martina heck

28.01.2020

Bei der Verlegung von Fliesen muss der Wohnungseigentümer auf den Trittschall achten

Gerade Bewohner von Altbauten kennen das Problem, dass die Häuser hellhörig sind. Damit sind heutzutage natürlich auch immer Streitigkeiten wegen Lärmbelästigungen vorprogrammiert. Wie ist nun die Rechtslage, wenn in einem solchen recht hellhörigen Altbau, bei dem es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, ein Eigentümer den Teppichboden gegen einen Fliesenbelag austauscht und der...

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