Rechtsanwalt Anton Schmoll

Rechtsgebiete
Europarecht
20.07.2020

Sanktionslistenprüfung für Versicherer

Das Thema Sanktionslistenprüfung sollte für Versicherer, die Wert auf ein umfassendes Compliance-System legen, Standard sein. Besonders im Underwriting und im Rahmen von Due-Diligence-Prozessen sollte eine umfassende Risikoanalyse bezüglich Sanktionen und Embargos erfolgen.

Besonders Rückversicherer sollten die Bestimmungen beim Erstversicherungskunden prüfen. Bei Erstversicherern außerhalb der EU kann es erforderlich sein, neben den europäischen Sanktionslisten auch internationale Bestimmungen wie US-Sanktionen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Versicherungsverträge, bei denen die Zahlung z.B. in US-Währung erfolgt oder eine US-Bank die Abwicklung vornimmt.

Ausschlussklauseln bieten eine gewisse Sicherheit, wenn Zweifel an der Einhaltung von Sanktionen bestehen. Überwiegt das Risiko, muss aber von einem Vertragsschluss abgesehen werden.

Auch in der Schadensabteilung spielt das Thema eine Rolle. Sanktionen ändern sich durch neue sicherheitspolitische Erwägungen ständig. Werden im Rahmen eines Versicherungsvertrages zum Beispiel Zahlungen nach Vertragsschluss geleistet, muss die Schadensabteilung unmittelbar vor der Auszahlung erneut prüfen.

Die Folgen eines Verstoßes können sowohl für die Geschäftsführung als auch für das Unternehmen fatal und von existenzieller Bedeutung sein: Bei Verstoß drohen empfindlich hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Auch ein starker Imageverlust und die Gefahr einer Insolvenz gehen mit einem Verstoß einher.

Daher lohnt sich Prävention! Softwarelösungen, die Sie in Ihre internen Unternehmensprozesse einbinden, können dabei eine Hilfestellung sein.

Die genauen Beteiligungsverhältnisse und eine Analyse der rechtlich sehr komplexen und internationalen Sanktionsbestimmungen sollten aber für jeden Einzelfall geprüft und von einem Anwalt aus dem Bereich Embargos und Sanktionen begleitet werden -  hier sind langjährige Expertise und Fachkenntnisse gefordert!

Weitere Informationen rund um das Thema Sanktionslistenprüfung finden Sie auf https://www.owlaw.de/ausfuhren-exporte/12923-sanktionslistenpruefung-9-softwareloesungen-fuer-unternehmen/