martina heck

04.10.2019

Endgültige Veräusserung eines fortgenommenen Hundes im Sofortvollzug – das Verwaltungsgericht Köln findet das o.k.

Ein effektiver Rechtsschutz wird grundgesetzlich garantiert, Art 19 Abs. 4 GG. Eine Ausprägung hiervon ist die Möglichkeit, gegen Maßnahmen, die im Wege des Sofortvollzuges ergehen, gerichtlich vorzugehen. Hierdurch soll insbesondere auch garantiert werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung keine endgültigen Fakten geschaffen werden. In Sachen Tierhaltung hat das Verwaltungsgericht Köln...

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