Viele Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Dieser Nutzungsvorteil wird dann i.d.R. als Arbeitslohn nach der sog. 1%-Methode berechnet. So weit, so klar. Wie sieht es aber aus, wenn sich der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet haben will, den Pkw nachts in einer abschließbaren Garage abzustellen?
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21.05.2019