Rechtsanwalt Guido Aßhoff

Schulte-Franzheim Rechtsanwälte
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Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
27.02.2014

Kein Haftungsausschluss in AGB für den Transport im Möbelversandhandel möglich

Ein Online-Möbelversand, der auch eine Montage der bestellten Möbel als zubuchbare Option anbietet, darf die Haftung für eine nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung nicht auf das eingesetzte Transportunternehmen abwälzen. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden.


Der Online-Möbelhändler verwendete in seinen AGB unter anderem folgende Klausel:

„Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.“

Allerdings wurde neben der einfachen Lieferung von Möbel auch die Option angeboten, die Montage der Möbel hinzuzubuchen. Dies geschah zwar nicht automatisiert im Verlauf des Bestellvorganges, sondern hierfür war eine Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice des Möbelversandes erforderlich. Allerdings wurde seitens des Möbelhändlers ausdrücklich unter der Rubrik „Möbel online kaufen – häufig gestellte Fragen“ auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Aus Sicht des Bundesgerichtshofes ist eine solche Klausel, wonach die Verantwortung für die Rechtzeitigkeit der Lieferung stets auf das Transportunternehmen übergeht, unwirksam, da eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers vorliegt.

Denn wenn neben dem reinen Versand von Möbeln auch deren Montage angeboten wird, beziehe sich die beanstandete Klausel nach Ansicht des BGH eben auch auf solche Verträge. Unerheblich sei hierbei, dass eine gesonderte Buchung der Montage erforderlich sei.

Wenn nun aber ein Online-Möbelversand auch die Montage der Möbel schulde, so liege hier eine sog. Bringschuld vor. Die Montage der Möbel könne regelmäßig nur beim Kunden erfolgen und auch dort könne erst festgestellt werden, ob die Möbel mangelfrei geliefert und fehlerfrei aufgebaut wurden. Dies steht aber im Widerspruch zu der Klausel, die eben die Verantwortung für die Rechtzeitigkeit der Lieferung generell auf das Transportunternehmen abwälzt.