Rechtsanwalt andres heyn

UNIVERSAL PICTURES
20144, Hamburg
Rechtsgebiete
IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht und Medienrecht
24.07.2012

Abmahnmissbrauch / Abmahnsport /

Gestern erhielt ich einen Anruf von einer mir unbekannten Person. Ich wurde gefragt, ob man mit "diesem Impressumsachen" noch Geld verdienen kann. Ich habe den Anrufer dann gefragt, ob er damit vorschlägt, dass ich in seinem Namen Internet-Abmahnungen versenden soll. Dies wurde dann bejaht. Ich frage mich immer, wie arm Menschen dran sein müssen, um auf diese Art und Weise und solchen Themen Geld machen zu müssen. Auch einige Abmahnungen, bei denen ich die abgemahnte Seite vertreten habe, lassen einen am gesunden Menschenverstand einiger Kollegen zweifeln. So mahnt eine Firma "drover-house" (Viehbetrieb?) aus Hamburg ab, die offensichtlich nur dazu gegründet wurde, um in möglichst vielen Geschäftbereichen abmahnen zu können. Dies gilt auch für eine Firma Lemm aus Süddeutschland, die mit deutlich überzogenen Forderungen anscheinend Homepages mit veralteten Widerrufsbelehrungen abarbeitet. Das Justizministerium hat zu diesem und diversen einen Gesetzentwurf verfasst, der auch den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch de facto trocken legt und auch im Wettbewerbsrecht über das Ziel hinausschießt. Der DAV hat sich ablehnend geäußert. Ich meine, dass die aktuelle Rechtsprechung des BGH ("Bauheizgerät" Az. I ZR 174/10 vom 15.12.11) sehr zu begrüßen und eine Gesetzesnovellierung nicht erforderlich ist. Der BGH hat klar gestellt, dass die Berechnung überzogener Ansprüche dazu führen kann, dass der Unterlassungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Geht es dem Abmahnenden vor allem um Kostenersatz, so ist § 8 Abs. 4 UWG einschlägig und die Abmahnung missbräuchlich. Ich hoffe, dass der Sumpf aus Gier nach Kostenersatz bzw. der Teilung von Anwaltsgebühren mit dem Mandanten durch dieses Urteil endlich trocken gelegt und auch die unterinstanzlichen Gerichte strenge Maßstäbe an die Abmahnfirmen und deren Anwälte anlegen. Dann erreichen mich auch hoffentlich derartig ärgerliche Anrufe nicht mehr. NACHTRAG: Wenn man den letzten Kommentar unten liest, sieht man, dass ich mit dem "arm dran" gar nicht so verkehrt lag.