ralf moebius

Rechtsanwälte Laake & Möbius
30916, Hannover-Isernhagen
10.08.2010

Google Street View in Deutschland - Vor Veröffentlichung Antrag auf Unkenntlichmachung von Fotos


Google und deutsche Datenschutzbehörden haben sich vor dem Start von Google´s "Street View" in Deutschland darauf geeinigt, dass Google vor der Veröffentlichung von Street View-Bildern eine Funktion zur Verfügung stellt, mit der mitgeteilt werden kann, wenn ein Haus nicht in "Street View" abgebildet werden soll. Das soll sowohl für Eigentümer als auch für Mieter gelten. Konflikte sind vorprogrammiert. Die angekündigte Funktion befindet sich zwar noch in der Entwicklung, vor ihrer [...]