Rechtsanwalt Udo Schwerd

Udo Schwerd
81379, München
Rechtsgebiete
Steuerrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Erbrecht
21.10.2020

Gastronomen, Hoteliers und Einzelhändler wollen gegen Lockdown im Berchtesgadener Land klagen

Der Lockdown im Berechtesgadener Land kam für die Gastronomen, Hoteliers und Einzelhändler überraschend und zur Unzeit. Die betroffenen Unternehmen wollen nunmehr über das Verwaltungsgericht München (VG München) erreichen, dass die lockdown-ähnlichen Maßnahmen wieder aufgehoben oder zumindest abgemildert werden. Die Chancen stehen aus meiner Sicht gut. Am Montag soll der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim VG München eingereicht werden. Ein Urteil wird Signalwirkung für ganz Deutschland haben, da mit weiteren Lockdowns in Gemeinden, Städten oder Landkreisen Deutschlands zu rechnen ist. Die Coronakrise ist mit Wumms zurückgekehrt. Nun stellt sich die spannende Frage, ob die Verwaltungsgerichte lockdown-ähnliche Maßnahmen anders beurteilen als noch im Frühjahr 2020.

Unternehmer gegen Lockdown im Berchtesgadener Land

Die vom Lockdown im Berchtesgadener Land betroffenen Gastronomen, Hoteliers und Einzelhändler wollen die Allgemeinverfügung des Landratsamts Berchtesgadener Land auf ihre Rechtmäßigkeit vor dem VG München überprüfen lassen. Natürlich wird dieser Rechtsstreit weit über die Grenzen des Berchtesgadener Lands hinaus Bedeutung haben. Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und Landesregierungen im restlichen Deutschland werden genau beobachten, was das VG München über die Verhältnismäßigkeit des Lockdowns entscheiden wird.

Die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern äußert sich zu dem Lockdown des Berchtesgadener Lands wie folgt:

Der Lockdown ist ein tiefer und schmerzhafter Schlag für unsere mehr als gebeutelte Hotellerie und Gastronomie. Wir verstehen nicht, warum es zu einer Zwangsschließung aller Beherbergungsbetriebe von jetzt auf gleich kommen muss. Hotels verfügen über funktionierende Hygienekonzepte, die Gäste halten sich in separaten Wohneinheiten auf und alle Gäste sind registriert. Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, wäre es sicher zielführender, die Gäste in den Betrieben wohnen zu lassen und sie vor Abreise zu testen.

Artikel wird hier fortgesetzt.


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