martina heck

19.07.2019

cum/ex-Verfahren: Keine mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer

Über die cum/ex-Geschäfte an der Börse, deren Fragwürdigkeit und die Auswirkungen wird viel diskutiert. Nun hat das Finanzgericht Köln in einem ersten diesbezüglichen Verfahren ein Urteil verkündet. Das Finanzgericht Köln ist der Auffassung, dass die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer nicht in Betracht kommt. Das Finanzgericht Köln verhandelte...

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