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§ 3 BetrAVG
Abfindung
- Inhalt
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- , wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.(3) Die
- (1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
- gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig
- Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitnehmers abzufinden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen
- Insolvenzverfahrens erdient worden ist, kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn
§ 1 BJagdG
Inhalt des Jagdrechts
- Inhalt
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- anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.(2) Die Hege hat zum Ziel die
- , Erlegen und Fangen von Wild.(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschlie
- (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende
- Federwild sich anzueignen.(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in
§ 16 FlUUG
Nachweismittel
- Inhalt
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- ürde. Er ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.(4) Zeugen und
- , soweit dies für die Untersuchung erforderlich ist, insbesondere 1.Auskünfte einholen, 2.Zeugen
- Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383
Doppelbeteiligung eines Ausschussmitglieds begründet Besorgnis der Befangenheit
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 03.07.2014
- Inhalt
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- Recht, der die Beteiligung eines Ausschussmitglieds sowohl an der erstmaligen Entscheidung über die
- Ausschlussgrund dar, sondern begründe lediglich eine Besorgnis der Befangenheit. In einem solchen Fall aber
Keine Provision, auch wenn der Kaufpreis zu 50% zugunsten des Kunden niedriger ist
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 17.03.2014
- Inhalt
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- Maklerkunde verweigerte die Zahlung der Maklerechnung aufgrund der erheblichen Preisabweichung.Zu Recht
- . III ZR 131/13. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte eine Maklerin ihrem Kunden eine
- nachgewiesenen Kaufpreis stehe der Maklerin keine Courtage zu. Die Maklerin habe das Grundstück mit der
Steuern sparen - Behinderung feststellen lassen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 02.09.2013
- Inhalt
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- in der Praxis der Sonderkündigungsschutz für behinderte Menschen (§ 85 SGB IX) und die Möglichkeit
- behinderte Menschen, deren GdB mit mindestens 50 festgestellt ist sowie behinderte Menschen, deren
- GdB mit mindestens 25 festgestellt ist, wenndem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach
- Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden
- worden ist, oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
OLG Hamm - 26 U 57/08
Oberlandesgericht Hamm vom 05.05.2009
- Inhalt
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- nebst Anlagen verwiesen. 28 II. 29Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht die
- alleinige Begründung mit der gemessenen Biegezugfestigkeit reicht gegenüber den Feststellungen der vom
- Klage abgewiesen und der Widerklage im erkannten Umfang stattgegeben. 30 1.31Die Klage ist unbegründet
- berücksichtigende Restwerklohnforderung i. H. v. 18.209,08 € ist durch Aufrechnung mit dem nachfolgend
- Prüfanstalt in X1 - Zellerfeld auch mit organischen Baustoffen, zu denen Gussasphalt gehört, befasst war
VG Gießen - 8 G 508/03
Verwaltungsgericht Gießen vom 08.04.2003
- Inhalt
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- dieser KG ist die Firma G. & Sohn Beteiligungsgesellschaft mbH (im Folgenden: GmbH). Gegenstand der
- 12.08.2002 habe er die GmbH erstmals im Verfahren angehört. Leider habe diese sich bislang mit ihm
- abzulehnen. 13 Er ist der Ansicht, sein Bescheid sei rechtmäßig. Im Übrigen ergreife er während der
- erforderlich ist. Unzuverlässig in diesem Sinne ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck
- gewerberechtlich unzuverlässig erwiesen. Dies ist in dem angefochtenen Bescheid ausführlich und
LSG Sachsen - L 6 KN 94/04
Sächsisches Landessozialgericht vom 20.07.2005
- Inhalt
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- , 144, 151 Sozialge-richtsgesetz -SGG-) ist nicht begründet. Zu Recht hat das SG die Klage
- . Als Drittbetroffene stünde ihr ein eigenes Recht der Anfechtungsklage zu. Da eine vorgeschriebene
- unbegründet, da das Recht auf Bescheidung nicht Selbstzweck sei, sondern der Durchsetzung
- Verwaltungsaktes mit Drittwirkung) nicht wirksam wurden. Im Rahmen der Prüfung eines sozialrechtlichen
- Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 11. Mai 2004 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten
BGH - XII ZB 2/02
Bundesgerichtshof vom 29.11.2001
- Inhalt
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- ) Zu Recht geht das Oberlandesgericht allerdings im Ansatz davon aus, 11eine lange Trennungszeit der
- Parteien hatten sich im Jahre 1982 (nicht: 1980) getrennt. Die Antragsgegnerin war damals mit den
- , zuletzt in Höhe von monatlich 1.000 DM (511 €). Die Antragsgegnerin ist gelernte technische
- Zeichnerin, war jedoch seit 1964 nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt; sie ist in der Ehezeit
- . 12 Nr. 3 8Abs. 3 Satz 3 EheRG zu Recht verneint hat, hat eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs
BPatG - 25 W (pat) 23/01
Bundespatentgericht vom 02.08.2001
- Inhalt
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- "Test it" mwN). Davon ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und
- Gemeinschaftsmarkenrecht noch im deutschen Markengesetz eine Stütze und stimme auch mit der Eintragungspraxis des HABM
- angemeldeten Slogan "Think global, drink regional" aufgrund seiner graphischen Ausgestaltung erst recht
- Unterscheidungskraft zugesprochen werden. Im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und
- . Die Beschwerde des Anmelders ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Nach Auffassung des
BPatG - 27 W (pat) 140/05
Bundespatentgericht vom 24.10.2006
- Inhalt
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- Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Markenstelle hat zu Recht und mit zutreffender
- zweisilbigen und damit recht kurzen Wörtern der zusätzliche Buchstabe „L“ in der Widerspruchsmarke ohne
- der Widersprechenden. Sie ist der Ansicht, dass sich die Marken in schriftbildlicher wie klanglicher
- “ in der Widerspruchsmarke und die Cedille im Buchstaben „C“ in der angegriffenen Marke, die
- Verhandlung mit einem Übergang ins schriftliche Verfahren einverstanden erklärt. II A. Die zulässige
BVerfG - 2 BvR 591/95
Bundesverfassungsgericht vom 18.12.2002
- Inhalt
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- Rechte oder Befugnisse nach § 2 Abs. 1. Im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 2 ist abgabepflichtig, wer
- Grundwasserentnahmeabgabe im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist, sind in der
- Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
- , ob die Erhebung einer Grundwasserentnahmeabgabe durch das Land mit dem Grundgesetz vereinbar ist. I
- Gesetzes ist. 10 (2) Die Abgabepflichtigen haben die Entnahmeanlagen mit Geräten auszurüsten, mit
FG Münster - 4 K 4598/03 E
Finanzgericht Münster vom 30.09.2005
- Inhalt
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- Veranlagungszeitraum (2001) erstattet worden ist und im Jahr der Erstattung nicht mit gezahlter KiSt verrechnet
- die Einkommensteuer (ESt)-Veranlagung eines Steuerpflichtigen, in der die im Wege nachträglicher
- worden ist, obwohl der Steuerpflichtige bereits im Januar 1997 aus der Kirche ausgetreten war, gemäß
- Jahressteuerveranlagung 1997 wieder in vollem Umfang erstattet worden sei. Im Jahr der Erstattung sei aufgrund des
- . Dieser Überhang sei in das Jahr 1998 zurückzutragen und mit den bisher in gleicher Höhe als
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 6436/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.02.1998
- Inhalt
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- zu Recht stattgegeben, da der angefochtene Bescheid rechtswidrig und die Klägerin dadurch in ihren
- Rechten verletzt ist (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). 14Der Bescheid vom 6. März 1995 in der Gestalt
- Beklagte zu Recht selbst ausführt, gelten Baulinien und Baugrenzen unabhängig von
- des Berufungsverfahrens. Der Beschluß ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision
- des Flurstücks 22 sei als Hinterliegergrundstück eine selbständige wirtschaftliche Einheit und in