Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
12.06.2019

Behälter eines Staubsaugers muss für Berechnung der Energieeffizienz gefüllt sein

Mit Urteil vom 08.11.2018, Az. T-544/13 RENV erklärte das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass die Verordnung zur Ermittlung der Energieeffizienz der Haushaltsgeräte Tests mit leeren Staubsaugerbehältern vorsah und die Werte somit nicht unter Bedingungen ermittelt wurden, die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs (Füllung des Staubsaugerbehälters bis zu einem gewissen Grad) so nah wie möglich kamen. Staubsaugerhersteller vs. Europäische KommissionAuf die Nichtigerklärung der Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern (Nr. 665/2013/EU) hatte die Dyson Ltd, eine Gesellschaft englischen Rechts, vor dem EuG geklagt. Das...