martina heck

30.09.2019

Hunderauferei – Haftung 50/50 auch bei schweren Folgen

Ein Hund kann beissen. Er kann sowohl Menschen als auch andere Hunde beissen. Es stellt sich aber immer die Frage, warum dies erfolgte und ob der angeblich Geschädigte eine Mitschuld hat. Natürlich landen solle Fälle auch bei Gericht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte nun über einen solchen Fall zu entscheiden: Die Klägerin fordert von dem beklagten Hundehalter Schmerzensgeld in Höhe von 50.

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