Rechtsanwalt Björn-Michael Lange

29.06.2022

Abgasskandal beim VW-Motor EA 288 – Bundesgerichtshof sagt Termin ab – Die Hintergründe

Überraschung beim Bundesgerichtshof: der mit Spannung erwartetet Termin am 30.06.2022 zur Verhandlung über ein Diesel-Fahrzeug mit dem Motor EA288 gegen die Volkswagen ist abgesagt worden. Diese Nachricht wurde auf der Seite des Bundesgerichtshofs veröffentlicht. Dort heißt es: ACHTUNG: Verhandlungstermin am 30. Juni 2022 in Sachen VII ZR 412/21 aufgehoben! 

Hintergrund: Verfahren von VW durch Vergleich beendet? 

Gemessen daran, dass die Volkswagen AG wie ein Mantra vor sich hergetragen hat, dass an Klagen zum EA 288 nichts dran sei, überrascht die Terminaufhebung. Im EA288 Abgasskandal deutet sich eine verbraucherfreundliche Entwicklung an. Das ursprüngliche Verfahren wurde vom Kläger vor dem Oberlandesgericht Naumburg erfolgreich mit Urteil vom 09.04.2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. Juni 2021 – 8 U 68/20 gestaltet und gewonnen. Die Revision wurde vom Oberlandesgericht Naumburg zugelassen. Die Volkswagen AG hatte gegen das EA288 Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg Revision eingelegt. Die Aufhebung des Verhandlungstermins am 30.06.2022 könnte zwei Gründe haben: die Rücknahme der Revision der Volkswagen AG oder ein Vergleich. Die Rücknahme der Revision durch Volkswagen wäre durch die gesamte Bundespresse gegangen. Der Bundesgerichtshof teilte jedoch auf Nachfrage einer Verbraucherschutzkanzlei mit, dass das Verfahren nicht beendet sei, sondern nur verschoben. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Website unter EA288 Abgasskandal und hier. VW EA 288 ist ein wichtiges Thema für Käufer von entsprechenden Fahrzeugen.

Brisanz durch Votum des EU-Generalanwalts vom 02.06.2022 gestiegen 

Eine Verschiebung des Verhandlungstermins macht insbesondere vor dem Hintergrund des Votums des EU-Generalanwalts vom 02.06.2022 Sinn. 

Dieser hatte am 02.06.2022 mit Az. 100/21 entschieden, dass die EU-Vorschriften über Abgasmanipulationen sogenannte Schutzgesetze sind. Damit steht auch eine fahrlässige Haftung der Hersteller, auch VW, vornehmlich zum EA 288 im Raum. Mit einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird im September 2022 gerechnet. Dies könnte dann für den gesamten Abgasskandal der Hersteller Fiat, VW, Audi, Porsche, Daimler, Opel usw. bahnbrechende Wirkung haben. Insofern kann es gut sein, dass auch der Bundesgerichtshof abwarten möchte, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird, um sich dann daran zu orientieren.  Die aktuelle Entwicklung können Sie unter EA288 Motor verfolgen. Auch auf 123recht.de berichten wir regelmäßig.

BRIXLANGE mit kostenfreier und unverbindlicher Erstberatung im EA 288 Abgasskandal 

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