Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
17.04.2019

OLG Dresden: Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung trotz Entfernens vom Unfallort

Abhängig von den Versicherungsbedingungen (AKB) verletzt der Versicherungsnehmer trotz Entfernens vom Unfallort nicht zwingend eine Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung, wenn er weder die Polizei ruft noch die Versicherung zeitnah über den Unfall informiert.

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 27. November 2018, Az. 4 U 447/18, entschieden, dass der Versicherungsnehmer trotz Entfernens vom Unfallort nicht zwingend eine Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung verletzt, wenn er weder die Polizei ruft noch die Versicherung zeitnah über den Unfall informiert. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.


Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Kaskoversicherung Leistungen aus dem Vollkaskoversicherungsvertrag abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer seine Aufklärungsobliegenheit arglistig verletzt habe, indem er nach einem Unfall mit einer Leitplanke den Unfallort verlassen und somit eine Unfallflucht begangen habe.

Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass für die arglistige Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit gemäß der Versicherungsbedingungen AKB 2015 die Beklagte die Beweislast trägt. Diese Versicherungsbedingungen sind aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer auszulegen. Danach bestehe aber gerade keine Pflicht, vor Verlassen des Unfallorts stets die Polizei zu rufen, wenn innerhalb der Wartefrist des § 142 I Nr.  2 StGB keine feststellungsbereiten Personen eintreffen. Auch bestehe keine Verpflichtung des Versicherungsnehmers, unverzüglich den Versicherer über den Unfall zu informieren.


Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Versicherungsnehmer nicht stets darlegungs- und beweispflichtig sind. Haben diese nämlich dargelegt, dass ein Unfall passiert und dadurch ein Schaden entstanden ist, müssen die Kaskoversicherer in der Folge darlegen und auch beweisen, dass sie nicht eintrittspflichtig sind, weil der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit verletzt hat. Dies wird oftmals nicht gelingen.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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