Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
19.10.2020

Wie russisches Gericht das deutsche Recht angewendet hat und mehr ein Million Euro zugunsten einer deutschen Firma eingetrieben hat

Seit einigen Jahren wurde zwischen einer deutschen Firma und einer russischen Firma der Mietsvertrag geschlossen. Laut diesem Vertrag hat deutsche Firma einige Containern Lademaschinen vermietet. Dafür hat Vermieter die Maschinen nach Hafen Kiel und Saßnitz geliefert, danach wurde diese Maschine nach Hafen Baltijsk mit der Fähre transportiert. Der Mieter hat die Transportkosten bezahlt und Zollabfertigung in Russland erledigt. Zur Vertragsende wurden drei Lademaschinen bei dem Mieter geblieben. Der Vermieter hat von Mieter die Rückgabe den Maschinen nach Hafen Kiel verlangt. Der Mieter hat diese Rückgabe verweigert. Er hat behauptet, dass der Vermieter die Maschinen in Baltijsk abholen muss.    

Der Fall ist typisch wie meistens. (!!!) Als Mietsvertrag geschlossen wurde, beherrschte deutsch – russische Freundschaft, als aber die Abrechnungszeit angekommen ist, wurde Vertragsunfähigkeit gewonnen.  

Die Parteien hatten der Vertrag untersuchen sich bewerfen. Laut seinem Vorschritten werden alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus benannten Mietsvertrag im Schiedsgericht des Gebiets Kaliningrad geführt. Welche ist das aber: staatliches Arbitrationsgericht oder freiwilliges Schiedsgericht von Industrie – Handelskammer??? Umso mehr wird von zuständigem Gericht das Recht von Deutschland anwendet sollen. Wie wird von russischem Gericht unbekanntes Recht erlaubt??? Außerdem haben die Parteien die Leistungsort für Rückgabepflicht des Mieters klar und deutlich nicht definiert.

Russische Firma hat die Erstattung für Lademaschinen Verlagerung nach der Vertragskündigung verklagt. Danach hat deutsche Firma die Maschinen Rückgabe und die Erstattung für Verzögerung gefordert. Zwei Verfahren wurden ab erste Instanz bis zum Oberstes Bundeshofgericht Russland verhandelt.   

Unglaublich hat russische Gericht aber die Gerechtigkeit zugunsten deutschen Vermieters verurteilt (!!!). Das Gericht hat entschieden, dass beide Partei für Zuständigkeit staatliches Gericht keinen Widerspruch beantragt hatten. Außerdem funktioniert kein Schiedsgericht bei Industrie – Handelskammer des Gebiets Kaliningrad gemäß gesetzlichen Vorschritten. Trotzdem Widerspruch des Mieters setzte das Gericht die Anwendung deutsches Recht gemäß vertraglichen Konditionen. Auf diesem Grund hat das Gericht die Verjährung laut deutschem Recht anwendet, die von Vorschritten von Russland sich unterschieden. Der Vermieter hat Recht diese Klage ins Gericht bis zum Ende dritten Jahr beibringen.  

Diplomtisch hat das Gericht über dem Leistungsort entschieden. Von Parteien wurden zwei Gutachten betreff der Regulierung den Rechtsverhältnissen im Mietsvertrags laut deutschem Recht ins Gericht mitgebracht. Von bekanntem russischem Professor und deutschem Fachanwalt mit dem Doktortitel wurden ähnliche Erkenntnisse über umstrittener Angelegenheit hauptsächlich dargestellt.

Bei den gesetzlichen Vorschritten handelt es überwiegend um dispositives Recht. Dies bedeutet, dass die Parteien die gegenseitige Rechte und Pflichten nach der Vereinbarung geregelt können. Entsprechender Mietsvertrag wurde vom 01.04.2010 geschlossen. Laut dem Schreiben von Mieter wurde das Mietsverhältnis vom 01.07.2013 gekündigt. Nach Punkt 4.5 des Mietsvertrages hatte der Rücktransport innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zu erfolgen. Damit ist der Mieter seit dem 15.07.2013 gesetzlich dazu verpflichtet, die Lademaschinen an dem Vermieter zurückzugeben. Nach Punkt 4.3 des Vertrages sollte die Übergabe der Mietsache an den Mieter im Versandhafen Kiel zu Verschiffung nach Baltijsk erfolgen. Laut dem Punkt 4.6 des Vertrages werden als Rückgabeort des Mietgegenstandes an den Vermieter neben Kiel alternativ auch die Hafen Hamburg oder Saßnitz gewählt können. Rückgabe in Sinne des § 546 BGB bedeutet grundsätzlich, dass dem Vermieter unmittelbare Besitz am Mietgegenstand verschafft werden muss. Dies heißt, dass der Mieter dem Vermieter die tatsächliche Gewalt in Sinne ungestörten Verfügungsbefugnis über den Mietgegenstand verschaffen muss (§ 854 BGB). Kaum wird Hafen Baltijsk die tatsächliche Gewalt an den Maschinen von deutschem Vermieter gesichert. Definitiv ist der Leistungsort für die Rückgabepflicht des Mieters demnach Kiel, respektive Hamburg oder Saßnitz, bedeutet es die Bringschuld des Mieters, steht in der Gutachtung.  

Binnen drei Jahren wurde das Verfahren in vier Instanzen von zwei Züge gedauert. Der Schaden für Parteien ist wegen unklaren Konditionen und das Tricksen von Anwälten doch verdoppelt. Endlich hat russisches Bundeshofgericht auf Seite deutsche Firma gestanden. Das Gericht hat mit der Gutachtung einverstanden, die Widersprüche des Mieters betreff des anwendbaren Rechts, Verjährung, Abholungsschuld und Verzögerung des Vermieters abgelehnt. Bei dem Wert den Lademaschinen zirka von 400 TAU EUR, hat das Gericht nicht nur Rückgabe den Gegenständen für Kosten des Mieters, sondern auch die Nutzungsentschädigung für Verzögerung der Rückgabe von 1 MLN EUR von Beklagten zugunsten deutscher Firma zusätzlich eingetrieben.

Bei Vollstreckung dieses Urteils versuchte der Schuldner von der Pflicht zu vermeiden. Diese gab kein Ergebnis, weil bei Unterstützung eines Auftragsnehmers näher dem Vollstreckungsamtes das Interesse des Vermieters gehalten wurde. Die Verhandlung mit dem Schuldner wurde ein paar Monaten noch dauert. Laut dem Vergleich zwischen Parteien wurden die Maschinen geliefert und die Entschädigung in ganze überwiesen.

Darstellender Fall wird folgende Notizen mitgebracht:

·         Der Außenhandelsvertrag muss unbedingt in der Schriftform erfüllen.

·         Der Vertrag wird ausdrückliche Wahl des anzuwendenden Rechtes festgesetzt.   

·         Man muss nicht nur materielles Recht, sondern auch anwendbares prozessuales Recht erfordern.

·         Wichtige materiell – rechtliche und prozessuale Bedeutung hat die Vereinbarung des Erfüllungsortes.

·         Die Parteien werden über der Zuständigkeit das ordentliche Gericht oder Schiedsgericht mit amtlichem Titel vereinbaren.

·         Eine ausländische Person wird die Vorüberzeugung wegen des ordentlichen Gerichts Russland zur Seite verlassen.  

 

Quelle: Arbitration Bundesgericht den Nord – West Kreises, Beschluss für Sache Nr. A21-9827/2016 vom 25.11.2019

© Dr. Mikhail A. Kartashov. Publikation 92 – 2020 vom Oktober 2020. anwalt.kartashov@gmx.de