Rechtsanwalt Christian Luber

80469, München
Experte
Experte
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
12.06.2019

OLG Stuttgart: Kostenerstattung für refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht für den refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Az. 7 U 146/18) festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung für den refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit besteht. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte private Krankenversicherung Leistungen für den refraktiven Linsenaustausch abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass keine medizinische Notwendigkeit der gewählten Heilbehandlung bestünde. Darüber hinaus liege aufgrund der geringgradigen Fehlsichtigkeit im Nahbereich (ca. +0,2 dpt) überhaupt keine Krankheit vor.

Der Versicherungsnehmer reichte gegen die Versicherung Klage ein, die das Landgericht Stuttgart zunächst abwies. Hiergegen legte der Versicherungsnehmer Berufung ein. Das Oberlandesgericht Stuttgart hob das Urteil nun auf und stellte fest, dass eine Krankheit vorliegt. Zumindest aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers, auf den für die Bewertung abzustellen sei, liegt eine Krankheit dann vor, wenn eine nicht nur ganz geringfügige Beeinträchtigung der körperlichen Normalfunktion vorliegt, die ohne Korrektur ein beschwerdefreies Sehen nicht ermöglicht. Da mit dem refraktiven Linsenaustausch auch die Möglichkeit einer erfolgreichen Behandlungsmethode besteht, liegt darüber hinaus eine medizinische Notwendigkeit der gewählten Heilbehandlung vor.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass auch eine geringe Fehlsichtigkeit eine Krankheit darstellen kann, für die ein Linsentausch eine medizinisch notwendige Behandlung sein kann. Erfreulich ist, dass das OLG Stuttgart dies in dem vorliegenden Fall deutlich herausgearbeitet hat.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. 

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

Kontakt

 

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com