Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.07.2019

Post mit „Tap-Tags“ auf Instagram

Mit Urteil vom 21.03.2019, Az. 13 O 38/18 KfH entschied das Landgericht Karlsruhe, dass ein Influencer seine Instagram-Posts, in welchen er sog. „Tap-Tags“ (anklickbare Schilder, die erst erkennbar werden, wenn das Bild einmal angeklickt ist) verwendet, deutlich als Werbung kennzeichnen muss. Grund hierfür sei, dass derart gestaltete Beiträge geschäftliche Handlungen darstellen und die angesprochene Zielgruppe den Umständen aufgrund ihres Alters nicht unmittelbar entnehmen kann, dass es sich hierbei um Werbung handelt.Posts mit „Tap-Tags“ auf InstagramDie Entscheidung beschäftigt sich erneut mit unzulässiger Schleichwerbung einer Influencerin mit über vier Millionen Follower (Beklagte) auf Instagram. Streitgegenständlich waren drei Posts auf deren Business Account,...