Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
01.04.2019

OLG Dresden: Keine übersteigerten Anforderungen an die Darlegung des Berufsbilds

An die Darlegung des Berufsbilds dürfen nach einem Urteil des OLG Dresden keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden. Vielmehr genügt eine nachvollziehbare Darstellung in Schlagworten oder Stichworten.

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 09.10.2018, Az. 4 U 448/18, erneut festgestellt, dass bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine übersteigerten Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes gestellt werden dürfen. Vielmehr genügt eine nachvollziehbare Darstellung in Stichworten. Hierauf weist die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die Versicherungsnehmerin, von Beruf Krankenpflegerin, bei der beklagten Versicherung Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag beantragt. Die Versicherung lehnte die Leistungen schließlich ab. Hiergegen wandte sich die Versicherungsnehmerin und reichte Klage gegen die Versicherung beim Landgericht Dresden ein.

Die Parteien stritten im Gerichtsverfahren insbesondere über das konkrete Tätigkeitsbild und die Berufsunfähigkeit in medizinischer Sicht. Das Oberlandesgericht Dresden stellte nun klar, dass die Klägerin ihre Berufstätigkeit substantiiert dargelegt hat. Dazu müsse zwar eine konkrete Arbeitsbeschreibung erbracht werden, allerdings dürften die Anforderungen nicht überzogen werden. Insbesondere müsse berücksichtigt werden, dass das Berufsbild primär dazu diene, dem Sachverständigen die notwendigen tatsächlichen Vorgaben zur medizinischen Beurteilung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit darzulegen. Es genügt daher eine Beschreibung mit Stichworten oder Schlagworten, aufgrund derer sich ein Dritter die ausgeübte Tätigkeit vorstellen kann, so das Oberlandesgericht Dresden.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Oberlandesgericht Dresden hat seine Rechtsprechung gefestigt und erneut deutlich zum Ausdruck gebracht, dass einem Versicherten der Zugang zur versicherten Leistung nicht unzumutbar erschwert werden darf, beispielsweise durch überzogene Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes. Diese Entscheidung dürfte daher auch für zahlreiche andere Verfahren Relevanz haben.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern in vergleichbaren Situationen, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft dies von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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