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LG Detmold - 12 O 75/05
Landgericht Detmold vom 31.10.2008
- Inhalt
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- II BGB in Verbindung mit 283 c, 26, 27 StGB) gestützt worden. Daneben kommt nach dem unbestritten
- gebliebenen Klägervortrag eine unerlaubte Handlung gemäß § 826 BGB in Betracht. In solchem Fall ist
- bar in Detmold bewirkt – örtlich zuständig. 6 Für die Bejahung der Zuständigkeit ist es nicht
- Insolvenzschuldner hat nach Klägervortrag mit der Zahlung, die vorliegend zurückgefordert worden ist, die Summe der
- Strafbestimmung ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 II BGB darstellt. Die Beklagte hat den
§ 32 EuRAG
Aufsicht, zuständige Rechtsanwaltskammer
- Inhalt
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- beruflichen Pflichten zu überwachen und das Recht der Rüge zu handhaben;3.die zuständige
- Rechtsanwaltskammern beaufsichtigt. Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer obliegt es insbesondere, 1.in
- ändischen Rechtsanwälten zu vermitteln.(2) Der Vorstand kann die in Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 5
- Niederlassung des dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts. Die Aufsicht wird ausgeübt für
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in Düsseldorf,2.Frankreich und Luxemburg durch die
OLG Schleswig-Holstein - 12 UF 50/06
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Antragsteller das Recht, sich auf diese Ausschlussregelung zu berufen, zu versagen. 44 Alles in allem ist
- Versorgungsausgleichsausschluss verwehrt ist. 30 Dabei diskutiert das Amtsgericht zunächst zu Recht
- ab, in denen die für die Frau nachteilige Regelung vor oder wenigstens im Zusammenhang mit der
- als Luftwaffenoffizier - zuletzt Major - Strahlflugzeugführer und ist als solcher mit Vollendung
- Berufstätigkeit in nennenswertem Umfange nicht aus und erhält derzeit Hilfeleistungen gemäß SGB II
§ 198 KAGB
Sonstige Anlageinstrumente
- Inhalt
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- Anstalten des öffentlichen Rechts mit Sitz im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der
- an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, im Übrigen
- ;ndischen OGAW insgesamt anlegen in 1.Wertpapiere, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder
- jedoch die Kriterien des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe a bis c Ziffer ii, Buchstabe d Ziffer ii und
- sind und über die ein Schuldschein ausgestellt ist (Schuldscheindarlehen), sofern diese
(XXXX) Münz5DMBek 1973-04
- Inhalt
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- ;nze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der
- kleiner Punkt eingeprägt.(9) Die in 19 und 73 geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5
- rechts neben dem Kopf des Adlers.(10) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift
- Hamburgischen Münze, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.(2) Die Münzen werden ab 17
- -1543".(7) Zu Beginn und am Schluß dieses Teils der Umschrift ist ein Sternchen angebracht.(8) Im
LAG Hamm - 4 Ta 415/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 28.06.2005
- Inhalt
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- werden, wenn im Zeitpunkt der Klageeinreichung bereits absehbar ist, das sich ein in der Klageschrift
- PKH-Rechts eine Klageerhebung dar, die man in diesem frühen Verfahrensstadium durchaus als mutwillig
- hat das Arbeitsgericht zu Recht das PKH-Gesuch hinsichtlich des Klageantrages zu 2) zurückgewiesen
- überwiegt in der Regel das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers bis zu dem Zeitpunkt, in dem im
- zu stellen, ist nicht erforderlich, so dass in diesem Stadium mithin keine Prozesskostenhilfe
SozG Detmold - S 19 RJ 141/04
Sozialgericht Detmold vom 05.07.2005
- Inhalt
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- - Modernisierungsgesetz (vgl. BT Drucks 15/1830 S. 9) ist zwar, wie die Klägerin zu Recht ausführt, noch nicht
- Beitragsbelastung der Rentnerinnen und Rentner in Höhe von zusätzlich 0,85% ist gerade im Hinblick auf die
- Rechte, sondern trägt auch gemeinsam mit den anderen Versicherten ihre Risiken (BVerfGE 58,81,123
- Erwerbsminderung und ab dem 01.01.2003 eine Hinterbliebenenrente. Sie ist seit dem 01.12.1995 in der
- erhebliche Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz aufkommen. Mit Widerspruchsbescheid vom 17.08.2004
§ 1 EWGRL371/91DV 1994
- Inhalt
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- Versicherungssparten erforderlichen Mindestbetrages des Garantiefonds verfügt, falls dieser höher ist,-in
- und die im Inland die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (Anlage 1 Nummer 19 bis
- Kapitalausstattung richten sich für Versicherungsunternehmen, die nach Schweizer Recht nicht verpflichtet
- örde im Rahmen des Zulassungsverfahrens den Geschäftsplan und die in § 9 Absatz 3 und 4
- schweizerische Aufsichtsbehörde.7.Vor Widerruf der Erlaubnis für ein Unternehmen mit Sitz in der
§ 19 InvStG
Kapital-Investitionsgesellschaften
- Inhalt
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- ;rperschaftsteuergesetzes und als sonstige juristische Personen des privaten Rechts im Sinne des § 2
- ;rperschaftsteuergesetzes und als sonstige juristische Person des privaten Rechts im Sinne des §
- ist, oder2.in einem Drittstaat ansässig ist und dort einer Ertragsbesteuerung für
- -Investitionsgesellschaften sind. Kapital-Investitionsgesellschaften in der Rechtsform eines Sonderverm
- ögens gelten als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Kö
§ 8 ZAG
Erlaubnis für Zahlungsinstitute
- Inhalt
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- (1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer
- Gemeinschaftsrecht und das jeweils maßgebende einzelstaatliche Recht zu berücksichtigen sind.(3) Der
- bestellen; bei Zahlungsinstituten mit geringer Größe genügt ein Geschäftsleiter
- Rahmen des mit diesem Gesetz verfolgten Zweckes halten müssen. Sie kann im Rahmen dieses
- Eintragungen in öffentliche Register nur vorgenommen werden, wenn dem Registergericht die Erlaubnis nachgewiesen ist.
BVerwG - 2 WD 5.10
Bundesverwaltungsgericht vom 30.03.2011
- Inhalt
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- gezeigt. 13 Der Soldat ist im Besitz des Tätigkeitsabzeichens Rohrwaffenpersonal in Silber (seit 2007
- sei. II 16 1. In dem mit Verfügung des Kommandeurs der ... …division vom 2. April 2009 eingeleiteten
- Verteidiger, Geschäftsstellenverwalterin Kairies als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
- begann im Juli desselben Jahres seinen Grundwehrdienst bei der 6./… Im November 2000 wurde er in das
- . 5 Der Soldat bestand im August 2001 an der Heeresunteroffizierschule II den Unteroffizierlehrgang 1
OLG Köln - 13 U 82/98
Oberlandesgericht Köln vom 17.03.1999
- Inhalt
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- recht, wenn der Wendevorgang auf diese Weise in einem Zuge durchgeführt wurde. Im Ergebnis ist diese
- zutreffend gewürdigten Zeugenaussagen mit Recht ausgeschlossen. Die Berufung zeigt nichts auf, was
- die Beklagte zu 1. unabwendbar i.S.d. § 7 Abs.2 StVG darzustellen, ist weder in tatsächlicher noch
- mit ihrem PKW in Gegenrichtung wieder (vollständig) auf die Fahrbahn einschwenkte, dann hätte sie
- Reaktionsbeginns) ist vom Landgericht bei der Schadensabwägung nach § 17 StVG im Verhältnis zum
"Nachts im Museum" führt auch in der 3. Variante nicht nur zum geheimnisvollen Grabmal, sondern auch von Filesharing-Netzwerk direkt zu Waldorf Frommer
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.06.2015
- Inhalt
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- gerne mit mirtelefonisch :0800 88 7 31 32oder: 05202 / 73132 ,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- Shawn Levy aus dem Jahr 2014, der mit dieser Fortsetzung seine Filme Nachts im Museum
- (Originaltitel Night at the Museum/2006) und Nachts im Museum 2 (Originaltitel: Night at the Museum: Battle of
- handelt es sich um Entscheidungen nach altem Recht und ganz spezielle Konstellationen bei
- telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in
Anlage JVKostG
(zu § 4 Absatz 1)Kostenverzeichnis
- Inhalt
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- ;1402Zeugnisse über das im Bund oder in den Ländern geltende Recht ..........15,00 bis
- im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird
- Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist für jeden Antrag und im gerichtlichen Verfahren in jedem
- Erleichterungen nach § 326 HGB nicht in Anspruch nehmen: Die Gebühr 1120 beträgt
- € Mit der Gebühr ist die Einrichtung des Abrufverfahrens für den Empfänger mit
EuGH - C-214/05 P
Europäischer Gerichtshof vom 18.07.2006
- Inhalt
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- , dass dies hier der Fall gewesen sei, ist festzustellen, dass das Gericht dieses Vorbringen zu Recht
- den im angefochtenen Urteil dargelegten Gründen zu Recht für unzulässig erklärt habe. 48Was den
- Recht entschieden, dass der Klagegrund eines Verstoßes gegen Artikel 73 unzulässig sei. Im Übrigen
- Rossi SpA mit Sitz in San Mauro Pascoli (Italien), Prozessbevollmächtigter: A. Ruo, avvocato
- ersten Rechtszug, Sissi Rossi Srl mit Sitz in Castenaso di Villanova (Italien), Prozessbevollmächtigter