Rechtsanwalt Christopher von Preuschen

Rechtsgebiete
Familienrecht Arbeitsrecht Verkehrsrecht
23.01.2020

Wie kann ich meinem Kind im Falle einer Trennung oder Scheidung helfen?

 

Unser Tipp: Bleiben Sie so ruhig, wie möglich!

Wenn sich Eltern trennen oder gar scheiden lassen, stellt dieser Umstand auch eine erhebliche Veränderung im Leben des Kindes dar. Diese Veränderung können Sie und Ihr Partner abschwächen, wenn Sie die Trennung so behutsam und so ruhig wie möglich vollziehen. Noch vor einigen Wochen sagte ein Familienrichter zu den Eltern: „Ihre Kinder können so einiges ohne bleibende Schäden verkraften, wenn nur Sie und Ihr Partner am gleichen Strang ziehen und Sie beide mit Ihren Kindern respektvoll umgehen“. Eine friedliche Lösung ist zwar wünschenswert, jedoch leider oftmals nicht umsetzbar. Aus diesem Grund haben wir die häufigsten Fragen, die im Falle einer Trennung mit Kindern entstehen zusammengetragen:

Wie sage ich es meinem Kind, dass sich Papa und Mama trennen möchten?

Bei Kindern handelt es sich um sehr feinfühlige Wesen, die meistens sofort mitbekommen, wenn irgendetwas nicht wie gewohnt läuft. Um Ihre Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren, bietet es sich an, dem Kind ganz offen von der anstehenden Trennung und welche Konsequenzen diese nach sich ziehen wird, zu erzählen. Sie sollten in dem Gespräch dem Kind auch deutlich machen, dass es nicht seine Schuld ist, dass sich die Eltern trennen. Betonen Sie stets, dass nur Sie als Eltern die Verantwortung für die Situation haben. Beantworten Sie dem Kind auch Fragen, denn dadurch fühlt sich das Kind ernstgenommen. Es empfiehlt sich dringend, sich gegenüber dem Kind nicht negativ über den anderen Elternteil zu äußern. Das Kind könnte dadurch unnötig belastet werden, in dem es sich dann in einem Loyalitätskonflikt befindet.

Hilft es meinem Kind, trotz Trennungswunsch mit dem Partner weiterhin zusammenzubleiben?

Es kommt darauf an, ob Sie und Ihr Partner ein angespanntes Verhältnis miteinander haben oder nicht. Wenn Sie mit Ihrem Partner ständige Auseinandersetzungen haben und oft dicke Luft zu Hause herrscht, dann helfen Sie Ihrem Kind garantiert nicht. Versuchen Sie und Ihr Partner jedoch an der Beziehung zu arbeiten und Ihrem Kind ein möglichst spannungsfreies Umfeld zu bieten, so könnte dieser Umstand sich eventuell positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirken.

Wer bekommt nach der Trennung das Kind?

Die Eltern können nach der Trennung gemeinsam den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Besteht über den gewöhnlichen Aufenthalt keine Einigung zwischen den Eltern, so sind diese berechtigt, einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei dem zuständigen Familiengericht einzureichen. Ein solcher Prozess ist für das Kind mit großen Belastungen verbunden. So wird es in der Regel von dem Richter, dem Jugendamt und dem Verfahrensbeistand befragt. Dies geschieht zwar kindgerecht und in einer freundlichen Atmosphäre, stellt für das Kind aber dennoch eine unangenehme Situation dar. Es sollten daher zuvor im Interesse des Kindes alle außergerichtliche Möglichkeiten versucht werden. Diese umfassen die Vermittlung des Jugendamtes oder die Durchführung einer Mediation.

Wann ist ein Wechselmodell für mich sinnvoll?

Ein Wechselmodell zu leben kann sowohl für Sie als auch für Ihr Kind Vorteile haben. Die Betonung liegt dabei wirklich auf dem „kann“. Aus unserer Erfahrung können wir ein Wechselmodell nur dann empfehlen, wenn zumindest die nachfolgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Zwischen den Eltern muss Einigkeit über die Punkte, wie das Wechselmodell gelebt werden soll, bestehen
  • Die Eltern sollten ihre Wohnorte in der Nähe haben, so dass das Kind denselben Kindergarten oder dieselbe Schule besuchen kann,
  • Das Wechselmodell darf nicht dem Kindeswohl entgegenstehen. Dem Kindeswohl könnte zum Beispiel das junge Alter des Kindes widersprechen, denn aus psychologischer Sicht wird für das Wechselmodell eine Reife des Kindes vorausgesetzt. Im Kleinkindalter wird das Praktizieren eines Wechselmodells für das Kind als zu belastend empfunden, da sich das Kind immer wieder in eine andere Umgebung zunächst einfinden muss.

Kann mir der Umgang mit meinem Kind so einfach verboten werden?

Nein, dies geht nicht ohne weiteres. In der Regel steht jedem Elternteil ein Umgangsrecht zu. Dieses Recht kann nur eingeschränkt werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das Kindeswohl kann beispielsweise bei Drogenmissbrauch oder Gewalt gefährdet sein. Aus anwaltlicher Perspektive und aus unserer langjährigen Berufserfahrung raten wir Eltern davon ab, den Umgang zu verbieten, wenn keine Belange vorliegen, die das Kindeswohl gefährden. Eine persönliche Abneigung gegenüber dem Ex-Partner sollte im Interesse des Kindes hier keine Rolle spielen. Weder die Verfahrensbeistände noch die Jugendämter sehen es gerne, wenn der Umgang ohne jeglichen Grund eingeschränkt oder unterbunden wird. In gravierenden Fällen kann dem Elternteil, der ohne ersichtlichen Grund den Umgang einschränkt, sogar die sogenannte Bindungstoleranz aberkannt werden. Für eine gesunde Entwicklung benötigt das Kind den Umgang mit beiden Elternteilen.

Was kann ich tun, wenn mir durch meinen Ex-Partner der Umgang mit meinem Kind verweigert wird?

Wenn sich der andere Elternteil einfach einer einvernehmlichen Lösung verweigert, dann empfehlen wir Ihnen, sich umgehend sowohl mit dem zuständigen Jugendamt als auch mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Familienrecht in Verbindung zu setzten. Denn durch ein zu langes Zuwarten, ohne dass Sie Ihr Kind sehen können, könnte es zu einer Entfremdung kommen. Bei der sogenannten Entfremdung verliert das Kind das Urvertrauen in Sie. Ist eine Entfremdung bereits eingetreten und wird diese nachgewiesen, so wird das Gericht zunächst nur einen begleiteten Umgang einräumen, um die Eltern-Kind-Beziehung zu erneuern und zu festigen. Hier ist in der Regel ein schnelles Vorgehen bei dem Familiengericht zu empfehlen, um keine weitere Zeit zu verlieren.

Was passiert bei der Trennung mit dem gemeinsamen Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht wird nicht durch eine Trennung oder Scheidung der Eltern aufgehoben. Sie treffen daher Entscheidungen, die für Ihr Kind erheblich sind wie z.B. Wahl der Schule, Arztbehandlung etc., nur gemeinsam. Lediglich die Entscheidungen des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, alleine treffen.
Wenn das Treffen der gemeinsamen Entscheidungen mit dem anderen Elternteil für Sie unmöglich ist, können Sie durch uns prüfen lassen, ob Sie die Einreichung eines Antrags auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf Sie, rechtlich erfolgsversprechend erscheint.

Wie wird der Kindesunterhalt geregelt?

Hat der andere Elternteil Ihnen gegenüber über seine Einkommensverhältnisse bereits Auskunft erteilt, so empfiehlt es die korrekte Höhe des Anspruchs Ihres Kindes, durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht berechnen zu lassen. Weigert sich der andere Elternteil hingegen die benötigte Auskunft zu erteilen, wird der Rechtsanwalt ihn unter Fristsetzung auffordern, diese zu erteilen. Kommt er dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, dann wird Ihr Rechtsanwalt gerichtlich vorgehen müssen.

Wichtig: Die Gegenseite muss wirksam in Verzug gesetzt werden, ansonsten kann der Unterhalt nicht für die Vergangenheit gefordert werden.

Was ist, wenn der geforderte Kindesunterhalt zu hoch ist?

Wenn Sie der Ansicht sind, die von Ihnen geforderte Unterhaltshöhe entspricht nicht Ihren Einkommensverhältnissen, so können Sie auch hier den richtigen Zahlbetrag durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht ausrechnen lassen. Ist der geforderte Betrag tatsächlich zu hoch, so kann der Anspruch abgewehrt werden.

Wer kann mir bei Trennung und Scheidung helfen?

Neben uns als Anwälte und Fachanwalt für Familienrecht in Bonn können Ihnen u.a. die nachfolgenden Beratungsstellen helfen:

Amt für Kinder, Jugend und Familie in Bonn, St. Augustiner Straße 86, 53225 Bonn, Tel.: 0228/773777

Beratungsstelle der Caritas Bonn

Evangelische Beratungsstelle www.beratungsstelle-bonn.de

 

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