Es ist immer eine problematische Angelegenheit, wie eine Behörde (und ihr nachfolgend nach das Gericht) mit einem angeblichen Beissvorfall umgehen soll, für den es keine Zeugen gibt. Insbesondere die Anordnung der Wegnahme eines Hundes im Wege des Sofortvollzuges ist dann immer mehr als fragwürdig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren...
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04.02.2019