Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
27.11.2018

Neues zum Social-Media-Recht: Frisör siegt mit Persönlichkeitsrecht gegen Facebook vor Gericht

Für die Neugewinnung von Kunden ist Online-Marketing heute ein fester Bestandteil. Dabei werden häufig Soziale Netzwerke wie Facebook verwendet. Wird ohne das Einverständnis der Person geworben, hält sich die Begeisterung allerdings in Grenzen. So erging es auch einem Frisör vor dem Landgericht Hannover. Was ändert sich jetzt für Facebook?

Die Internetgiganten erfreuen sich nicht stets größter Beliebtheit

Dem Frisör Gezim Ushini aus Hannover wurde von Facebook ein eigenes Unternehmensprofil zugeteilt. Dabei hatte der Mann überhaupt kein Profil auf dem Sozialen Netzwerk. Er sagte zu dem Vorfall: „Dort waren Fotos meines Ladens abgebildet und Daten wie beispielsweise meine Telefonnummer, das wollte ich nicht“. Außerdem wurden Hinweise auf Mitbewerber dargestellt. Damit er das Profil selbst beanspruchen könne, müsste er sich bei Facebook anmelden.

Diese Vorgehensweise wollte er sich jedoch nicht bieten lassen. Er kommentierte den Fall mit den Worten: „Ich will mit diesem Netzwerk nichts zu tun haben“. Facebook hatte er gebeten, das Profil zu löschen. Dies tat das Soziale Netzwerk jedoch nicht und der Mann zog vor Gericht. Das Landgericht Hannover urteilte zugunsten des US-Riesen. Die Seite ist mittlerweile nicht auf der Plattform zu finden.

Auch Unternehmen haben eine Persönlichkeit: Es geht um das Persönlichkeitsrecht

Gewerbetreibende müssen nicht alles über sich hergehen lassen. Sie werden durch das Persönlichkeitsrecht für Unternehmen geschützt. Unternehmen können sich demnach gegen nicht gerechtfertigte Eingriffe in den sozialen Geltungsbereich als Wirtschaftsunternehmen schützen. Die Fälle sind dabei allerdings im Einzelfall zu entscheiden. Hier entschieden die Richter zugunsten des Frisörs. Die Seiten würden automatisch erstellt und den Beworbenen wird ohne eigenes Profil keine Möglichkeit gegeben, die bereitgestellten Informationen zu kontrollieren.

Werbung auf allen Kanälen: Das möchte nicht jeder Unternehmer

Wer als Gewerbetreibender über einen breiten Kundenstamm oder wie bei einem Frisör auch einfach mittels einer Suchmaschine gefunden werden kann, der ist nicht stets auf Werbung in Sozialen Netzwerken angewiesen. Insoweit sollte man sich gegen unerwünschte Werbung zur Wehr setzen. Dabei kann einem das Social-Media-Recht helfen.

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