Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Klage von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte stattgegeben und das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit eines Schmerz- und Schwindelpatienten.
Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2018 als CAD-Konstrukteur tätig. Nachdem er im Jahr 2018 aufgrund eines Dauerschwindels und diverser Schmerzerkrankungen dauerhaft arbeitsunfähig erkrankte und ihm von seinem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte er sich an die Nürnberger Versicherung und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach Einholung eigener Gutachten kam die Nürnberger zu der Einschätzung, dass die Berufsunfähigkeit nicht nahgewiesen sei. Die Versicherung lehnte daher Leistungen ab.
Daher kontaktierte der Betroffene die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, und bat um rechtliche Unterstützung. Diese kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Nach einem langwierigen Klageverfahren und der Einholung mehrerer medizinischer Gutachten gelangte das Landgericht schließlich zu der Überzeugung, dass der Kläger bedingungsgemäß berufsunfähig ist. Die Nürnberger wurde in vollem Umfang zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verurteilt.
„Auch wenn das Verfahren leider überdurchschnittlich lange dauerte, freuen wir uns für unseren Mandanten, dass es sich ausgezahlt hat, durchzuhalten,“ so Rechtsanwältin Aylin Kempf von der auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Hier hat sich wieder einmal gezeigt, dass eine fundierte Vertretung zur Durchsetzung der Ansprüche der Versicherungsnehmer verhilft.“