Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
23.02.2025

LG Wiesbaden: R+V Lebensversicherung zahlt Abgeltung in fünfstelliger Höhe wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit aufgrund von Long Covid

Die R+V Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Finanzberaterin einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Finanzberaterin, erkrankte im Jahr 2021 zunächst an Corona und in Anschluss an Long Covid. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der R+V Lebensversicherung. Umso schockierter war sie, als die Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte.

Klage gegen die R+V Lebensversicherung

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Landshut eingeleitet.

Vergleich mit der R+V Lebensversicherung

Das Gericht unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Abgeltung des bestehenden Versicherungsfalls bei Zahlung eines Betrags in fünfstelliger Höhe vorsah. Beide Parteien nahmen diesen Vergleich an.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf ihre Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.,