Das Arbeitsgericht Siegburg hat aktuell entschieden, dass der Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit nur anordnen darf, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht nach Auffassung des Arbeitsgerichts Siegburg kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch...
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16.12.2020