Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
06.05.2020

Nach vielen Jahren hat eine Frau russische Erbschaft endlich bekommen

Frau Wasser hat an meine berlinere Kanzlei aus Bremen per Telefon angerufen (Der Name und Ort wurde geändert). Die Geschichte wurde verworren ziemlich herausgestellt. Frau Wasser hat deutsche Angehörigkeit, aber sie wurde in kleinen russischen Stadt Gubkin geboren, wo mit den Eltern bis zum 16 älter gewonnen hat. Dann ist die Familie nach Bulgarien umgezogen, die dem Heimatland des Vaters ist. Nach dem Tot die Mutter ist Frau Wasser nach Deutschland umgezogen, wo sie einige Familie geschaffen und sich niedergelassen hat. Am Dezember 2017 Jahr sterbt ihr Vater in Bulgarien. Am Frühling 2018 Jahr hat Frau Wasser ungewöhnlichen Schreiben von den Staatsanwalt Russland bekommen, in dem ihr Einverständnis für den Abriss die Wohnung angefragt, in die Frau Wasser mit den Eltern in Stadt Gubkin gelebt hat. Diese 2 – Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus wurde von der Mutter und Tochter in 1993 Jahr privatisiert. In 2014 Jahr wurde dieses Mehrfamilienhaus von der Staatsverwaltung zum Notfall erklärt und schon abgerissen. Laut gesetzlichen Vorgaben konnte einen Eigentümer neue gleichwertige Wohnung von der Staatsverwaltung erhalten.

Aber seit dem Umzug Frau Wasser nach Deutschland wurden neue Regulierung das Erbrecht und Immobilienrecht in Russland in Kraft getreten. Sie ist deutscher Staatsbürgerin, hat keine russischen Visum, keine Verwandten in Russland. Es gilt typischem Fall für meine Kanzlei. Die Kanzlei spezialisiert sich im internationalen Privatrecht mit ausländischem Bezug. Mehrheit von Fällen leistet man zur Fernservice. Das funktioniert infolge zuverlässiger Digitalgestaltung und ausreichenden beruflichen Netzwerk. Wir haben unsere Kommunikation per Telefon, Viber, WhattsApp und E-Mail organisieren. Vom Anfang bis zum Angelegenheitsabschluss haben wir meiner Mandantin niemals persönlich getroffen.   

Die Angelegenheit war einigen Umständen erschwert. 1) Die alte Wohnung ist vom 2014 Jahr nicht existiert; 2) Die Mandantin besitzt nur eine Hälfte von Eigentumsrecht auf alte Wohnung; 3) Nach dem Tot die Mutter von Mandantin in 2008 Jahr wurde keine Nachlasssache von einem Notar in Russland geleistet; 4) Die Frist für notarielle Beurkundung laut russischen Vorgaben wurde schon abgelaufen.

Von unserem Team wurde die Feststellungsklage von Name Frau Wasser ins Gericht eingebracht. Insofern war es Fall über den Immobilien, die in Russland sich befindet, ist das Gericht von Stadt Gubkin für diese Nachlassangelegenheit zuständig. Es gilt russisches Recht für dieses Falls. Nach dem Tod die Mutter, die kein Testament gestaltet war, einstehen zwei gesetzliche Erben erster Ordnung: der Ehegatte und die Tochter. Diese Erben haben die Beerdigungskosten und Haushaltskosten getragen. Infolge haben sie der Nachlass diese Erblasserin tatsächlich angenommen. Nach dem Tod des Vaters wurde Frau Wasser seiner Erbin laut dem Beschluss von bulgarischem Gericht erkennt. Und sie hat der Nachlass des verstorbenen Vaters in Bulgarien laut Urkunden angenommen. Der Nachlass des Verstorbenen geht an anderen Personen in universelle Rechtsnachfolge wie ein einheitliches Ganzes über. Die Annahme der Erbin die Nachlassteil bedeutet die Annahme Ganzes unabhängig von den Leistungsortes. Infolge hat Frau Wasser den Erbanspruch auf alte Wohnung. Das Gericht hat benannte Feststellungsklage befriedigt.

Gemäß gesetzlichen Vorgaben hat die Mandantin das Recht auf neue Wohnung von der Staatsverwaltung statt abgerissener Wohnung, weil altes Mehrfamilienhaus zum Notfall erklärt wurde. Aufgrund des Urteils hat die Verwaltung entsprechendes Abkommen mit Mandantin Vertreter ohne die Verzögerung geschlossen. Der Käufer für neuer Wohnung wurde ab sofort gefunden und Frau Wasser hat vereinbarten Betrag auf ihr Konto schon bekommen. Diese Angelegenheit wurde binnen eines Jahrs aufgelöst. Die Mandantin ist nie einmal nach Russland gereist. 

© Dr. Mikhail A. Kartashov, Rechtsanwalt/Advokat. Publikation 89 – 2020, Mai 2020. anwalt.kartashov@gmx.de