Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
22.03.2018

Datensammelwut vorerst gestoppt: Keine Chance für Facebook vor Hamburger OVG

Viele Menschen nutzen für ihre Kommunikation heute Kurznachrichtendienste wie WhatsApp. Durch die Benutzung werden von den Social-Media-Apps regelmäßig Daten über den Nutzer gesammelt. Die Untersagungsverfügung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit gegen Facebook wurde erst kürzlich vom Hamburger OVG bestätigt. Ist der Datenmissbrauch durch Facebook damit beendet?

Die Nutzungsbedingungen haben es teilweise in sich

Knackpunkt vor Gericht waren die Nutzungsbedingungen von WhatsApp. In diesen willigen die Nutzer ein, dass Facebook personenbezogene Daten von ihnen weitergeben darf. Dazu gehören auch Informationen über die gespeicherten Kontakte der Nutzer. Der Messenger-Dienst Whatsapp wurde 2014 für rund 20 Mrd. Dollar von Facebook gekauft. Als Folge ist Facebook an einer Verknüpfung beider Dienste interessiert.

Dagegen hatten sich Datenschützen eingesetzt. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit war der Ansicht, dass es keine rechtliche Grundlage für WhatsApp bei der Weitergabe der personenbezogenen Daten an Facebook gebe. Insgesamt sei unklar, ob überhaupt deutsche Datenschutzvorschriften Anwendung finden können. Die Verantwortlichen von Facebook haben ihren Sitz in Irland. Nach Ansicht des Gerichts überwiegten die Interessen der Nutzer an dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

Kostenlose Dienste sind nur auf den ersten Blick kostenlos

Die Daten werden von Facebook nicht zwingend aus ideellem Interesse gesammelt. Der Konzern möchte damit Geld verdienen. Die Messenger-Dienste werden in der Regel kostenlos betrieben und die Kosten müssen gedeckt werden. Infolgedessen werden Daten über Personen erhoben, um damit personalisierte Werbung für den Nutzer zu ermöglichen. Damit hat die Werbewirtschaft lukrative Möglichkeiten.

Die Nutzungsbedingungen werden kaum von den einzelnen Nutzern durchgelesen. Sie haben damit keine genaue Vorstellung davon, welche Daten sie an das Unternehmen Preis geben. Die Nutzungsbedingungen werden in der Regel bei der ersten Installation des Programms akzeptiert. Durch die geringe Anzahl an reichweitenstarken Anbietern bleibt meist nur die Nutzung der etablierten Dienste.

Das Facebook-Recht ist nicht immer einfach anzuwenden

Auch in Zukunft wird Facebook an den personenbezogenen Daten seiner Nutzer interessiert sein, damit es wirtschaftlich weiter agieren kann. Wer seinen von Großkonzernen betriebenen Messenger-Diensten treu bleiben möchte, der sollte sich die Nutzungsbedingungen im Einzelnen besser noch einmal ansehen. Dies betrifft vor allem Unternehmen. Bei der Kommunikation stehen dann nicht nur persönliche Interessen, sondern im Zweifel auch wirtschaftliche Interessen dahinter. Für datensensible Menschen bleiben daher nur alternative Messenger-Dienste – mit allen ihren Vor- und Nachteilen.

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