Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
18.01.2019

Verbot von Kinderehen in Deutschland – verstößt fehlende Einzelfallprüfung gegen das Grundgesetz?

Kinderehen sind in Deutschland verboten – selbst wenn sie im Ausland wirksam geschlossen wurden. Ob die gesetzliche Grundlage für dieses Verbot, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, verfassungsgemäß ist, muss nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach einer Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) klären.

Kann syrische Kinderehe in Deutschland wirksam sein?

In dem konkreten Ausgangsfall geht es um die Frage der Anerkennung einer in Syrien geschlossenen Ehe in Deutschland. Die beiden Betroffenen hatten 2015 vor einem Scharia-Gericht ihre Ehe nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen. Dabei hatte die zu diesem Zeitpunkt 14-Jährige Ehefrau ihren volljährigen Cousin geheiratet. Eine Konstellation, die in Deutschland nicht möglich wäre.
Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015 kamen beide nach Deutschland und das minderjährige Mädchen zunächst in die Obhut des Jugendamtes. In der Folge stritten beide vor Gerichten auf Anerkennung ihrer Ehe in Deutschland. Letztlich war nun der Rechtsstreit bis zum BGH gelangt, der derzeit seine Entscheidung ausgesetzt hat und das BVerfG um Klärung der Verfassungsgemäßheit der gesetzlichen Grundlage gebeten hat (Beschluss v. 14.11.2018; Az.: XII ZB 292/16).

Verstoß gegen Schutz der Ehe und Familie

Insbesondere wird das BVerfG nun zu klären haben, ob das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in seiner konkreten Ausgestaltung gegen den Schutz der Ehe und Familie aus dem Grundgesetz verstößt. Besonders im Fokus steht dabei die fehlende Einzelfallprüfung von ausländischen Ehen nach den Vorgaben des Gesetzes. Bisher wird eine, unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe, ohne eine Einzelfallprüfung in Deutschland als Nichtehe qualifiziert, wenn der Minderjährige zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Eine solche pauschale Ablehnung könnte aber verfassungswidrig sein.

Die Entscheidung wird nun, nicht nur von den beiden Betroffenen, mit Spannung erwartet, hat sie doch grundlegende Bedeutung bei der Frage des zukünftigen Umgangs mit ausländischen Kinderehen in Deutschland.

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