Rechtsanwalt Malte Brix

09.07.2022

Weiteres positives Urteil gegen die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal erneut verurteilt. Mit Urteil vom 06.05.2022, Az. 17 O 827/21 wurde die Mercedes Benz Group AG erneut zum Schadensersatz verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Das Verfahren ist nicht zu verwechseln mit der Musterfeststellungsklage Daimler.

Sachverhalt 

Streitgegenständlich war ein Fahrzeug aus dem V Klasse Abgasskandal mit dem Skandalmotor OM 651. Das Fahrzeug war mit der Abgasnorm Euro 6 unterwegs und hat einen Ad-Blue Tank und ein SCR-System zur Abgasnachbehandlung. Für das Fahrzeug lag ein Pflichtrückruf des Kraftfahrtbundesamtes vor. Im Verfahren ging es dann unter anderem um die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Das Gericht ging aufgrund des Rückrufs durch das KBA von einer jederzeitigen Stilllegungsgefahr aus. Die Mercedes Benz Group legte im Verfahren die Unterlagen zum Rückrufbescheid nicht vollständig vor. Das Gericht ging daher von einer nicht erfüllten sekundären Darlegungslast der Mercedes Benz Group AG aus. Damit wurde die Mercedes Group AG dann erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Anfang Juli wird beim Oberlandesgericht Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Group AG verhandelt. Insbesondere bei Fahrzeugen mit Pflichtrückrufen dürfte von der Verhandlung zur Musterfeststellungsklage eine starke Signalwirkung ausgehen. 

Auch betroffen ist der Abgasskandal Mercedes GLKDieselskandal Mercedes E Klasse, Dieselskandal Mercedes C Klasse, Dieselskandal Mercedes Vito, Abgasskandal Sprinter.

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Auch andere Hersteller sind betroffen. So können Ansprüche bestehen im VW Golf Diesel Skandal, im VW Abgasskandal Passat oder im Abgasskandal Touareg 3.0 TDI.