Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.10.2019

Zur Beweislast des Unterlassungsklägers für die „Irreführung“ einer Werbung

Der Bundesgerichtshof nahm in seinem Beschluss vom 14.03.2019, Az. I ZR 167/18 Stellung zum Thema der Beweislast im Rahmen von Wettbewerbsansprüchen wegen irreführender Werbung. Das Kammergericht als Berufungsgericht habe den Anspruch des beklagten Rechtsanwalts auf rechtliches Gehör verletzt, weil der Kläger keinen Beweis für eine behauptete Tatsache lieferte, zu der der Beklagte entgegenstehende Umstände vortrug. Wenn der Beklagte einen Sachverhalt vorträgt, der dem des Klägers entgegensteht, so trägt der Kläger die Beweislast für seinen Vortrag einer irreführenden Werbung. Soweit das Berufungsgericht die Wahrheit der Aussagen des Beklagten als „ausgeschlossen“ betrachtete, wertete der Bundesgerichtshof diese Erwägung als unzulässige vorweggenommene...