Rechtsanwalt Rolf Schwedux

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Verkehrsrecht Zivilrecht
11.01.2018

Faxserver des Gerichts als Fehlerquelle, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Prozessrecht, Verfahrensrecht

Früher hatten Gerichte ein normales Papierfax mit einem großen Papierbehälter. Jetzt gibt es Faxserver und damit neue Fehlerquellen.

Wir hatten vor einiger Zeit eine Berufung an das Berufungsgericht am letzten Tag der Frist nachmittags per Fax übersandt. Unser Faxgerät hat beim 1. Versuch eine Fehlermeldung abgegeben und wir waren uns nicht ganz sicher, ob alle Seiten gefaxt waren. Wir haben dann sofort noch mal das Fax übersandt.

Dann kam die Zurückweisung vom Berufungsgericht, weil es unvollstängig und die Berufung nicht unterschrieben worden sei. Während des Wiedereinsetzungsverfahrens erreichte mich ein Schreiben des Berufungsgerichts, dass das Wiedereinsetzungsverfahren obsolet geworden sei. Der Verfügung lag ein Schreiben eines Justizbediensteten bei, der in der Akte gelesen und festgestellt hatte, dass ich in dem Wiedereinsetzungsverfahren eine zweite Faxsendung vorgetragen und durch Vorlage unseres Faxprotokolls unter Beweis gestellt hatte. Es war nur das 1., unvollständige Fax ausgedruckt und zur Akte genommen worden.. Er hat dann noch einmal in den Faxserver nachgeschaut und das eine Minute später gesandte zweite Fax mit Unterschrift gefunden. Der Wiedereinsetzungsantrag war damit tatsächlich, glücklicheerweise hinfällig. Ich wäre nicht darauf gekommen, zu beantragen, den Faxserver zu überprüfen. Dieses mag im Einzelfall also doch lohnend sein.