Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
04.08.2020

OLG München bestätigt Verurteilung der Axa Versicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an Fibromyalgie-Erkrankten

Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil des Landgerichts Passau, welches die Axa Versicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen an Fibromyalgie erkrankten Versicherungsnehmer verurteilt hatte, in zweiter Instanz bestätigt.

Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2012 als IT-Consultant tätig. Nachdem er arbeitsunfähig an Fibromyalgie erkrankte und ihm von seinem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte er sich an die Axa Versicherung und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung wies zunächst die Leistungspflicht zurück, gewährte dann aber im Rahmen einer Einigung eine vierjährige Zahlung in Höhe von circa ¾ der dem Versicherten zustehenden Berufsunfähigkeitsrente. Nach Ablauf dieser Zeit beantragte der Versicherungsnehmer, der nach wie vor berufsunfähig war, auch weiterhin Leistungen. Dies lehnte die Axa allerdings mit der Begründung ab, dass die erforderliche 50 %-ige Berufsunfähigkeit des Versicherten nicht bestünde. Daher kontaktierte der Betroffene Mitte 2017 die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, und bat um rechtliche Unterstützung. Diese kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Zunächst wurde die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem es jedoch außergerichtlich nicht zu einer Einigung kam, reichte Rechtsanwältin Aylin Kempf Klage beim Landgericht Passau ein. Das Landgericht verurteilte schließlich nach Einholung eines Sachverständigengutachtens die Axa Versicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

Gegen dieses Urteil legte die Axa Berufung ein. Obwohl das Oberlandesgericht in der Folge feststellte, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hätte, entschied es sich schließlich doch dazu, noch einmal den Sachverständigen anzuhören. Nachdem dieser erneut die Berufsunfähigkeit des Klägers bestätigte, wies das OLG München letztlich mit Urteil vom 25. Juni 2020 die Berufung der Axa Versicherung zurück.

„So belastend die der Berufsunfähigkeit zugrundeliegende Erkrankung Fibromyalgie für unseren Mandanten auch sein mag, so positiv ist zugleich, dass die Berufsunfähigkeit so eindeutig bestätigt wurde,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Es freut uns zugleich, dass wir für unseren Mandanten endlich Rechtssicherheit schaffen konnten.“

 

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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