Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
16.07.2018

OLG Hamm: Aufzeigelast bei abstrakter Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versicherer

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ihren Versicherungsnehmer nur dann auf die Ausübung eines Alternativberufs abstrakt verweisen, wenn sie die Anforderungen dieses Verweisberufs detailliert beschreibt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 04.05.2018 (I-20 U 178/16), festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Versicherungsnehmer nur dann auf die Ausübung eines Alternativberufs abstrakt verweisen kann, wenn sie die Anforderungen dieses Verweisberufs detailliert beschreibt. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Hat ein Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abstrakter Verweisungsklausel abgeschlossen, genügt es für den Versicherungsnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit, darzulegen, dass er seinen Beruf und auch keine andere Tätigkeit mehr ausüben kann. Der Versicherer muss dann in einem zweiten Schritt aufzeigen, dass der Versicherungsnehmer nicht berufsunfähig ist, weil er einen anderen Beruf ausüben könnte. Hierzu sind von dem Versicherer die prägenden Merkmale dieses Verweisberufs zu schildern. Dazu gehören insbesondere die üblichen Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, die übliche Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten und/oder körperliche Kräfte sowie die Notwendigkeit zum Einsatz technischer Hilfsmittel.

„Es reicht daher für eine Versicherung gerade nicht aus, einen Alternativberuf zu nennen und unter Verweis auf diesen Beruf zu behaupten, dass der Versicherungsnehmer berufsfähig sei. Vielmehr muss die Versicherung konkret darlegen, welche Tätigkeiten in diesem Beruf ausgeübt werden. Nur dann nämlich wird der Versicherungsnehmer in die Lage versetzt, zu prüfen, ob er diesen Verweisberuf tatsächlich ausüben kann oder ob er weiterhin berufsunfähig ist.“ Das Verfahren bestätigt daher nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Gericht hat erneut festgestellt, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen ihre Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit nur dann auf einen Alternativberuf verweisen können, wenn dieser Verweisberuf auch wirklich vergleichbar ist.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern in vergleichbaren Situationen, bei Problemen mit Versicherungsgesellschaften den Sachverhalt von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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