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§ 16 SkAufG
Haftung
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts.(2) Haftet der ausländische Staat, so bestimmt sich die
- ;r die Haftung des ausländischen Staates sind die Bestimmungen des deutschen Rechts maß
- ausländischen Streitkräfte rechtlich verantwortlich sind, im Bundesgebiet verursacht
- Mitglieder ausländischer Streitkräfte aus Handlungen oder Unterlassungen, die nicht in Ausü
- Behörden prüfen den Anspruch, ermitteln in billiger und gerechter Weise unter Berü
Art 2 FinVermStVtr
Vermögensaufteilung
- Inhalt
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- (1) Das Finanzvermögen ist mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages abschließend und
- ;cke, grundstücksgleichen Rechte und beschränkten dinglichen Rechte des Finanzvermögens
- gegenüber dem Bund und dem Finanzvermögen im Landeseigentum. Alle Ansprüche des Bundes
- ;rgerlichen Gesetzbuche sind damit erfüllt.(3) Die volkseigenen, ehemals in Rechtsträgerschaft des
- ;bertragen; ebenso wurden die Zahlungen im Rahmen der sogenannten FEDI-Erlösauskehr ohne
§ 2 FSBeitrV
Beitragsbefreiungen
- Inhalt
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- Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbehalten ist, werden keine Beiträge erhoben. Dies gilt ebenfalls
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und
- bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Ausgaben ganz oder teilweise
- und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen eines
- Vergleichbarkeit nach Satz 2 ist das Bundesministerium des Innern.(3) Eine Beitragsbefreiung tritt
OLG Hamm - 3 Ss 425/09
Oberlandesgericht Hamm vom 06.10.2009
- Inhalt
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- . 7 Das Landgericht hat den Wiedereinsetzungsantrag zu Recht verworfen. 89In der Rechtsprechung ist
- . Ausweislich der in der Akte befindlichen Postzustellungs- urkunde vom 13. Mai 2009 ist dem Angeklagten
- verworfen. Dagegen wendet sich der Angeklagte mit seiner sofortigen Beschwerde. II. 6Der gemäß § 46 Abs
- . 3 StPO statthaften sofortigen Beschwerde des Angeklagten ist in der Sache kein Erfolg beschieden
- für sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung ohne Weiteres entnehmen lässt. Erforderlich ist eine
BGH - VI ZR 241/06
Bundesgerichtshof vom 04.12.2007
- Inhalt
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- Stöhr für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- den erstinstanzlich geltend gemachten Nutzungsausfall in voller Höhe weiterverfolgt hat. Mit der vom
- Gewerbeertrages (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten
- Einbußen im eigenwirtschaftlichen Einsatz von Wirtschaftsgütern entschieden habe, die sich nicht in
- ] 98, 212, 219 f., 222). 8Hervorzuheben ist, dass mit dieser Entscheidung die bisherige
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 93/09 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2009
- Inhalt
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- Recht nicht vorhanden ist. Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet, so
- ca. 13.30 Uhr mit einer weiteren Person am Hausgrundstück Am I1 Nr. 00 in I bei der Gartenpflege
- Barabhebungen von rund 485 EUR im Monat getätigt und in Lebensmittelmärkten mit EC-Karte ungefähr 90
- ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht
- zu machen. Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten
§ 675p BGB
Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
- Inhalt
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- erforderlich. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im
- Lastschrift kann der Zahler den Zahlungsauftrag jedoch unbeschadet seiner Rechte gemäß §
- Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so kann der Zahler den
- ;hrung des Zahlungsvorgangs an den Zahlungsempfänger übermittelt hat. Im Fall einer
- ; 675x bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Fälligkeitstag widerrufen.(3) Ist
Vorsicht Haftung! Utz Claasen, die Millionen und das Verschulden der Aufsichtsräte
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 07.06.2011
- Inhalt
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- dieser Wiederentdeckung des Rechts: Weil es nicht mehr nur AR-Sitzungen in Fünf-Sterne-Hotels, Bezüge
- hat einfach nur gut verhandelt. Mit erheblicher Verzögerung ist das jetzt auch der Staatsanwaltschaft
- ://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/10-mio-e-her-mit-der-kohle-der-gierige-banker
- Unternehmens schädigt. Strafrechtler vor! (Im Ernst: Die Staatsanwaltschaften blicken da doch meist
- nicht durch und stellen wieder ein. Aber manchmal, manchmal ist es – nur vielleicht – doch anders
§ 93 HwO
- Inhalt
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- ;ssen Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein, die in dem
- festgelegten Verhältniszahl ergänzen; diese haben gleiche Rechte und Pflichten wie die gewä
- ) Durch die Satzung ist die Zahl der Mitglieder der Vollversammlung und ihre Aufteilung auf die
- einzelnen in den Anlagen A und B zu diesem Gesetz aufgeführten Gewerbe zu bestimmen. Die Satzung
- ;hlen, die im Verhinderungsfall oder im Falle des Ausscheidens der Mitglieder einzutreten haben.(4) Die
§ 6 NPNordSBefV
- Inhalt
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- .Forschungsfahrzeuge, die im Auftrag des Bundes oder der Länder Forschungsfahrten in den jeweiligen Zonen I
- der Nationalparke durchführen, 5.Wasserfahrzeuge bei der rechtmäßigen Ausübung
- der Länder bei Durchführung notwendiger Dienstfahrten sowie Wasserfahrzeuge, die im
- ;ndigen Strom- und Schiffahrtspolizeibehörde, 3.Seenot-Rettungsfahrzeuge im Einsatz, 4
- vorgelagerten Inseln durchführen, sowie 7.Wasserfahrzeuge, die sich in Seenot oder sonst unmittelbar
§ 137j UrhG
Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
- Inhalt
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- wiederauflebenden Rechte dem Hersteller des Tonträgers zu.(4) Ist vor dem 13. September 2003 einem anderen ein
- (1) § 95d Abs. 1 ist auf alle ab dem 1. Dezember 2003 neu in den Verkehr gebrachten Werke und
- Schutzdauer für Hersteller von Tonträgern in der ab dem 13. September 2003 geltenden Fassung ist
- ist.(3) Lebt nach Absatz 2 der Schutz eines Tonträgers wieder auf, so stehen die
- übertragen worden, so erstreckt sich, im Fall einer Verlängerung der Schutzdauer nach
§ 64 ZVG
- Inhalt
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- Gesamthypothek belastet sind, in demselben Verfahren versteigert, so ist auf Antrag die
- ;cksichtigt werden; in diesem Fall sind die Grundstücke auch mit der verlangten Abweichung
- geringsten Gebots für die Grundstücke nur die seinem Anspruch vorgehenden Rechte berü
- (1) Werden mehrere Grundstücke, die mit einer dem Anspruche des Gläubigers vorgehenden
- , die der Gesamthypothek im Range vorgehen und bestehen bleiben. Antragsberechtigt sind der Glä
BGH - VI ZR 211/09
Bundesgerichtshof vom 30.11.2010
- Inhalt
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- Fehler den Gesundheitsschaden (mit)verursacht hat, nur 5 % beträgt. Im Streitfall liegen aber weitere
- vom Berufungsgericht in seine Betrachtung mit einbezogene Umstände vor, die die tatrichterliche
- Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 211/09 vom 30. November 2010 in dem Rechtsstreit Der VI
- Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 3
Sunrise Energy erfüllt Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt / Landgericht Berlin verurteilt Sunrise Energy auf Zahlung / CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klagen ein
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 26.01.2015
- Inhalt
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- ~München, 22.01.2014. Das Unternehmen Sunrise Energy schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern
- Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Da wir bereits einmal vor dem Landgericht Berlin
- der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der
- Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem
- Zahlungen zurückzufordern. CLLB reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem
§ 2 Gorleben VSpV
Veränderungssperre, Entschädigung, Ausnahmen
- Inhalt
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- bisher rechtmäßig ausgeübten Nutzung werden hiervon nicht berührt.(4) Die §§ 9g und 23a des Atomgesetzes sind anzuwenden.
- (1) Im Planungsgebiet dürfen in den in Absatz 2 festgelegten Gebieten die Standorterkundung
- ;ndeoberkante, von 50 Metern und im übrigen Planungsgebiet von 100 Metern nicht vorgenommen werden. Es wird
- vermutet, dass Veränderungen des Untergrunds unterhalb der in Satz 1 festgelegten Tiefen die
- Standorterkundung erheblich erschweren.(2) Die Punkte der Grenzlinien der Gebiete, in denen erheblich