einer
  • ; 675x bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Fälligkeitstag widerrufen.(3) Ist

Vorsicht Haftung! Utz Claasen, die Millionen und das Verschulden der Aufsichtsräte

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 07.06.2011
Inhalt
  • dieser Wiederentdeckung des Rechts: Weil es nicht mehr nur AR-Sitzungen in Fünf-Sterne-Hotels, Bezüge
  • hat einfach nur gut verhandelt. Mit erheblicher Verzögerung ist das jetzt auch der Staatsanwaltschaft
  • ://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/10-mio-e-her-mit-der-kohle-der-gierige-banker
  • Unternehmens schädigt. Strafrechtler vor! (Im Ernst: Die Staatsanwaltschaften blicken da doch meist
  • nicht durch und stellen wieder ein. Aber manchmal, manchmal ist es – nur vielleicht – doch anders

§ 93 HwO

Inhalt
  • ;ssen Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein, die in dem
  • festgelegten Verhältniszahl ergänzen; diese haben gleiche Rechte und Pflichten wie die gewä
  • ) Durch die Satzung ist die Zahl der Mitglieder der Vollversammlung und ihre Aufteilung auf die
  • einzelnen in den Anlagen A und B zu diesem Gesetz aufgeführten Gewerbe zu bestimmen. Die Satzung
  • ;hlen, die im Verhinderungsfall oder im Falle des Ausscheidens der Mitglieder einzutreten haben.(4) Die

§ 6 NPNordSBefV

Inhalt
  • .Forschungsfahrzeuge, die im Auftrag des Bundes oder der Länder Forschungsfahrten in den jeweiligen Zonen I
  • der Nationalparke durchführen, 5.Wasserfahrzeuge bei der rechtmäßigen Ausübung
  • der Länder bei Durchführung notwendiger Dienstfahrten sowie Wasserfahrzeuge, die im
  • ;ndigen Strom- und Schiffahrtspolizeibehörde, 3.Seenot-Rettungsfahrzeuge im Einsatz, 4
  • vorgelagerten Inseln durchführen, sowie 7.Wasserfahrzeuge, die sich in Seenot oder sonst unmittelbar

§ 137j UrhG

Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
Inhalt
  • wiederauflebenden Rechte dem Hersteller des Tonträgers zu.(4) Ist vor dem 13. September 2003 einem anderen ein
  • (1) § 95d Abs. 1 ist auf alle ab dem 1. Dezember 2003 neu in den Verkehr gebrachten Werke und
  • Schutzdauer für Hersteller von Tonträgern in der ab dem 13. September 2003 geltenden Fassung ist
  • ist.(3) Lebt nach Absatz 2 der Schutz eines Tonträgers wieder auf, so stehen die
  • übertragen worden, so erstreckt sich, im Fall einer Verlängerung der Schutzdauer nach

§ 64 ZVG

Inhalt
  • Gesamthypothek belastet sind, in demselben Verfahren versteigert, so ist auf Antrag die
  • ;cksichtigt werden; in diesem Fall sind die Grundstücke auch mit der verlangten Abweichung
  • geringsten Gebots für die Grundstücke nur die seinem Anspruch vorgehenden Rechte berü
  • (1) Werden mehrere Grundstücke, die mit einer dem Anspruche des Gläubigers vorgehenden
  • , die der Gesamthypothek im Range vorgehen und bestehen bleiben. Antragsberechtigt sind der Glä

BGH - VI ZR 211/09

Bundesgerichtshof vom 30.11.2010
Inhalt
  • Fehler den Gesundheitsschaden (mit)verursacht hat, nur 5 % beträgt. Im Streitfall liegen aber weitere
  • vom Berufungsgericht in seine Betrachtung mit einbezogene Umstände vor, die die tatrichterliche
  • Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 211/09 vom 30. November 2010 in dem Rechtsstreit Der VI
  • Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 3

Sunrise Energy erfüllt Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt / Landgericht Berlin verurteilt Sunrise Energy auf Zahlung / CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klagen ein

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 26.01.2015
Inhalt
  • ~München, 22.01.2014. Das Unternehmen Sunrise Energy schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern
  • Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Da wir bereits einmal vor dem Landgericht Berlin
  • der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der
  • Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem
  • Zahlungen zurückzufordern. CLLB reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem

§ 2 Gorleben VSpV

Veränderungssperre, Entschädigung, Ausnahmen
Inhalt
  • bisher rechtmäßig ausgeübten Nutzung werden hiervon nicht berührt.(4) Die §§ 9g und 23a des Atomgesetzes sind anzuwenden.
  • (1) Im Planungsgebiet dürfen in den in Absatz 2 festgelegten Gebieten die Standorterkundung
  • ;ndeoberkante, von 50 Metern und im übrigen Planungsgebiet von 100 Metern nicht vorgenommen werden. Es wird
  • vermutet, dass Veränderungen des Untergrunds unterhalb der in Satz 1 festgelegten Tiefen die
  • Standorterkundung erheblich erschweren.(2) Die Punkte der Grenzlinien der Gebiete, in denen erheblich